Wie Geldschulden eintreiben?

vom 04.08.2011, 18:54 Uhr

Ich habe ein kleines Problem und zwar geht es um eine ehemalige Freundin von mir, die mir noch ein bisschen Geld schuldet. Wir sind beide noch sehr jung, d.h. für uns ist auch dieser nicht so große Betrag von großem Wert und ich hätte mein Geld gerne wieder!

Kurze Erklärung: Ich habe für meine ehemalige Freundin eine HP erstellt und auch die Domain auf mich laufen lassen, da dies sehr praktisch war und sie auch keine sonderlichen PC-Kenntnisse hat. Nun habe ich mich vor ein paar Monaten mit meiner Freundin zerstritten und wir haben nun miteinander gebrochen. Vor einigen Wochen kam dann die Rechnung für das laufende Jahr und ich musste überweisen. Das sind immerhin 30.-, die sie mir jetzt schuldet (sie wusste, auch davon und ihr war klar, dass sie diesen Betrag jährlich zahlt und die Kündigung immer mind. 6 Monate vor dem nächsten Jahr bekannt gegeben werden muss).

Jetzt habe ich sie schon ein paar Mal versucht anzurufen, doch sie hebt bei mir nicht ab. Als ich von einem anderen Handy aus angerufen habe, hat sie mir gesagt, ja sie gibt mir das Geld Anfang des Monats (war damals Juli). Nun habe ich vor ca. einer Woche wieder mit einer anderen Nummer angerufen und da hat sie auch gesagt, sie hinterlegt es mir, weil sie so selten Zuhause ist und nicht in meine Richtung fährt. Sie hat mir aber bis jetzt nicht geschrieben, wo sie das Geld hinterlegt hat.

Auf SMS reagiert sie gar nicht, auch Spontan-besuche kann ich mir in die Haare schmieren. Wie könnte ich also vorgehen? Ich finde es von ihr einfach nicht OK und ich hätte echt verdammt gern mein Geld. Die Summe ist immerhin schon so hoch, dass es nicht ganz egal ist. Bei 5 oder 10 Euro hätte ich erst gar nichts mehr erwähnt. Aber bei 30.- ist es ja keine Kleinigkeit mehr!

Außerdem geht es mir um das Prinzip, ich darf allein aus Anstand niemanden, den ich mal ehrlich gern gehabt habe, Geld schulden. Das ist doch wirklich nicht in Ordnung, auch wenn es jetzt keine riesen Geldsumme ist!

Wie kann ich also vorgehen, dass ich das Geld vielleicht doch noch bekomme? Es liegt leider nichts schriftlich vor, dass ich das Geld von ihr bekommen muss, sonst wäre es ja leichter. Da sie mündlich leider auf nichts reagiert, wollte ich mit SMS weiter kommen, aber da habe ich Angst bzgl. Drohung etc. Ist es denn schon eine Drohung, wenn ihr schreibe: "Bringe mir das Geld, sonst muss ich es eintreiben kommen!" oder wenn ich schreibe: "Bring mir bitte das Geld, sonst werde ich grantig und dann ist mit mir nicht mehr zu Spaßen!"

Ich weiß echt nicht mehr, was ich probieren könnte! Daher wäre ich natürlich sehr über Tipps dankbar!

» Gismo1505 » Beiträge: 165 » Talkpoints: 121,59 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ohne schriftlichen Nachweis wirst du dein Geld abschreiben können. Einzig vielleicht über das Impressum der Webseite kannst du nachweisen, das sie eigentlich ihr gehört. Aber wegen 30 Euro wirst du wohl kaum den Rechtsweg einschlagen, denn da wäre das Salz teurerer als die Suppe.

Um wenigstens einen kleinen Teil der Gebühren für eigene Zwecke zu nutzen, würde ich die Webseite auf meine Interessen umgestalten und die Domain gleichzeitig kündigen, wenn du sie nicht dauerhaft betreiben willst.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Es ist natürlich nicht schön, wenn man so auf sein Geld warten muss. Ich kenne das allerdings auch und habe damals mal mein Geld nicht wieder bekommen. Es ist natürlich nicht gerade von Vorteil, dass du nichts schriftliches darüber hast, dass du die Homepage für sie angelegt und über deinen Namen laufen hast.

Ich würde dir allerdings dringend von solchen Drohungen per Sms abraten. Deine frühere Freundin könnte sich dann so bedrängt fühlen, dass sie vielleicht rechtliche Schritte einleitet. Du könntest nur versuchen, ihr nochmals zu schreiben, dass du keine Lust mehr hast, auf das Geld zu warten und sie es dir nun geben soll, da du ansonsten leider gezwungen bist, deinen Anwalt einzuschalten. Manchmal hilft diese Art der Androhung schon. Du kannst dich natürlich im Vorfeld auch bei einem Anwalt erkundigen, was du machen kannst.

Benutzeravatar

» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Wenn du schreibst, dass ihr beide noch sehr jung seid, denke ich an Teenager unter 16 Jahre. Da in deinem Profil aber Studentin steht, kann dies eigentlich nicht sein. Auch muss man meines Wissens nach volljährig sein, um Domains registrieren zu können.

Davon ausgehend, dass Gesetze in Österreich ähnlich zu den deutschen Gesetzen sind, hast du so gut wie keine Chance. Letztendlich musst du nachweisen können, dass sie dir Geld schuldet! Und auch wenn 30 Euro für euch viel Geld sein mögen, sind es dennoch in einem Rechtsstreit eher Trinkgelder.

Bei höheren Summen würde ich eine Mahnung schreiben. Nichts per SMS oder so etwas, sondern eine schriftliche Mahnung heraus schicken mit einem klaren Zahlungsziel. Wenn nichts zurück kommt, dann kann man zumindest in Deutschland einen Mahnbescheid beantragen. Wenn diesem nicht widersprochen wird, kann man nach einer Widerspruchsfrist einen Titel, den Vollstreckungsbescheid beantragen. Und damit gesetzlich legitimierte Eintreibungen anstellen, wie zum Beispiel Konto- und Gehaltspfändungen, bzw. einen Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung beauftragen. Die Kosten hätte letztendlich der Schuldner zu tragen, aber erst einmal müssen diese vom Gläubiger übernommen werden. Allein die Kosten für einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid würden den ausstehenden Betrag weit überschreiten. Und wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, bleibt man letztendlich lange oder gar gänzlich auf den Kosten sitzen.

Dass du die Freundschaft in diesem Fall endgültig vergessen könntest, dürfte klar sein? Außer dem rechtlich legalen Weg wirst du keine Möglichkeiten haben. "Sonst muss ich es eintreiben kommen" klingt für mich nicht danach, als würdest du daran denken, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, sondern eher nach russischen Besuchern auf dem Heimweg von Baseballspiel mit entsprechenden Spielinstrumenten. Und damit könntest du ein Problem bekommen.

Ich würde das Geld wohl abschreiben und als Lehrgeld verbuchen. Idealerweise verleiht man nur Geld, dessen Verlust man auch verschmerzen könnte. Und wenn man sich zumindest ein wenig absichern möchte, sollte ein entsprechendes Schriftstück existieren.

Wenn du wirklich nicht verzichten möchtest, würde ich auch eine Mahnung schreiben. Ohne irgendwelche emotionalen Worte, sondern eine "Aufforderung, den ausstehenden Betrag von 30€ bis zum Tag X zu begleichen. Andernfalls sehe ich mich leider gezwungen, den Vorgang einem Anwalt zu übergeben." Ein Bekannter hat ähnliches damals mal gemacht, als es um einige verliehene Klamotten ging, letztendlich Kleinkrams von ähnlichem Wert. In Deutschland kann man mit einem Beratungshilfeschein vom Amtsgericht als Genringverdiener einen Anwalt kontaktieren. Dieser schrieb dann an den ehemaligen Freund eine Aufforderung, die Wirkung zeigte. Vielmehr hätte der Anwalt aber auch kaum machen können, wenn der "Freund" nicht reagiert hätte.

Benutzeravatar

» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Mich würde auch mal eure Alter interessieren, denn unter 18 ist es generell verzwickter mit dem Abschluss von Geschäften und das gilt ja auch für Webhosting-Gebühren. Ansonsten hast du aber wirklich schlechte Karten. Es läuft über deinen Namen, also musst du zahlen. Wenn sie das auch noch weiß, dann wirst du dein Geld definitiv nicht wieder bekommen.

ICH an deiner Stelle würde die Domain so schnell wie möglich kündigen. Und das musst definitiv auch du tun, da es wie gesagt über deinen Namen läuft. Vielleicht hilft es dir, wenn du ihr mal sagst, was du alles aus der Seite mit ihrer Domain machen kannst. Vielleicht ist die Seite im Familienumfeld schon bekannt. Wenn du dann daraus eine Fan-Seite für Micky Maus machst, ist sie vielleicht nicht ganz so angetan. Da solltest du aber die Zugangsdaten ändern, falls sie die auch hat. Und das wäre dein gutes Recht, weil die Seite eben genau genommen dir ist.

Gib ihr einfach mal zu bedenken, dass du derzeit für den Inhalt der Seite verantwortlich bist und sobald sie zahlt, bekommt sie die geänderten Zugangsdaten und kann damit tun und lassen was sie will - zumindest in den 6 Monaten. Das du gekündigt hast, ist dein Bier und hat sie erst einmal nicht zu tangieren. Das wäre dann so das letzte was du tun könntest.

Benutzeravatar

» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Beim Thema Geld muss man hinsichtlich der Summe eigentlich zu keinem Zeitpunkt unterscheiden. Niemand kann pauschal sagen, ob 10 Euro oder 30 Euro den Aufwand Wert sind, die wieder zu bekommen oder nicht. Je nach persönlicher Lebenssituation kann das schon mal viel Geld sein. Auf der anderen Seite gibt es auch Leute, die sich auch für z.B. 500 Euro keine Mühe machen würden und den Verlust einfach abschreiben würden. Ob du jetzt also deinen Außenstand eintreiben willst oder nicht, liegt an dir - unabhängig ob es viel oder wenig ist!

Nachdem du hier nur das Geld für den Hoster willst und nichts für das Erstellen der Homepage, bist du zunächst in der glücklichen Lage, nicht selbst was falsch gemacht zu haben. Also eine Homepage gegen Entgelt anzubieten, ohne selbst ein Geschäft zu haben. Böswillig könnte man ja hier Schwarzarbeit unterstellen. Wobei das aus der Welt zu räumen wäre, wenn sie die einzige ist, für die du diesen Gefallen getan hast.

Jetzt geht es aber um die Hoster Rechnung und da sollte es eigentlich deine Aufgabe sein, diesen Vertrag (schnellstmöglich) aufzulösen. Ganz gleich, wie die Frage nach dem Geld jetzt ausgeht: kündige beim Provider und informiere deine Bekannte (Mail oder SMS), dass sie die Domain über einen KK Antrag übernehmen kann. Ist ihr die Homepage wichtig, wird sie darauf reagieren. Und bei der Gelegenheit könnte man auch die Rechnung begleichen. Ist ihr die Homepage aber nicht so wichtig, so dass sie diese gar nicht übernehmen will, dürfte es auch schwierig werden, sie von der Notwendigkeit zu überzeugen, dass sie die bisherigen Kosten übernehmen sollte. Schließlich habt ihr keinen Vertrag und sie könnte ins Feld führen, dass du das Ganze für sie als Gefallen getan hast! Auch die Kosten des Providers zu übernehmen.

Wenn du die Domain gekündigt hast (wozu aber wohl eher weniger als sechs Monate im Voraus notwendig sein dürften) um weitere Kosten zu verhindern, kannst du sie weiter nach dem Geld anfragen. Ob es nun schon eine Drohung ist, was du schreibst, oder nicht spielt keine Rolle. Es wäre nämlich zumindest lächerlich. Daher solltest du jedes Wenn weglassen. Denn wieso sollte sie sich fürchten, wenn du grantig wirst? In dem Fall bleibt dir nichts anderes übrig, als auf ihre Vernunft zu hoffen. Schreib sie weiter an und hoffe, dass sie genervt genug sein wird, freiwillig das Geld zu bezahlen um in Ruhe gelassen zu werden.

Moralisch solltest du aber nicht argumentieren. Es mögen deine Ansichten sein, dass man den Anstand haben soll, sich schuldenfrei zu trennen. Aber wenn andere dies so nicht sehen, ist das nicht dein Problem!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ist dunkel leite das so sagen zu müssen, aber ich glaube auch dass da noch wenig Chancen haben wirst das Geld wieder einzutreiben. Der Betrag ist so minimal, dass sich ein Rechtsstreit überhaupt nicht lohnen würde. Du müsstest genauso viel Geld beim Rechtsanwalt bezahlen, soviel Du gerade auch einforderst. Dass das macht hinten und vorne gar keinen Sinn. Ich an deiner Stelle würde auch die Domäne kündigen und diese sechsmonatige Frist dazu nutzen mir eine eigene Homepage aufzubauen. Vielleicht ganz sicher auch so unter deinem Zweck verwenden. Denn seine ehemalige Freundin wird glaube ich nicht mehr zur Vernunft kommen und dir diesen Betrag zurückgeben.

Da hilft es auch nicht sonderlich Trost mit dem Rechtsweg oder sonst wie nett ist auf dem Rechtsweg gar keine Chance. Denn der Empfänger bist normal du. Und das zu beweisen, dass du zwar der Empfänger bist, aber die Schuldnerin eigentlich deine Freundin, das wird dann ein anderer Schnack. Und sobald deine Freundin einmal die Aussage tätigt sie hat damit Nix zu tun ist sie sowieso gleich raus. Für den Betrag nämlich diese 30 €, würde ich jetzt gar nicht weiter diskutieren. Klar geht es hierbei ums Prinzip, aber so sind Menschen eben. Sie würde das Geld meines Erachtens nicht zurückgeben. Ich würde mich darauf einfach einstellen.

» Humpen2020 » Beiträge: 356 » Talkpoints: 0,63 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich verstehe sowieso eine grundlegende Tatsache an dieser Geschichte nicht. Das Alter spielt meiner Meinung nach ja erstmal überhaupt keine Rolle und auch der Betrag ist ja mal egal. Ob mir nun jemand 10 Euro oder tausend Euro schuldet ist ja nebensächlich. Es geht ja meist um das Prinzip. Klar würde ich erst recht die 1000 Euro wieder haben wollen, aber genauso die zehn Euro. Klar muss man dann Aufwand und Ertrag abwägen. Sprich, wegen zehn Euro würde ich niemanden verklagen. Aber ist ja auch egal.

Was ich nicht wirklich nachvollziehen kann, ist der Umstand, dass du die Homepage unter deinem Namen angemeldet hast. Ich meine erstens, es spielt doch keine Rolle, ob deine Freundin Kenntnisse in Sachen Homepageprogrammierung und Computer hat oder nicht hat und ob ihr Freunde seits beziehungsweise gewesen seit. Das sind doch zwei Paar Schuhe. Natürlich hilft man seinen Freunden, beziehungsweise in diesem Fall seiner Partnerin. Aber ihr seit doch nicht verheiratet gewesen, so dass der eine irgendwelche Verträge für irgendein Zeugs abschließt, was der Partner haben will. Damit will ich sagen, klar würde ich für meine Ehefrau so ein Hostingvertrag abschließen (wir haften ja eh als Ehepaar beide dafür) oder für einen Handyvertrag für sie, aber doch nicht wenn es nur um einen Freund oder eine Freunding geht!?

Der Vertrag hätte doch auch auf ihren Namen laufen können! Ich verstehe also nicht, wie du dich darauf einlassen konntest. Es hätte doch gereicht, wenn du ihr das alles mündlich erklärt hättest, ihr zeigst wo sie welchen Vertrag abschließen muss und so weiter. Von mir aus hättest du das ja auch alles für sie online abschließen könnenaber vor allen Dingen auf ihrem Namen. Desweiteren hättest du ihr natürlich auch mit der Programmierung helfen können und so weiter. Der Unterschied wäre gewesen: Sie hätte ihre Homepage und du deine Ruhe. Du wärst fein raus.

So hast du mit ihr aber keinen schriftlichen Vertrag oder ähnliches abgeschlossen und du hockst aber dafür nun selbst auf irgendeinem Anbietervertrag. Sie ist aus dem Schneider und du musst zahlen. Sprich, von ihr wirst du kein Geld sehen (außer sie zahlt es dir freiwillig). Da kann man dir nur raten, diesen Vertrag schleunigst zu kündigen.

» AJK » Beiträge: 318 » Talkpoints: 23,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Es ist natürlich nicht die feine Englische Art Geld auszuleihen und es dann nicht zurückzugeben. Es gäbe natürlich die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten, aber das ist wegen 30€ unnötig. Ich hatte auch mal einen ähnlichen Fall mit 75€ und ich habe einfach Gras über die Sache wachsen gelassen, bis der Schuldner mit einem 100€ Schein vor meiner Tür stand und ihn mir gab.

» FabiReh23 » Beiträge: 17 » Talkpoints: 0,00 »


Es lohnt sich nicht, sich wegen 30 € einen Kopf zu machen und sich ein Magengeschwür einzuhandeln. Auch wenn es dir momentan viel vorkommt, es lohnt den Ärger nicht.

Schreibe ihr doch einen letzten Brief oder eine SMS, dass du von ihrem Verhalten enttäuscht wärst, nämlich trotz mehrfacher Bitte, ihre Schulden nicht zu zaheln und dass du trotz des Streits nie damit gerechnet hättest, dass sie so unehrenhaft reagieren würde. Du würdest bis heute nicht glauben, dass sie tatsächlich so sei und hoffst, dass das alles nur ein Missverständnis ist. Es läge an ihr, dieses Missverständnis bitte zu klären. Gib ihr noch eine letzte Möglichkeit, dir das Geld innerhalb einer Woche zukommen zu lassen (Kontoverbindung angeben) oder mit dir Kontakt aufzunehmen.

Reagiert sie auch dann nicht, bleibt dir nicht mehr, als sie einfach zu vergessen. Verbuche das unter "Lehrgeld". Anders geht es nicht. Du hast nichts in der Hand. Abschreiben, nicht mehr ärgern.

Benutzeravatar

» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^