Kindsvater dreht „heimlich“ Imagevideos
Frau A. hat sich schon vor Jahren von ihrem Ehemann getrennt. Die Beiden haben einen gemeinsamen Sohn, der nun 10 Jahre alt ist. Allerdings hat Frau A. das alleinige Sorgerecht. Der Vater sieht an sich seinen Sohn regelmäßig, aber in der letzten Zeit gab es immer wieder Schwierigkeiten, weil der Vater sich nicht an Absprachen gehalten hat.
Der Vater hat seit längerem eine neue Partnerin. Diese ist Chefin eines Franchise-Betriebes. Für eine Werbemaßnahme wurde nun ein Film gedreht und dort spielt der Sohn von Frau A. mit. An sich dient der Film als Imagefilm, der deutschlandweit Werbung für die Firma ausgestrahlt wird. Frau A. wurde darüber nicht informiert und hat das eher durch Zufall mitbekommen. Nun läuft der Film natürlich schon, aber Frau A. hätte diese zur Schau Stellung ihres Sohnes nicht gewollt.
Der Sohn ist natürlich total begeistert. Frau A. weiß aber nicht wirklich wie sie sich nun verhalten soll. An sich hätte der Kindsvater, der ja kein Sorgerecht hat, seine Ex- Frau erst fragen müssen. Wenn sie aber nun mit aller Gewalt durchsetzt, dass dieser Film nicht ausgestrahlt wird, wird auch der Sohn enttäuscht sein.
Tolle Situation, da ist das Kind nun bereits in den Brunnen gefallen und alles, was Frau A. nun macht ist verkehrt. Natürlich kann sie die Ausstrahlung des Films verbieten und die Vernichtung verlangen, da sie ja das Sorgerecht für den minderjährigen Sohn hat und somit seinen Einsatz in einem solchen Film hätte genehmigen müssen. Nur: wenn sie das tut, wird der Sohn sie für kleinkariert und doof halten und sauer auf sie sein und der Ex wird das als privaten Rachefeldzug gegen ihn werten. Macht sie gar nichts und ärgert sich heimlich, still und leise vor sich hin, kann sie davon ausgehen, dass ihr Recht auch weiterhin und immer wieder untergraben wird.
Eigentlich bleibt ihr nichts anderes übrig als zu versuchen, mit ihrem Exmann ein ruhiges Gespräch zu führen, in dem sie ihm klar macht, daß sie sein Verhalten nicht gut findet und er solche Dinge im Vorfeld - auch bevor der Junge mit einbezogen wird - mit ihr abzusprechen hat, dass sie in diesem Fall nun aber ein Auge zudrückt und den Film laufen lässt, bei weiteren Vorkommnissen dieser Art jedoch Konsequenzen ziehen wird. Natürlich ist das für Frau A. zwar dennoch eine unbefriedigende Lösung, aber so verscherzt sie sich wenigstens nicht das gute Verhältnis zu ihrem Sohn und hat für die Zukunft dennoch vorgesorgt. Leider ist es bei getrennten Partnern immer schwierig, das Kindeswohl im Auge zu behalten, wenn die Kommunikation nicht stimmt bzw. einer der Partner macht, was er will.
Das ist schon richtig dass der Vater seine Ex-Frau gefragt haben müsste ob sie damit einverstanden ist. Er wird aber sicherlich seine EX besser kennen und auch schon geahnt haben dass sie ihm den Spaß verderben wird.
Ich bin aber überzeugt davon dass A die Ausstrahlung des Filmes verhindern könnte wenn sie es denn wollte, inklusive des ganzen Programms wie eine kostenpflichtige Abmahnung und Unterlassungserklärung und so weiter. Ich finde es aber Quatsch von einer Zurschaustellung zu sprechen, da spricht nach meinem Empfinden nur eine frustrierte Ex die immer noch jede Gelegenheit nutzen möchte um ihrem ehemaligen Mann eine Auszuwischen. Das Kind ist zehn Jahre alt, warum soll es nicht selbst entscheiden können was mit seinen Aufnahmen passiert.
Ich kann die Ex schon verstehen, dass sie sich ärgert, weil sie übergangen wurde. Aber ist es nicht wichtiger, dass der Junge Spaß daran hatte und es auch wollte? Das Kind ist zu nichts gezwungen worden und ich denke, dass es für jedes Kind etwas aufregendes ist und auch etwas unvergessliches ist. Die Ex sollte sich also nicht ganz so verklemmt haben. Das Kind ist glücklich und der Vater hat es bestimmt gemacht, weil er genau wusste, dass seine Ex dem Jungen das niemals erlauben würde.
Ich finde es wichtig, dass der Junge Spaß an der Sache hatte und nun stolz auf sich selber ist, dass er sowas gemacht und erlebt hat. Die Mutter sollte dem Jungen den Spaß nicht verderben und mit dem Vater einfach mal reden, dass es nicht mehr vorkommt ohne sie zu fragen und wenn wieder mal die Möglichkeit besteht und die Mutter gefragt wird, sollte sie dem Wunsch des Kindes nachgehen, der so eine Gelegenheit bestimmt nicht oft bekommt.
@hooker: das sehe ich nicht ganz so, es handelt sich durchaus um eine Art Zurschaustellung, immerhin ist das Kind in diesem Video für eine mehr oder weniger breite Öffentlichkeit zu sehen und als Mutter hat man da durchaus ein Mitspracherecht. Ein 10-Jähriger findet so etwas natürlich cool, hat aber absolut keinen Überblick über eventuelle Konsequenzen und versteht, dass er mit so einem Video quasi vermarktet wird, von daher kann ein Kind auch nicht entscheiden, ob es gefilmt werden soll oder nicht. Für mich käme es darauf an, wo solche Filme gezeigt werden, ich hätte zum Beispiel ein Problem damit, mein Kind in einem Video im Internet wieder zu finden.
Worum es aber eigentlich geht ist die Tatsache, dass die Mutter übergangen wurde bei einer Sache, bei der sie ein gewaltiges Mitspracherecht hat. Das würde mich auch enorm ärgern. Ich habe einmal bei einem Fotograf Bilder von meinen damals zweijährigen Zwillingen machen lassen und war sehr erstaunt, als mich etliche Bekannte darauf ansprachen, dass einer meiner Söhne in der Zeitung als Werbeaufnahme für diesen Fotografen zu sehen sei. Ich habe bei diesem Fotografen angerufen und ihm klar gemacht, dass hier Persönlichkeitsrechte verletzt wurden und ich zumindest vorher hätte gefragt werden müssen. Die Sache wurde dann so geregelt, dass ich einen 70X80-Abzug inklusive Rahmen gratis bekam, was aber nichts daran änderte, dass ich das nicht okay fand.
Ob es sich hierbei um eine Zurschaustellung handelt oder nicht kann ich allein deshalb schon nicht bewerte, weil ich nicht weiß, um was für einen Werbefilm es dabei geht, wie der Junge dabei aussieht und dargestellt wird. Da die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, wäre der Vater natürlich verpflichtet gewesen, deren Einverständnis einzuholen, wenn schon nicht zum Dreh (weil es seinem Sohn Spaß gemacht hat, ob das nun gesendet werden würde oder auch nicht), dann doch wenigstens zur Ausstrahlung. Er hätte im Grunde sagen müssen, was er vorhat, und die Mutter bitten, das Ergebnis abzuwarten, bevor sie ablehnt. Das wäre der richtige Weg gewesen.
Ob der Vater das "heimlich" gemacht hat, weil er genau wusste, dass die Mutter des Kindes das nicht billigen würde, ob er nicht damit gerechnet hat, dass sie etwas dagegen haben könnte oder ob er schlicht und ergreifend nicht so weit gedacht hat (wobei seine Lebensgefährtin sich da aber wirklich auskennen müsste und ihn daran erinnern, dass ohne die Zustimmung der Mutter in dem Fall nichts geht), wissen wir alle nicht.
Fakt ist, dass ich wahrscheinlich auch mein Veto einlegen würde, einfach aus dem Grund, dass es über meinen Kopf hinweg entschieden wurde. Ich würde meine Kinder nicht im Internet oder im Fernsehen bewundern wollen. Jedenfalls nicht, ohne genau zu wissen, was da los war. Haben die getrennten Eltern ein gutes Verhältnis zueinander, was ich anhand des alleinigen Sorgerechts bei der Mutter aber wohl ausschließen muss, hätte es vielleicht nicht einmal einer gesonderten Rücksprache bedurft.
Meiner Meinung nach sollte die Mutter tun, was sie in dem Fall für richtig hält. Wenn sie absolut dagegen ist, dass der Spot auf Sendung geht, aus welchen Gründen auch immer, dann sollte sie es durchsetzen, sofern es sich dabei nicht um irgendwelche Racheversuche am Ex - Mann handelt sondern sie allein um das Kindeswohl besorgt ist. Sie sollte das Video ansehen und dann entscheiden, den Vater aber darauf hinweisen, dass diese Vorgehensweise nicht regelkonform war und sie künftig ein Auge darauf haben wird, dass so etwas nicht wieder vorkommt und notfalls Konsequenzen ziehen, auch auf die Gefahr hin, dass ihr Junior sie für uncool halten könnte.
Kinder in dem Alter können schon vieles selbst entscheiden, in einigen Dingen müssen es aber immer noch die Eltern tun, denn oft können die Kinder in dem Alter die Konsequenzen ihre Tuns nicht überblicken. Und wer war nicht mal uncool für seine Kinder? Damit wird die Mutter ja mal leben können und es wahrscheinlich noch öfter müssen.
Der Vater hätte diesen Film auch mit gemeinsamen Sorgerecht nicht ohne Zustimmung der Mutter machen und veröffentlichen lassen dürfen. Und wenn ich die Mutter wäre, würde ich die Ausstrahlung auch jetzt noch stoppen lassen. Ein Kind von zehn Jahren findet das zwar cool, aber ist sich auch nicht darüber bewusst, was es bedeuten kann, wenn man landesweit bekannt ist.
Daher sollte A dem Kindesvater schnellstmöglich seine Grenzen aufzeigen, denn so was geht absolut nicht, das man das eigene Kind einfach so vermarktet. Denn mehr ist es nicht, wenn ein Imagefilm für die Firma der neuen Partnerin gemacht wird und das eigene Kind dabei eingesetzt wird.
Also mein Exmann kümmert sich ja leider gar nicht um unseren gemeinsamen Sohn, seitdem ich das alleinige Sorgerecht bekommen habe. Ich wäre aber auch dagegen, nicht vorher gefragt worden zu sein.
Schließlich habe ich als Sorgeberechtigte auch die Vermögenssorge für das Kind, insofern muss die Vergütung für diesen Marketingfilm vorher mit der Mutter abgesprochen werden. Ich kann mir nicht vorstellen dass es üblich ist.
Nicky14 hat geschrieben:Schließlich habe ich als Sorgeberechtigte auch die Vermögenssorge für das Kind, insofern muss die Vergütung für diesen Marketingfilm vorher mit der Mutter abgesprochen werden. Ich kann mir nicht vorstellen dass es üblich ist.
Ich frage mich, wie man da ans Geld denken kann. Der Junge hatte Spaß daran und das zählt. Der Vater wusste wohl ganz genau, dass die Mutter nein sagen würde und er wollte wohl dem Jungen das nicht verderben. Vielleicht wurde das ja auch gar nicht bezahlt. Wenn es bezahlt worden wäre, hätte ein Vertrag gemacht werden müssen und den muss dann die Sorgeberechtigte unterschreiben. Deswegen glaube ich eher, dass der Vater dem Jungen etwas einmaliges bieten wollte.
Ich persönlich finde die Entscheidung in diesem Fall auch äußerst schwierig, da das Video ja nun schon gedreht worden ist und man quasi nur noch die Ausstrahlung stoppen könnte, wenn die Mutter den so weit gehen möchte. Ich kann für ein solches Vorgehen sowohl Nach-als auch Vorteile sehen, aber eine wirklich richtige Entscheidung kann ich nicht wirklich treffen, weil die Problematik an sich eben sehr komplex ist. Ein richtig oder falsch kann ich hier nicht eindeutig ausmachen.
Ich persönlich hätte mich auch total geärgert, wenn mein Sohn in einem Internetvideo auftauchen würde, obwohl ich der Veröffentlichung bzw. dem Dreh an sich überhaupt nicht zugestimmt habe. Die Mutter in dem von dir beschriebenen Fall hat ja auch das alleinige Sorgerecht und so kann der Vater nicht einfach über ihren Kopf hinweg entscheiden. Ich hätte mich da auch übergangen gefühlt und so etwas geht einfach gar nicht. Ich würde auch nicht toll finden, wenn mein Sohn in einem Internetvideo zu sehen wäre und hier wär eindeutig zu Zustimmung der Mutter erforderlich gewesen. Dieser Punkt ist meiner Meinung nach auch unumstritten.
Das Video einfach stoppen zu lassen, wäre eine Möglichkeit. Allerdings würde sie dann wohl riskieren, dass ihr Sohn eine Weile nicht mehr mit ihr redet und total enttäuscht ist, da ihm der Dreh ja anscheinend sehr viel Spaß gemacht hat. Diese Zurschaustellung im Internet versteht er ja noch nicht und bei ihm würde es dann wohl so ankommen, als wolle die Mama ihm nur alles verderben. Das ist dann schon schwierig zu entscheiden.
Mit dem Exmann reden würde ich persönlich auf jeden Fall. Das geht ja so echt nicht und wenn er sich ständig nicht an Absprachen hält ist es doch völlig normal, wenn man dann irgendwann auch mal genug hat. Man muss ihm eben immer wieder klarmachen, dass er nicht alleine für den Sohn entscheiden kann - auch wenn es dem Sohn Spaß gemacht hat. Sowas ist einfach nicht richtig und bei mir kommt es irgendwie so an, als hätte der Vater das Übergehen der Mutter extra gemacht, da er sie anscheinend absichtlich nicht gefragt hat.
Warum sollte er das denn sonst heimlich machen?! Er wusste, dass die Mutter wohl ein Veto einlegen würde und hat sie übergangen, damit sie dann schließlich vor dem Jungen blöd da steht. Das finde ich echt unmöglich und das sollte man auch im Interesse der Jungen möglichst schnell klären. Es könnte zwar auch sein, dass er es einfach nur vergessen hat - aber das klingt meiner Meinung nach eher nach Ausrede, denn im Grunde weiß man doch, dass die Mutter des Kindes da ein Mitspracherecht hat, vor allem wenn sie das alleinige Sorgerecht besitzt. Also das kann mir echt keiner erzählen, dass man das dann nicht extra so heimlich gemacht hat
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