Impressum - was muss rein?

vom 02.08.2011, 18:51 Uhr

Ich weiß das die Adresse einer Kontaktperson in einem Impressum, von deutschen Internetseiten, ausgeschrieben sein muss. Allerdings gibt es noch sehr viele andere Dinge, die man dort häufig, aber leider nicht immer lesen kann. Zu der Adresse der Kontaktperson gehören meistens noch eine Telefonnummer und natürlich der Name.

Aber ich habe einmal gelesen, dass im Impressum selbst, die Internetseite noch einmal stehen muss. Genau so sieht es mit einer Emailadresse aus. Man muss also eine Kontaktmöglichkeit über den elektronischen Weg möglich machen. Aber dafür reicht kein Kontaktformular oder ähnliches aus. Deshalb muss die Email auch angegeben werden oder?

Außerdem habe ich hin und wieder so genannte Disclaimer gesehen. Dort steht immer so etwas ähnliches wie: "Trotz sorgfältiger Fürsorge und Kontrolle übernehmen wir keinerlei Haftung..". Muss so etwas auch in das Impressum?

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich hab mal ein bisschen recherchiert: Es ist genau geregelt was in einem Impressum stehen muss. Bei einer einzelnen Person müssen der Name, der Vorname, die Postanschrift und Kontaktmöglichkeiten (Telefon, E-Mail) enthalten. Bei Firmen muss der Firmenname, ein Vertretungsberechtigter also ein Ansprechpartner, ein gesetzlicher Vertreter und auch hier Kontaktinformationen enthalten sein. Das sind die so genannten Basisangaben, also die nötigsten Informationen.

Stehen diese nicht korrekt im Impressum gilt dieses als ungültig und man kann dann dadurch abgemahnt werden. Ein Disclaimer ersetzt übrigens kein Impressum, denn der Disclaimer ist der Haftungsausschluss und besagt in der Regel, dass der Seiteninhaber oder die Firma nicht für externe Inhalte, also das was sich hinter Links verbirgt und auf eine andere Domain leitet, haftet. Meistens verbietet der Disclaimer auch das kopieren und das Nutzen interner Inhalte der Webseite. Man kann es also praktisch als die rechtliche Grundlage einer Webseite sehen.

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» Weezy » Beiträge: 262 » Talkpoints: 0,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Dieser Disclaimer ist rechtlich nur schwer haltbar. Natürlich kann man einen solchen Ausschluss auch auf die Homepage setzen, allerdings ist es immer ein wenig Ansichtssache, ob dieser auch im Ernstfall greift. Da kommt es auf die Umstände und das Vergehen an.

Bei einem Impressum gibt es die Unterscheidung zwischen gewerblichen Personen, welche auch Gewinn erzielen können und Privatpersonen, die beispielsweise nur die Fotos ihres Haustieres online stellen möchten. Hier reicht dann meist der Name und eine beliebige Kontaktmöglichkeit. Dies wäre zum Beispiel ein Kontaktformular, eine Telefonnummer, eine Adresse oder gar nur die E-Mail-Adresse. Natürlich kann man das Impressum genauso wie bei gewerblich, treibenden Personen ausbauen. Zu viel Informationen schaden in den meisten Fällen schließlich nicht. Ich gehe bei meiner Aussage natürlich von meinen Informationen aus, es kann sein das sich die letzten Monate etwas getan hat in dieser Hinsicht.

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» beere » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 0,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



beere hat geschrieben:Bei einem Impressum gibt es die Unterscheidung zwischen gewerblichen Personen, welche auch Gewinn erzielen können und Privatpersonen, die beispielsweise nur die Fotos ihres Haustieres online stellen möchten.

Das stimmt so nicht. In diese Falle sind unzählige User von Anfang an bei Ebay gerannt. "Ja ich verkaufe doch nur gebrauchte Babyklamotten ...". Zunächst: Maßgeblich ist das Telemediengesetz. Und wenn du hier in § 5 schaust, ist da nicht die Rede von "gewerblich", sondern von "geschäftsmäßig". Das ist ein Riesenunterschied. Was ist das? Jede nachhaltige und auf Dauer angelegte Tätigkeit - in der Regel gegen Entgelt. Nur: Eine Gewinnerzielungsabsicht muss man dabei nicht haben, auch Gewinn muss nicht tatsächlich anfallen, es muss nicht mal ein kommerzielles Angebot vorliegen.

Wer also z. B. nachhaltig und dauerhaft alte Baby- und Kinderklamotten online verkauft, weil er 5 Kinder hat und die Schränke sonst überquellen und dabei natürlich im Grunde einen Verlust macht, unterliegt der Impressumpflicht. Und nicht nur der, wie man an eventueller Post vom Finanzamt merken wird. Aber selbst eine Hobbyseite - z. B. eine Seite mit Reiseberichten und Fotos, in die Werbebanner eingebunden werden oder wo man an Partnerprogrammen teilnimmt, fallen ebenfalls ganz schnell in den Bereich der "Geschäftsmäßigkeit" - also unter den § 5 TMG.

Man fährt also besser, wenn man die Informationspflichten dieses § 5 TMG erfüllt. Ich gehe jetzt mal nicht von einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft aus. Auch nicht von einem redaktionellen Angebot. Bei der Angabe von Name und Anschrift ist es wichtig, dass hier eine ladungsfähige Adresse angegeben wird. Postfächer o. ä. genügen nicht den Ansprüchen. Eine Telefonnummer würde ich immer angeben. Auf das Impressum muss man letztlich von jeder Seite des Netzauftritts Zugriff haben, ohne Scrollen, leicht zu finden unter gängiger Bezeichnung. Streng genommen links oben unter der Bezeichnung "Impressum", streng genommen mit einem Klick. Du wirst aber sich widersprechende Urteile zu der Sache finden. Ein Gericht sieht das enger als das andere. Es ist im Zweifel besser, das etwas engstirniger zu sehen.

Was Disclaimer angeht, sind die überflüssig wie ein Kropf und gehen im Zweifelsfall nach Hinten los, zumindest wenn man denkt, man könnte sich damit pauschal von einer Haftung befreien. So etwas sieht das deutsche Recht nicht vor: "Klar habe ich den Typen beklaut. Aber das gilt es nicht, ich habe mich doch von einer Haftung befreit!" Eher beweist so ein Disclaimer fehlendes Unrechtsbewusstsein, weil man damit versucht von vornherein Verantwortung bzw. Haftung von sich zu schieben. Leider haben sich diese Dinger im Netz verbreitet, wie Fußpilz. Das aber nur, weil nie einer dieses Hamburger Urteil gelesen hat. Denn dann würde man auf den Trichter kommen, dass das genau anders herum gemeint war, als alle Kopierer es annehmen.

Das war keine Rechtsberatung, nur meine persönlichen und in aller Bescheidenheit vorgetragenen, völlig privaten Kenntnisse, die sicher lückenhaft und verbesserungswürdig sind :wink:

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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