Adressensammler eine wirklich legale Tätigkeit?
Person A bemerkte eine fremde Person vor dem Hauseingang, die sich die Namen von den Türschildern abschrieb. Natürlich bekam das die Person A nicht sofort gleich mit, deshalb fragte sie bei der ihr fremden Person nach. Diese gab sich als Adressensammler der Person A zu erkennen.
Aber handelt es sich bei einer solchen Arbeit wirklich um eine legale Tätigkeit? Der sogenannte Sammler weiß in der Regel überhaupt nicht wie die gesammelten Adressen weiter verwendet werden. Liegt nicht hier schon ein grober Verstoss gegenüber dem Datenschutz vor? Kann man sich gegen das Sammeln von Adressen auch wehren?
So auf den ersten Blick erkenne ich da noch keine Straftat. Wenn der "Adressensammler" nun auf deinem Grundstück steht und die ihn von selbigem verweist und er trotz Aufforderung dein Grundstück nicht verletzt, macht er sich wegen Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB strafbar. Aber im reinen Aufschreiben der Adresse kann ich noch nichts illegales entdecken. Erst wenn deine Adresse für Geschäfte irgendwelcher Art oder so gebraucht wird, könnte man an verschiedene Straftaten denken. Allein die Adresse kann ich mir aber ja auch aus einem Telefonbuch abschreiben, das ist ja auch nicht illegal.
Nun ja aber die aufgeschriebene Adresse muss ja für einen Zweck gut sein, denn der Adressensammler wird ja bezahlt. Er macht im Prinzip eine gewisse Zuarbeit für eine Sache egal welcher Art. Somit ist der Adressensammler auch an der weiteren Verwertung der Adressen mit beteiligt, denn er hat sie geliefert.
Werden diese nun gegen geltendes Recht verwendet, ist er an der Tat beteiligt. Daher kann diese Tätigkeit doch eigentlich nicht legal sein oder? Er verdient mit seiner Arbeit natürlich Geld keine Frage aber dadurch kann unter Umständen auch viel Schaden entstehen.
Dann kommt es darauf an, was mit den Adressen gemacht wird und ob der Adressensammler auch weiß, was mit den Adressen passiert. Da du ja aber keine Anhaltspunkte zu einer bestimmten Straftat hast, wird es schwierig sein, etwas zu machen. Weiß die Person, die vor deiner Haustür steht, dass mit den Adressen Straftaten begangen werden, macht sie sich unter Umständen wegen Beihilfe zu der jeweiligen Straftat strafbar. Kommt es nicht zu der Tat, ist dann wieder die Frage, ob das Aufschreiben der Adresse eine straflose Vorbereitungshandlung oder schon den Beginn einer Versuchsstraftat darstellt. Das ist alles nicht so einfach und ohne konkrete Hinweise auf eine Straftat wird auch nichts passieren.
Ähnliche Aktivitäten fanden auch im Rahmen des Zensus statt und der ist ja nun von oberster Stelle genehmigt worden. Was sollte daran auch strafbar sein? Auch im Rahmen von Verkehrszählungen werde zum Beispiel immer wieder Kennzeichen aufgeschrieben, was ich schon fragwürdiger finde.
Schaden kann durch so vieles entstehen, bei einer Adresse, die ja nun mal recht öffentlich ist, sehe ich keine Straftat. Irgendwie muss ich gerade an Menschen bei Zählungen denken, die quasi darauf bestehen nicht gezählt zu werden
Trisa hat geschrieben:Ähnliche Aktivitäten fanden auch im Rahmen des Zensus statt und der ist ja nun von oberster Stelle genehmigt worden. Was sollte daran auch strafbar sein? l:
Das ist ja auch eine ganz andere Baustelle, denn darüber wurden die Bürger und Bürgerinnen ja auch informiert. Wenn allerdings plötzlich und völlig unerwartet eine fremde Person Adressen sich notiert sieht es schon anders aus. Bei einer sogenannten Volkszählung müssen sich die Mitarbeiter auf Verlangen auch ausweisen, allerdings machen das private Adressensammler nun einmal nicht.
Ich kann mich an keine Information erinnern, dass im Rahmen des Zensus auch Leute von Briefkasten zu Briefkasten laufen und sich Adressen notieren! Von denen, die ich kenne, hat sich dabei auch niemand ausgewiesen. Anders war es bei den Befragungen in den Haushalten. Privat und Adresssammler passt für mich nicht zusammen. Wenn man gegen Geld unterwegs ist, gehört dies für mich zum Beruflichem.
Trisa hat geschrieben: Wenn man gegen Geld unterwegs ist, gehört dies für mich zum Beruflichem.
Und genau das ist auch das eigentliche Thema des Threads. Diese Art der Tätigkeiten werden ja sehr oft in sehr vielen Jobportalen angeboten. Deshalb sollte man doch auch sicherlich bei der Auswahl der Tätigkeit als Adressensammler sehr vorsichtig sein oder?
karlchen66, meiner Meinung nach sollte man jeden Arbeitgeber mit Bedacht auswählen. Unseriöse Jobangebote gibt es zahlreich und längst nicht nur bei Adresssammlern. Und alle versprechen Seriosität und das große Geld. Ich bin dabei grundsätzlich kritisch und frage genauer nach, bzw. informiere mich vorher. Und dann kann man immer noch selbst abwägen, ob man das Risiko eingehen möchte. Ich habe auch schon Sachen am Rande der Legalität gemacht, war mir dessen aber bewusst und mir war auch klar, dass ich die Grenze dabei von der richtigen Seite berühre und es eben nichts strafbares ist.
Ich bin der Meinung, dass dies ein ziemlich seltsamer Job ist, weil man es ja nicht wirklich als Arbeit sehen kann, weil jemand die Adressen von anderen Leuten aufschreibt. Ich finde es sollte nicht legal sein, weil die persönliche Adresse ja nicht ohne Erlaubnis weitergegeben werden soll, weil man ein Recht darauf hat, sie selber weiterzugeben, wenn man es für sinnvoll hält.
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