Garageneinfahrt zu eng- was kann man tun?
Herr X. fährt einen großen Kombi und arbeitet in der Innenstadt. Da er seinen Arbeitsweg nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen kann, ist er auf sein Fahrzeug angewiesen. Leider gibt es in der Innenstadt nur wenige Möglichkeiten zu parken. So sucht er täglich entweder Ewigkeiten einen Parkplatz oder muss in ein teures Parkhaus fahren oder zahlt ziemlich viele Strafzettel. Immerhin hatte Herr X. bisher das Glück, dass man sein Fahrzeug noch nie abgeschleppt hat. Trotzdem zerrt die Situation ziemlich an seinen Nerven, kostet viel Zeit und vor allem auch viel Geld.
Herr X. hat nun über die Zeitung ein Angebot für eine Mietgarage gelesen. Preislich lag der Garagenstellplatz im Rahmen und der Garagenstellplatz wäre in der Nähe seines Arbeitsplatzes. Im Endeffekt würde Herr X. also viel Geld sparen. Daraufhin rief er bei der angegebenen Telefonnummer an. Er erklärte dem Vermieter des Garagenstellplatzes auch, dass er einen großen Kombi fährt und fragte den Vermieter, ob man mit dem großen Fahrzeug denn auch auf den Garagenstellplatz fahren kann. Herr X. kannte das Gebäude vorher nur grob. Der Vermieter sagte, dass sei gar kein Problem. Leider war Herr X. zeitlich beruflich sehr eingebunden und konnte sich den Stellplatz nicht ansehen. Der Vermieter bat außerdem um eine baldige Entscheidung, da es für den begehrten Stellplatz natürlich noch mehr Interessenten gab. Deshalb unterschrieb Herr X. dann auch den Mietvertrag, ohne sich den Garagenstellplatz vorher noch mal näher anzusehen. Er verließ sich auf die Zusage des Vermieters, dass Herr X. mit seinem Wagen ohne Probleme auf den angemieteten Garagenstellplatz fahren kann.
Der Mietervertrag trat in Kraft und Herr X. fuhr mit seinem Fahrzeug auf den angemieteten Garagenstellplatz. Zumindest wollte Herr X. das tun. Aber er kam mit seinem großen Fahrzeug nicht mal um die erste Kurve herum. Sein Fahrzeug hat die Garage also nie von innen gesehen und Herr X. muss also weiterhin einen Parkplatz suchen. Herr X. ist natürlich verärgert, denn er hat sich ja auf die Aussage des Vermieters verlassen. Ist das schon arglistige Täuschung, dass der Vermieter Herrn X. gesagt hat, dass er auf alle Fälle in die Garage rein kommt oder ist das nun einfach Pech für Herrn X.? Denn Herr X. hätte ja nun doppelte Kosten bis zum Ende der Kündigungsfrist und so.
Bevor ich einen Mietvertrag für eine Garage unterschreibe, würde ich auf jeden Fall das Objekt genauer unter die Lupe nehmen. Und dass man dann noch nicht mal mit einem Kombi in die Garage gelangen kann, hätte Herr X bei einer Testfahrt durchaus feststellen können. So denke ich, hat Hr X es selber zu verantworten, dass er diese Garage gemietet hat. Der Vermieter weiß doch gar nicht, was für ein Auto Hr. X nun tatsächlich fahrt.
Ich denke mal, dass Herr X wirklich grob fahrlässig gehandelt hat, einen Mietvertrag für einen Garagenstellplatz zu unterschreiben, ohne sich den Platz vorher angesehen zu haben. Dem Vermieter kann man nur bedingt Vorwürfe machen, da er ja nicht wissen konnte, wie groß das Fahrzeug des Herrn X tatsächlich ist. Und der Vermieter kommt seiner Verpflichtung ja offensichtlich auch in vollem umfange nach, indem er den Garagenplatz zur Verfügung stellt. Somit hat er ja auch Anspruch auf das im Mietvertrag festgelegte Entgelt.
Eine Chance für Herrn X wäre es vielleicht, wenn er dem Vermieter einen anderen potentiellen Mieter vorstellen könnte. Dann könnte Herr X vielleicht vorzeitig aus dem Mietvertrag heraus. Aber einen Anspruch auf vorzeitige Kündigung hat er meines Erachtens nicht. Da kann er nur auf die Kulanz des Vermieters hoffen. Doch der wird erst mal froh sein, dass er den Standplatz vermietet hat und das Geld dafür bekommt.
Ich selbst kenne auch jemanden, der auch einmal einen Garagenplatz vermieten wollte. Da die Einfahrt zu der Garage allerdings sehr eng ist, hat er dem Mieter im Vorfeld eine Woche Zeit gelassen, um zu überprüfen, ob er mit seinem Auto in die Garage hineinkommt. Nach Verstreichen dieser Woche hatte er auch den Mietvertrag unterzeichnet. Vier Tage später kam er dann und meinte, dass er es leider nicht schafft, in die Garage hin einzufahren. Er wolle den Mietvertrag rückgängig machen.
Eigentlich hatten die beiden Parteien eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende vereinbart. Aufgrund der gutmütigen Einstellung des Vermieters hatte dieser aber vorgeschlagen, dass der Mieter zum Ende des ersten Monats kündigen kann, so dass ihm keine weiteren Kosten als die erste Monatsmiete in Höhe von sage und schreibe 10 Euro entstanden wären. Das finde ich durchaus fair. Der Mieter hingegen wollte wegen der 10 Euro für den ersten Monat, die er schon im voraus bezahlt hatte, seinen Anwalt einschalten. Doch dazu ist es dann nie gekommen.
Da kann man einfach nichts machen. Denn er hat den Mietvertrag unterschrieben. Er kann nicht behaupten, dass er keine Zeit gehabt hätte, um sich das Objekt an zu sehen. Denn dafür kann der Vermieter ja nichts. Man kann sich nicht auf etwas Mündliches verlassen, denn dann ist man verlassen. Er kann also nur den Mietvertrag kündigen, und zwar ordnungsgemäß. Etwas anderes bleibt ihm nicht übrig. Denn man mietet ja nichts, ohne es vorher gesehen zu haben.
Herr X hätte sich nicht so schnell von diesem Vermieter überzeugen lassen sollen, sondern erst einmal selbst einen Blick in diese Garage werfen sollen. Man könnte zwar dem Vermieter auch eine Teilschuld zusprechen, aber als Mieter hätte sich Herr X eben selbst vor Ort kundig machen müssen. Somit hat Herr X einfach nur Pech gehabt und er sollte diesen Mietvertrag schnellstmöglich kündigen oder wenn diese Kündigung laut Vertrag nicht so schnell vonstatten geht, den Parkplatz selbst untervermieten. Ich gehe nämlich davon aus, dass ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter von Herrn X nichts weiter bringen wird. Einen Versuch sollte Herr X aber unternehmen.
Alternativ könnte Herr X natürlich auch von seinem Kombi verabschieden und sich einen kleinen Flitzer kaufen, oder einen kleinen Flitzer als Zweitwagen zulegen. Dass dies nicht einfach so machbar ist, ist mir schon klar, aber vielleicht wollte sich Herr X bei Gelegenheit sowieso von dem Kombi trennen.
Warum sollte hier den Vermieter eine Schuld treffen? Er hat doch weder Kenntnisse über die genauen Maße des Fahrzeuges von Herrn X, noch kennt er dessen Fahrkünste. Wenn also der Vermieter selbst mit einem Kombi auf diesen Stellplatz kam oder das von Nachbarn dort kannte, so hat er keine falsche Aussage getroffen.
Die Schuld liegt einzig bei bei Herrn X, da er ohne weiteres einen Vertrag geschlossen hat. Nun kann er das gemietete Objekt zwar nicht nutzen, aber kann auch niemanden dafür verantwortlich machen. Einzigste Möglichkeit ist halt, das er den Vermieter fragt, ob er vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen kann, wenn einer der anderen Interessenten den Stellplatz noch haben will.
Ansonsten bleibt ihm halt nur die vereinbarte Kündigungsfrist des Vertrages und muss weiterhin in den saueren Apfel der hohen Parkgebühren oder Strafzettel beißen. Und das ganze eben als Lehrgeld ansehen, was er jetzt an Stellplatzmiete zahlt.
LittleSister hat geschrieben:Herr X. fährt einen großen Kombi und arbeitet in der Innenstadt. Da er seinen Arbeitsweg nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen kann, ist er auf sein Fahrzeug angewiesen.
Vorab stellen sich hier schon ein paar Fragen, die schon mit dem Thread zu tun haben. Wenn Herr X schon glaubt, an das Fahrzeug angewiesen zu sein, könnte man anfragen, ob es nicht auch ein (günstiger) Kleinwagen tut. Schließlich ist es nicht begründbar, tatsächlich täglich mit einem großen Kombi unterwegs sein zu müssen. Und auch der Hinweis, nicht öffentlich kommen zu können, erweist sich eigentlich als haltlos! Gerade in Innenstädten, in welchen die Parkplätze Mangelware sind, ist oftmals ein sehr gutes öffentliches Verkehrsmittel System etabliert. Denkbar wäre ja auch, möglichst nahe an die Innenstadt zu kommen und dann umzusteigen. Dabei muss es sich noch nicht einmal um eine offizielle Park&Ride Haltestelle handeln.
Ist Herr X auf Grund einer Behinderung auf das Auto angewiesen, wäre auch mittelfristig zu überlegen, ob dieses Auto das richtige für ihn ist. Aber in dem Fall sollte es auch in der Innenstadt genug Parkmöglichkeiten geben - sofern die Behinderung auch ausreicht, einen entsprechenden Ausweis zu erhalten.
LittleSister hat geschrieben:Leider gibt es in der Innenstadt nur wenige Möglichkeiten zu parken.
Das ist in der Tat gerade in Großstädten so üblich. Aber das hat auch ein wenig mit der Stadt-Entwicklungspolitik zu tun. Hier geht es wirklich darum, den individuellen Personenkraftverkehr aus den Innenstädten zu verbannen! Sieht man sich das ausgebaute Netz aus Bussen, Straßenbahnen, Stadtbahnen und U-Bahnen an, kann man aber auch verstehen, dass die Notwendigkeit schlicht nicht mehr gegeben ist, wirklich immer mit dem eigenen Auto in die Stadt zu kommen.
LittleSister hat geschrieben:So sucht er täglich entweder Ewigkeiten einen Parkplatz oder muss in ein teures Parkhaus fahren oder zahlt ziemlich viele Strafzettel.
Wenn diese Prozedur sich täglich wiederholt, dann muss der Verdienst von Hr. X extrem gut sein. Ansonsten lohnt sich dies nicht! Ich kenne in den Innenstädten wie Stuttgart, München oder auch nur Nürnberg Kosten für das Parken von 2,50 Euro pro Stunde (aufgeteilt in 50 Cent für 12 Minuten). Wenn ich dann noch die Höchstparkzeiten ignoriere, kommt man bei 9 Stunden auf 22,50 Euro pro Tag - und damit auf etwa 110 Euro in der Woche! Für damit über 400 Euro (das Benzingeld für das Kurven in der Stadt um einen Parkplatz zu finden noch nicht eingeschlossen!) könnte man sich sogar einen Deal mit Taxiunternehmen vorstellen, die einen dann zu Fixpreisen täglich von einer Stelle abholen und wieder hinbringen - und man könnte etwas außerhalb parken. Und die Strafzettelgeschichte ist ja auch ein Punkt: wenn man Hr. X hier Beharrlichkeit im Fehlverhalten vorwirft, wird sich das auch auf die Strafe auswirken können. Ich könnte nicht damit leben, trotz erhaltener Strafzettel immer noch bewusst falsch zu parken.
LittleSister hat geschrieben:Immerhin hatte Herr X. bisher das Glück, dass man sein Fahrzeug noch nie abgeschleppt hat.
Ich hoffe mal, Herr X will hier nicht sein Glück auf die Probe stellen und sein Verhalten erst ändern, wenn das Auto abgeschleppt wurde. Immerhin würde das den Gegenbeweis dazu bringen, dass er eben nicht auf den Wagen angewiesen wäre!
LittleSister hat geschrieben:Trotzdem zerrt die Situation ziemlich an seinen Nerven, kostet viel Zeit und vor allem auch viel Geld.
Das ist jetzt der Punkt, den ich sehr gut verstehe und nachvollziehen kann. Aber spätestens das sollte doch Hr. X auf die Suche nach Alternativen schicken! Und dies kann bedeuten, dass man sich doch mit dem ÖPNV vertraut macht. Gerade, wenn man in einer Innenstadt zur Arbeit geht!
LittleSister hat geschrieben:Herr X. hat nun über die Zeitung ein Angebot für eine Mietgarage gelesen. Preislich lag der Garagenstellplatz im Rahmen und der Garagenstellplatz wäre in der Nähe seines Arbeitsplatzes.
Das ist sicher eine weitere Alternative. Allerdings kenne ich das eher so, dass Garagen oder Stellplätze in solchen Gegenden den Preis von kleinen Mietwohnungen erreichen können. Daher kenne ich keinen Fall, in welchem sich so eine Anmietung nicht extrem auf die eigenen Ausgaben niedergeschlagen hätten. Nachdem hier aber ein vernünftiger Preis gefordert wurde, und das Problem entsprechend akut ist, würde ich bei dem Angebot zuschlagen. Schließlich gibt es kaum was zu verlieren.
LittleSister hat geschrieben:Im Endeffekt würde Herr X. also viel Geld sparen. Daraufhin rief er bei der angegebenen Telefonnummer an.
Letztlich geht es ja nicht "nur" um das viele Geld. Er spart ja dann auch Zeit, nachdem kein Parkplatz mehr zu suchen ist. Außerdem kann er mit dem Gefühl zur Arbeit fahren, dass er einen sicheren Stellplatz vorfinden kann. Das ist sicher auch etwas wert!
LittleSister hat geschrieben:Er erklärte dem Vermieter des Garagenstellplatzes auch, dass er einen großen Kombi fährt und fragte den Vermieter, ob man mit dem großen Fahrzeug denn auch auf den Garagenstellplatz fahren kann. Herr X. kannte das Gebäude vorher nur grob. Der Vermieter sagte, dass sei gar kein Problem.
Selbst die alten Volvos sind, so wie ich es kenne, in jeder Stadt-Tiefgarage (welche auch eher eng bzw. platzsparend gebaut wurden) zu parken. Ich denke, die Frage hätte man sich sparen können, weil die Garage sicher Normmaßen entspricht. Wenn hier aber schon mehrfach der große Kombi erwähnt wird, stellt sich natürlich die Frage, um welches extralange Fahrzeug es sich konkret handelt.
LittleSister hat geschrieben:Leider war Herr X. zeitlich beruflich sehr eingebunden und konnte sich den Stellplatz nicht ansehen. Der Vermieter bat außerdem um eine baldige Entscheidung, da es für den begehrten Stellplatz natürlich noch mehr Interessenten gab. Deshalb unterschrieb Herr X. dann auch den Mietvertrag, ohne sich den Garagenstellplatz vorher noch mal näher anzusehen. Er verließ sich auf die Zusage des Vermieters, dass Herr X. mit seinem Wagen ohne Probleme auf den angemieteten Garagenstellplatz fahren kann.
In der Situation hätte ich das doch auch gemacht. Denn selbst bei einer Besichtigung sollte doch nichts auffallen. Die einzige Möglichkeit, den Platz kritisch zu prüfen, hätte man gehabt, indem man ihn vorher mit seinem eigenen Wagen ausprobiert! Es ist sicher unfein von Seiten des Vermieters, hier Druck zu machen. Aber das ist sein gutes Recht und nun ist es ja auch so, dass Herr X den Platz auch wirklich braucht!
LittleSister hat geschrieben:Der Mietervertrag trat in Kraft und Herr X. fuhr mit seinem Fahrzeug auf den angemieteten Garagenstellplatz. Zumindest wollte Herr X. das tun. Aber er kam mit seinem großen Fahrzeug nicht mal um die erste Kurve herum. Sein Fahrzeug hat die Garage also nie von innen gesehen und Herr X. muss also weiterhin einen Parkplatz suchen.
Spätestens jetzt wäre ich sehr neugierig zu erfahren, um was für ein Fahrzeug es sich denn hierbei handelt. Mir sind jedenfalls keine Kombis bekannt, die als Extra-Lang gelten. Und hier muss man vielleicht auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass der gute Herr X zwar ein routinierter und sicherer Autofahrer ist, aber beim Einparken und bei engen Stellen evtl. ein wenig zu ängstlich und unerfahren ist. Denn wenn er nicht um die Ecke kommt, bedeutet das ja noch lange nicht, dass der Wagen nicht um die Ecke kommen kann. Einen besseren oder anderen Fahrer vorausgesetzt!
LittleSister hat geschrieben:Herr X. ist natürlich verärgert, denn er hat sich ja auf die Aussage des Vermieters verlassen. Ist das schon arglistige Täuschung, dass der Vermieter Herrn X. gesagt hat, dass er auf alle Fälle in die Garage rein kommt
Wenn Herr X ein "normales" Serienfahrzeug hat, dann dürfte er auch reinkommen und der Ärger ist nicht gerechtfertigt. Evtl. spricht er hier auch das Problem mit dem Vermieter an - und der zeigt ihm dann, wie zu steuern wäre, um um die Kurve zu kommen. Die Zusage des Vermieters ist aber sicher auch etwas gewagt, nachdem es eng ist und der Vermieter eben nicht weiß, wie geschickt Herr X im Umgang mit dem Lenkrad ist.
LittleSister hat geschrieben:oder ist das nun einfach Pech für Herrn X.? Denn Herr X. hätte ja nun doppelte Kosten bis zum Ende der Kündigungsfrist und so.
Ich würde sagen, Herr X kann mit etwas Übung die Kurve doch noch kriegen. Aber was die Kosten angeht: nachdem die Garage so begehrt bzw. die Parkplätze so rar sind, besteht keine Notwendigkeit, den Platz unbenutzt stehen zu lassen. Vielmehr kann Herr X seinerseits für die Kündigungszeit nach einem "Nachmieter" suchen. Zum anderen kann der Vermieter einen der vielen anderen Interessenten anfragen, so dass Herr X eben nicht für den Stellplatz aufkommen muss, den er nicht nutzen kann oder will.
Generell hat mich persönlich die Thematik interessiert, in wie weit man sich auf Angaben des Vermieters verlassen kann/muss und ob man da halt auch Chancen hat, wenn falsche Aussagen getroffen wurden. Dazu fand ich die Situation, die mir nicht passiert ist, an sich sehr ansprechend. Eben weil es halt auch nicht die normale Thematik mit einer Mietwohnung betraf. Ich wollte wissen, wie ihr die Sachlage seht oder eventuell jemand da auch nähere Auskünfte geben kann. Ich persönlich würde mir in einem solchen Fall auf jeden Fall vorher den Parkplatz ansehen, egal was für ein Fahrzeug ich fahre.
Garagen und ähnliches mögen heute sicherlich genormt sein. Aber wie sieht es mit älteren Garagen aus? In vielen Bereichen in denen sich irgendwelche Richtlinien und Normen ändern, gibt es meistens auch Regelungen, dass diese neuen Punkte nicht auf Anlagen zutreffen, die vor dem Jahre X gebaut wurden. Ich persönlich kenne durchaus Parkmöglichkeiten, in die man nicht mit jedem Fahrzeug rein kommt. Egal wie geübt man als Fahrer sein mag.
Zu den Preisen für Garagen in Innenstädten. Ich kann nur für meinen Wohnort sprechen, eine hessische Großstadt. Hier gibt es in der Innenstadt, so weit man die mit dem Auto überhaupt befahren darf, entweder Anwohnerparkplätze, Parkscheinautomaten oder Parkplätze, für die man eine Parkscheibe für ein bis zwei Stunden benutzen muss. Mir fallen spontan zwei Leute ein, die hier regelmäßig in die Innenstadt pendeln müssen. Beide von weiter außerhalb. Im Fall eins ist es ein Päärchen. Die Busverbindung vom Arbeitsplatz zum Wohnort ist bescheiden. Noch dazu sind die Kosten sehr hoch. Zumindest wenn man dann zwei Monatsfahrkarten braucht. In der Nähe des Arbeitsplatzes gibt es nur kostenpflichtige Parkplätze, beziehungsweise ist es keinem des Päärchen möglich, alle zwei Stunden das Fahrzeug umzuparken. Die Beiden haben nun einen Stellplatz in einem Parkhaus. Kostenpunkt um die 60- 80 Euro im Monat, da bin ich mir nun nicht mehr sicher. Alleine die Monatsfahrkarte für einen wäre selbst im Abo wesentlich teurer. Klar sind da noch Spritkosten etc. Oder man könnte halt auf einen Park and Ride Parkplatz fahren. Aber da wären dann die Monatskarten auch für beide zusammen teurer als die Gebühren für den Parkplatz. Und der Zeitaspekt spielt da auch noch mit. Dort wo die beiden wohnen ist zum Einkaufen ein Fahrzeug nötig. Die kommen eindeutig günstiger mit dem Parkplatz weg. Sowohl finanziell wie auch zeitlich.
Fall zwei pendelt auch täglich eine längere Strecke. Allerdings alleine. Im Bereich des Hauptarbeitsplatzes gibt es Parkplätze mit Parkscheibe. Aufgrund der Tätigkeit ist es der besagten Person möglich, alle zwei Stunden die Parkscheibe zu drehen oder das Auto um zu parken. Gelegentlich haut das nicht hin und die Person hat auch schon mal einen Strafzettel. Die Höhe der Strafzettel liegt aber weit unter den 60-80 Euro die man hier im günstigsten Fall bezahlt. Die Monatskarte wäre auch hier wesentlich höher. Auch wenn die Person bis hier her fährt und auf einem Park and Ride Parkplatz parkt. Die sind hier alle so weit weg, dass man auf alle Fälle den Bus braucht, um in die Innenstadt zu kommen.
Deshalb kann ich Herrn X. verstehen. Warum er aber ein großes Auto fährt, weiß ich nicht und auch nicht, welches Fahrzeug er fährt. Ich denke, dass ist aber auch nicht wirklich wichtig. Gründe würden mir nun genug einfallen, warum und wieso man ein großes Fahrzeug fährt. Und mir würde hier vor Ort auch genügend Parkmöglichkeiten einfallen, in die man mit einem großen Fahrzeug nicht rein kommt, egal wie geübt man als Fahrer ist.
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