Muss man verletzten betrunkenen Personen direkt helfen?
Person A hat es eilig und geht zur Bushaltestelle, um mit dem Bus in die Stadt zu fahren. Am Wegesrand kauert ein stark betrunkener Mann mit einer Kopfverletzung. Ein extrem strenger und ekliger Geruch war am Ort des Geschehens zu bemerken. Person A ging weiter und unternahm nichts.
Eine andere Frau rief wohl den Notdienst bzw. den Krankentransport. Die Frau meinte man müsse in jedem Fall helfen. Allerdings was ist wenn der betrunkene Mann nicht krankenversichert ist? Wer übernimmt dann überhaupt die entstandenen Kosten? Wer hat in dieser Situation nun sich richtig verhalten?
Was für eine Frage. Natürlich muss man sofort helfen. Da ist es doch wohl egal, ob der Verletzte eine Krankenversicherung hat oder nicht. Soll man einen nicht krankenversicherten Menschen am Wegrand sterben lassen? Oder soll man einen betrunkenen Menschen sterben lassen, nur weil er stinkt? Sorry, aber diese Frage ist für mich ein wenig unverständlich. Man muss immer helfen.
Die entstandenen Kosten übernimmt dann der Staat. Wenn man nicht hilft und einfach an dem Menschen vorbei geht, dann kann das teuer werden und wenn der Mensch dann auch noch sterben sollte ist das eine grob fahrlässige Handlung und wird hart bestraft. Ist denn ein Menschenleben weniger Wert, wenn es einem betrunkenen oder nicht krankenversicherten Menschen gehört?
Jedoch sagt der Gesetzgeber aus, dass man nach eigenen Fähigkeiten helfen sollte. Wenn jemand nicht schwer heben dürfte, dann bräuchte er im Hilfeleistungsfall also keine 200 Kilo Person herumzutragen. Das Mindeste in einem solchen Falle wäre es, den Notruf abzusetzen und Hilfe zu holen. Von daher hat Person A schon fahrlässig reagiert. Zumindest den Notruf hätte er beim Sehen einer hilflosen Person absetzen müssen. Ich selbst habe schon nach Urin stinkenden verlotterten Personen geholfen, da war es mir egal ob sie gefallen sind oder schwer verletzt irgendwo gelegen haben.
Diamante hat geschrieben: Ist denn ein Menschenleben weniger Wert, wenn es einem betrunkenen oder nicht krankenversicherten Menschen gehört?
Das ist doch wohl hier nicht die Frage gewesen oder? Die Person A hätte ja auch die sogenannte Erste Hilfe leisten können, allerdings was passiert wenn Person A sich dabei selbst verletzt? Wer übernimmt in einen solchen Fall die Kosten? Oder die Person A steckt sich bei der Hilfeleistung mit Aids an. Wie ist man dann abgesichert?
Diese Situation hatte ich mal bei minus Temperaturen und früh um 4 Uhr wo kein anderer auf der Strasse war. Ich wusste in dieser Situation nicht wirklich was ich machen sollte, da ich auch ein wenig Angst vor der Reaktion des Mannes hatte, da hier keiner war, der hätte eingreifen können.
Ich habe dann versucht mit ein wenig Abstand den Mann an zu sprechen, der sich dann auch versucht hatte auf zu richten, bevor er wieder um fiel und dann habe ich die Polizei gerufen und diese dann den Krankenwagen. Ich hatte noch gewartet bis die Polizei eingetroffen ist, um ihn den Mann zu zeigen und dann bin ich auch gegangen.
Ich kann jetzt nur von dem Grundsatz reden, den ich als Feuerwehrler im Einsatz beherzige. Eigenschutz geht immer vor. Wenn ich bemerke, dass die Person eine Verletzung hat und ich keine Möglichkeiten habe, diese zu behandeln oder nicht weiß, ob eine Erkrankung vorliegt, dann lasse ich bewusst die Finger davon. Das Gleiche gilt, wenn ich keinen Erste Hilfe-Koffer oder keine Handschuhe zur Verfügung habe. Jedoch rufe ich dann schnellstmöglich Hilfe und betreue die Person. Reden wirkt manchmal schon Wunder.
Wenn es jedoch trotzdem zu einer Ansteckung kommen sollte, dann ist man über die eigene Krankenversicherung abgesichert. Die Krankenversicherung greift dann in solchen Fällen und übernimmt die Behandlungskosten oder weitere anstehende Kosten. Jedoch sollte man bei hilflosen Personen oder bei Unfällen eine gewissen Vorsicht walten lassen und sich selbst nicht in Lebensgefahr bringen. Was bringt es, wenn ein Verunfallter dort liegt und der Helfer liegt daneben? Daher immer an den Eigenschutz denken.
kochanie hat geschrieben:Jedoch sollte man bei hilflosen Personen oder bei Unfällen eine gewissen Vorsicht walten lassen und sich selbst nicht in Lebensgefahr bringen. Was bringt es, wenn ein Verunfallter dort liegt und der Helfer liegt daneben? Daher immer an den Eigenschutz denken.
So hat es bestimmt auch die Person A gesehen, denn man sollte in erster Linie erst einmal die gegebene Lage real einschätzen. Ich bin eigentlich der Meinung, dass die Person A hier nicht fahrlässig gehandelt hat. Nicht jeder führt ein Handy mit sich und nicht immer ist eine Telefonzelle oder ein anderer Passant sofort vorhanden.
Ich meine auch, dass man in der Pflicht ist, dem Menschen zu helfen. Alles andere wäre ja schon unterlassene Hilfeleistung, denke ich. Man muss ja denjenigen nicht anfassen, aber man kann zumindest einen Arzt benachrichtigen oder eben Polizei oder Krankenwagen rufen. Das sollte im heutigen Zeitalter wohl machbar sein, wo jeder ein Handy hat! Schließlich kann man ja auch selber mal in eine solche Situation geraten, dass man Hilfe benötigt, auch, wenn man nicht betrunken ist. Und da ist man ja auch froh, wenn jemand hilft!
An sich muss man schon eingreifen, allerdings ist es nun dir überlassen, wie weit du gehst. Im Grunde ist deine Pflicht soweit ich weiß damit getan, dass du den Krankenwagen rufst. Natürlich kann man auch weiter gehen, erste Hilfe leisten, einen Betrunkenen mit Kopfverletzung beispielsweise auf den Bürgersteig ziehen, den Kopf auf eine Jacke betten und so weiter, aber das ist dann nicht mehr deine Pflicht.
Ich selbst muss ehrlich sagen, ich würde den Krankenwagen rufen und es dabei belassen. Wenn jemand schon meint sie so voll laufen lassen zu müssen, soll er dann auch schauen wie er mit den Konsequenzen klar kommt, ich würde ihm vermutlich eh nicht viel helfen können, sondern vor lauter Ekel anfangen zu kotzen. Den Krankenwagen würde ich also definitiv rufen, aber das war es auch schon.
Person A hätte definitiv helfen müssen. Die Hilfeleistung kann ja auch so aussehen, dass man einen Notruf absetzt und eben in gewisser Nähe des Mannes bleibt, um zu sehen, dass dieser auch gefunden wird bzw. dass nichts weiter passiert. A hätte der Person zwar nicht aufhelfen müssen, die Wunder versorgen (ohne Hilfsmittel) und eine Mund-zu-Mund-Beatmung hätte er bei der Person auch nicht durchführen müssen, aber einfach weitergehen, ohne irgendwas zu tun und als wäre nichts gewesen, ist definitiv falsch. Und möglicherweise strafbar (unterlassene Hilfeleistung).
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