Muss man verletzten betrunkenen Personen direkt helfen?
@Diamante
Sicherlich ist eine wirklich glaubhaft gemachte Angst immer schuldmildernd. Manche Leute haben eben Angst, wenn sie den Anblick von solchen betrunkenen Personen haben. Das ist sogar auch irgendwie menschlich. Wenn man nämlich wirklich Angst hat, will man erst einmal aus der vorhandenen Situation raus. Nehmen wir einmal an die Person A wäre noch minderjährig oder ein Kind.. Ist es nicht auch die Frage um wen handelte es sich bei der Person A?
Da Person Angst vor dem Chef hatte wird es kein Kind mehr gewesen sein. Man muss helfen, ob man will oder nicht und Angst entschuldigt nicht, dass man keine Hilfe geholt hat. Dafür braucht man den Verletzten nicht mal anzusehen. Die Ausreden sind so schräg, dass sie schon weh tun. Wie würdest du dich fühlen, wenn du mit einer Kopfwunde auf dem Boden liegst, die Leute denken, dass du betrunken bist und alle die vorübergehen haben Angst.
Diamante hat geschrieben: Dafür braucht man den Verletzten nicht mal anzusehen.
Die These ist gut, denn kann man einfach so los telefonieren? Das habe ich aber nun noch nicht gehört. Ich schaue nicht einmal hin aber schicke einen Arzt. Der Arzt erscheint aber keine bedrohliche oder ähnliche Situation ist vorhanden. Hat man nämlich einen Notruf abgesetzt der dann überhaupt keiner war kann es für den Anrufer Ärger geben.
Sag mal, karlchen, weißt du selber noch was du schreibst? A hat doch gesehen, dass der Mann, der am Boden liegt eine Kopfwunde hat. Also hat er genug gesehen um den Notarzt zu rufen. Die Angst noch einmal hinzusehen kann ich ja eventuell noch verstehen. Aber da er das ja schon gesehen hat, ist es eine unterlassene Hilfeleistung. Was verstehst du eigentlich daran nicht?
@Diamante
Ich weiß ja nicht wie es dir geht aber beispielsweise von 5 Metern Entfernung kann ich keine genauen Details erkennen. Ich hoffe jetzt bloß du kannst eine 5 Meter Entfernung einschätzen, denn ansonsten reden wir aneinander vorbei.
Beispielsweise wird niemand aus einer 5 Meter Entfernung eine Kopfverletzung erkennen, nur wenn er ein Fernglas vielleicht dabei hat. Um Verletzungen überhaupt zu sehen, muss man schon fast direkt beim Verletzten stehen. Alle anderen Sachen wären nur geraten und keine brauchbaren Infos.
karlchen66 hat geschrieben:Person A hat es eilig und geht zur Bushaltestelle, um mit dem Bus in die Stadt zu fahren. Am Wegesrand kauert ein stark betrunkener Mann mit einer Kopfverletzung. Ein extrem strenger und ekliger Geruch war am Ort des Geschehens zu bemerken. Person A ging weiter und unternahm nichts
karlchen66 hat geschrieben:Beispielsweise wird niemand aus einer 5 Meter Entfernung eine Kopfverletzung erkennen, nur wenn er ein Fernglas vielleicht dabei hat. Um Verletzungen überhaupt zu sehen, muss man schon fast direkt beim Verletzten stehen. Alle anderen Sachen wären nur geraten und keine brauchbaren Infos.
Was stimmt denn nun? Die Kopfverletzung, die A gesehen hat oder eine vermutete Kopfverletzung. Wenn ich einen Mann auf dem Boden liegen sehe und ich sehe eine Kopfverletzung und wenn ich sie nur vermute. Aus 5 Meter Entfernung sollte man rot sehen können, dann rufe ich den Notarztwagen. Aber anscheinend suchst du immer noch nach weiteren Ausreden. A hat sich nicht richtig verhalten. Das ist Fakt und da kannst du mit Angst, Übelkeit, keine Zeit usw. kommen. Es ist eine unterlassene Hilfeleistung.
@Diamante
Du musst einmal richtig lesen, denn wo steht das die Verletzung und den Geruch die Person A bemerkt hat? Eine Frau hat doch wie ich geschrieben habe einen Anruf getätigt. Die Person A ( eine total unbekannte Person) ist nur weiter gegangen. Sie vermutete sicherlich auf jeden Fall einen Betrunkenen, weil dort ansonsten sehr viele Betrunkene sich aufhalten. Wie gesagt das Telefonat führte die Frau und diese ging auch direkt zum Ort des Geschehens.
Also ich finde, dass dies wirklich eine schlimme Frage ist, denn jedem sollte die Antwort klar sein. Natürlich muss man helfen. Man ist sogar verpflichtet zu helfen. Wäre der Mann gestorben, und man hätte ihr nachweisen können, dass sie ihn einfach liegen gelassen hat, hätte man sie sogar anklagen können. Man ist in Deutschland zur Hilfe verpflichtet. und was hat dass mit seiner Krankenversicherung zu tun? In Deutschland hat jeder Mensch ein Recht auf Grundversorgung, auch ohne Krankenversicherung, muss ihm soweit geholfen werden, dass er überlebt. Die Kosten trägt in diesem Fall die Allgemeinheit. Also keine Sorge, derjenige der Anruft, muss die Kosten nicht tragen.
Karlchen, deine Ausreden werden immer schlimmer. Ich will jetzt nicht mehr komplett auf die letzten Beiträge alle eingehen, aber nehmen wir mal zwei Fälle:
Bei der ersten Möglichkeit hat Person A gesehen, dass der Mann, der sturzbetrunken war, eine Kopfverletzung hatte. A hätte auf jeden Fall einen Notruf absetzen müssen. Dass das möglich ist, haben wir ja bereits mehrfach erwähnt. Und hier zählen auch die Ausreden Zeit, Angst und kein Handy nicht.
Bei der zweiten Möglichkeit hat Person A gesehen, dass ein Mann, der sturzbetrunken ist, auf dem Boden liegt, die Kopfverletzung hat Person A noch nicht bemerkt. Person A hätte dann noch einmal genau hinsehen müssen, ob der Mann sich noch bewegt und noch lebt. Auch ohne Kopfverletzung, also am reinen Alkohol kann man schließlich auch sterben. Auch hier hätte Person A einen Notruf absetzen müssen. Wenn nun ein Obdachloser in einer Bushaltestelle oder in einer Ecke "friedlich" schläft, ist das noch etwas anderes, als wenn jemand völlig besoffen irgendwo am Wegesrand liegt. Auch diesen Personen muss geholfen werden und auch hier zählen keine Ausreden wie Angst, Zeitnot oder das vergessene Handy.
Person A hat in dem von dir geschilderten Beispiel schlicht und einfach falsch gehandelt, ob du das einsehen willst oder nicht. Daran gibt es nichts zu rütteln.
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