"Mitgefangen mitgehangen" auch bei Drogenrazzia

vom 01.08.2011, 17:07 Uhr

Person A ist bei seinem besten Freund Person B Zuhause, denn bei ihm findet eine Party statt. Person B und andere Freunde konsumieren in seiner Wohnung Drogen, aber Person A hat mit Drogen nichts am Hut und möchte damit auch nichts zu tun haben. Er besitzt also weder Drogen, noch konsumiert er sie. Bei den Drogen handelt es sich in diesem Beispiel hier um Gras und keine weiteren Drogen.

Plötzlich stürmen bei Person B mehrere Polizisten die Wohnung: es findet eine Drogenrazzia statt. Alle Leute werden durchsucht und es werden natürlich bei vielen Drogen gefunden.

Muss Person A nun befürchten, auch eine Anzeige zu bekommen wegen dem Sprichwort "mitgefangen mit gehangen"? Oder gilt dieses Gesetz nur bei Straftaten wie Stehlen etc.? Immerhin hatte Person A keine Drogen bei sich und wenn man ihn testen würde, würde man ja auch einen Drogenkonsum ausschließen können. Was sagt das Gesetz nun in diesem Fall?

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» Puffi » Beiträge: 403 » Talkpoints: 6,75 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Damit die Polizei eine Wohnung stürmt, muss aber schon einiges passieren. Das Sprichwort kenne ich umgekehrt als "mitgehangen mitgefangen", und es hat ja nichts mit einem Gesetz oder so zu tun. Warum sollte Person A angezeigt werden? Er hat damit nicht gehandelt, nichts besessen und auch nichts konsumiert. Es war nicht einmal seine Wohnung. Wurden denn die Personalien von A aufgenommen? Wenn ja mit welcher Begründung? Also ich würde nichts befürchten. Wenn aber auch nur ein Anhörungsbogen käme, würde ich diesbezüglich einen Anwalt konsultieren, der sich mit BTM auskennt.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Person A muss in diesem Fall nichts befürchten. Das seine Personalien bei solch einer Razzia aufgenommen worden sind, dürfte wohl auf der Hand liegen. Da dies aber nicht seine Wohnung war, er nichts in den Taschen hatte und auch selbst nicht "High" war, liegt gegen ihn nichts vor! Das heißt das er sich auch keine Sorgen machen muss.

Womöglich könnte er lediglich nur zur einer Vernehmung vorgeladen werden. Da braucht er aber bloß zu sagen: "Ich hatte nichts damit zu tun. Habe selbst nichts geraucht und habe auch nicht mitbekommen, dass die anderen rauchen." Die Polizei kann da nichts gegen machen. Probleme dürften höchstens die bekommen, bei denen was gefunden worden ist, beziehungsweise der Freund, dem die Wohnung gehört. Aber selbst bei ihm, dürfte es schwer werden, was nachzuweisen, wenn lediglich Drogen in den Taschen anderer gefunden worden sind.

» AJK » Beiträge: 318 » Talkpoints: 23,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Person A hat nichts zu befürchten, denn er kann wirklich nichts dafür. Man sollte eigentlich lieber erst gar nicht in eine Wohnung gehen, wenn man weiß, dass es dort Drogen gibt. Aber man kann nicht dafür angeklagt werden, wenn er wirklich beweisen kann, dass ihm keine gehören.

Anders wäre es, wenn er Eigentümer der Wohnung wäre, und manche Graßpäckchen nicht direkt zugeordnet werden könnten, dann wäre er, als Wohnungseigentümer hierfür Verantwortlich. Aber da hier dies nicht der Fall ist, müsste er eigentlich um eine Anzeige drum herum kommen.

» milli23 » Beiträge: 1214 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn bei Person A keine Drogen gefunden wurden, hat dieser auch nichts zu befürchten. Das Sprichwort "mitgehangen mitgefangen" (oder andersrum?) gilt hier definitiv nicht. Man kann Person A schließlich nicht dafür bestrafen, dass die Personen B, C und D Drogen bei sich hatten. Person A könnte lediglich als Zeuge im Strafverfahren gegen die anderen von Bedeutung sein, selbst eine Anzeige wird er jedoch nicht bekommen und auch ein Anwalt ist somit nicht nötig.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Trisa hat geschrieben:Damit die Polizei eine Wohnung stürmt, muss aber schon einiges passieren.


Ich wohne in einem sehr komischem Viertel und kenne da durch viele Leute, die viel mit Drogen zu tun haben, von daher ist das gar nicht so unwahrscheinlich, dass die Polizei hier in Bremerhaven eine Wohnung stürmt. Sie haben ja was gefunden, was also deren Ahnung bestätigt. Vielleicht hat jemand ja Person B angeschwärzt bei der Polizei, das konnte aber Person A ja nicht wissen.

Person A musste mit zur Polizei und wurde dort durchsucht. Ein Polizist meinte dann zu Person A, dass diese auch eine Strafanzeige bekäme. Person A war sehr verwundert darüber, da sie schon öfter bei solchen Razzien dabei war und nie was bekommen hat. Nun weiß Person A nicht, ob der Polizist ihr nicht nur Angst machen wollte - was eigentlich auch meine These wäre.

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» Puffi » Beiträge: 403 » Talkpoints: 6,75 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich glaube nicht, dass man etwas zu befürchten hat, wenn man nicht mit den Drogen in Kontakt getreten ist. Wenn man auf einer Party ist, kann so etwas leicht übersichtlich werden und diejenigen, die Drogen nehmen, machen das meistens nicht nicht direkt vor allen anderen Besuchern.

Also gehen die irgendwo hin, wo nicht so viele Leute sind und man sie nicht direkt wahrnimmt. Wenn in so einem Fall die Polizei kommt und die beim Drogenkonsum erwischt, dann kann man, auch wenn man es eigentlich wusste, doch einfach so tun, als hätte man das nicht gewusst.

Ich denke aber wenn man in so einem Moment direkt neben dran steht, während seine Freunde kiffen oder was auch immer tun, dann sieht das denke ich schon anders aus. Immerhin weiß man es dann und ist auch nicht zur Polizei gegangen. Dadurch ist man bei anderen Verbrechen ja eigentlich ein Mittäter. Aber die Polizei sieht denke ich so etwas in diesem Fall nicht besonders ernst und man würde im Gegensatz zu seinen Freunden keine Strafe bekommen.

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



hennessy221 hat geschrieben:Ich denke aber wenn man in so einem Moment direkt neben dran steht, während seine Freunde kiffen oder was auch immer tun, dann sieht das denke ich schon anders aus. Immerhin weiß man es dann und ist auch nicht zur Polizei gegangen. Dadurch ist man bei anderen Verbrechen ja eigentlich ein Mittäter.


Das verstehe ich jetzt nicht ganz, da ich immer von ausgegangen bin, dass der Drogenkonsum an sich nicht illegal ist, sondern nur der Besitz. Das heißt, wenn 5 Leute um mich herum an einem Joint ziehen, würde ich nicht zur Polizei gehen müssen, da ich ja nicht weiß, ob die alle Gras besitzen oder ob das nur dieser eine Joint ist und man dann ja nicht nachweisen kann, wem der Joint gehörte und somit rauchen ja die 5 Menschen nur, sie besitzen ihn dann ja nicht, wenn sie abstreiten, dass er ihnen vorher gehörte.

Ich kenne mich damit aber natürlich nicht so gut aus, aber ich würde niemanden bei der Polizei anschwärzen, nur weil er neben mir kifft. Ich würde mich dazu eben nicht verpflichtet fühlen, solange neben mir nicht damit gehandelt wird.

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» Puffi » Beiträge: 403 » Talkpoints: 6,75 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Puffi hat geschrieben:Das verstehe ich jetzt nicht ganz, da ich immer von ausgegangen bin, dass der Drogenkonsum an sich nicht illegal ist, sondern nur der Besitz. Das heißt, wenn 5 Leute um mich herum an einem Joint ziehen, würde ich nicht zur Polizei gehen müssen, da ich ja nicht weiß, ob die alle Gras besitzen oder ob das nur dieser eine Joint ist und man dann ja nicht nachweisen kann, wem der Joint gehörte und somit rauchen ja die 5 Menschen nur, sie besitzen ihn dann ja nicht, wenn sie abstreiten, dass er ihnen vorher gehörte. .


Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Wenn jemand einen Joint raucht, dann besitzt er die Drogen ja auch in diesem Moment. Dabei sei mal dahingestellt ob er jetzt eine 500 Gramm Platte oder nur einen Joint dabei hat. Sonst könnte sich ja jeder einfach Joints drehen und damit durch die Gegend laufen. Auch der Konsum ist soweit ich weiß auf jeden Fall illegal, wenn man auf frischer Tat ertappt wird und davon bin ich hier ausgegangen.

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Puffi hat geschrieben:Person A musste mit zur Polizei und wurde dort durchsucht. Ein Polizist meinte dann zu Person A, dass diese auch eine Strafanzeige bekäme. Person A war sehr verwundert darüber, da sie schon öfter bei solchen Razzien dabei war und nie was bekommen hat. Nun weiß Person A nicht, ob der Polizist ihr nicht nur Angst machen wollte - was eigentlich auch meine These wäre.


Wenn Person A keine Drogen dabei hatte und sich auch sonst nicht strafbar gemacht hat, kann Person A auch keine Strafanzeige bekommen, egal was da erzählt wurde. A sollte erst mal abwarten, was nun passiert. Entweder er wird nichts mehr davon hören, oder er wird eine Vorladung bekommen. Da sollte dann genau geguckt werden, ob A als Zeuge oder als Beschuldigter gehört werden soll. Wird A als Beschuldigter gehört, soll sich A einen Anwalt nehmen, ansonsten ist dies nicht notwendig.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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