Adressensammler eine wirklich legale Tätigkeit?

vom 30.07.2011, 18:35 Uhr

Das Sammeln an sich ist sicher weniger illegal als das, was unter Umständen mit den Adressen getan wird. Daher denke ich, dass das Sammeln von Adressen unter Umständen in einer Grauzone statt findet oder aber eben am Rande der Legalität ist. Sicher ist es auch davon abhängig, wie sehr die Person, die die Adressen sammelt in spätere Aktivitäten mit den Adressen involviert ist.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Wenn man es aber genau nimmt, sind halt die Namen fast immer frei einsehbar. Was soll daran strafbar sein, diese einfach zu notieren. Genauso kann man sich ja auch ein Telefonbuch nehmen und die Adresse abschreiben. Wobei man da als Bürger halt generell die Chance hat, dem Eintrag zu widersprechen. Und im Vergleich wäre das Abschreiben aus dem Telefonbuch eventuell noch eine Verletzung des Urheberrechts. Aber da was dagegen zu tun, dürfte schwierig sein. Denn viele Leute schreiben nun mal aus ganz einfachen Gründen Adresse aus dem Telefonbuch ab.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


@Little Sister
Was ist das denn für ein Unsinn was du da schreibst? Die Namen müssen ja wohl frei einsehbar sein, damit man beispielsweise Pakete oder andere Sachen erhält. Aber eben nur für Personen die dazu berechtigt sind und keine nicht erwünschten Personen. Man darf ja auch schließlich niemanden unaufgefordert anrufen nur weil man dessen Telefonnummer gelesen hat. Das ist ganz einfach verboten.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



@ karlchen66
Aber man darf sich die Telefonnummer das anderen notieren. Warum nicht auch die Adresse? Wobei man ja auch bei anderen Menschen klingeln darf. Anrufen nicht, aber klingeln.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



LittleSister hat geschrieben:@ karlchen66
Aber man darf sich die Telefonnummer das anderen notieren. Warum nicht auch die Adresse? Wobei man ja auch bei anderen Menschen klingeln darf. Anrufen nicht, aber klingeln.

Langsam wird es einfach nur albern, denn warum soll ich mir beispielsweise eine fremde Adresse notieren, wenn ich sie gar nicht benötige? Auch darf ich nicht einfach bei jemanden ohne einen wirklichen Grund klingeln. Das wäre sonst eine Belästigung. Einfach mal ins Gesetzbuch schauen soll helfen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


karlchen66 hat geschrieben:Langsam wird es einfach nur albern, denn warum soll ich mir beispielsweise eine fremde Adresse notieren, wenn ich sie gar nicht benötige? Auch darf ich nicht einfach bei jemanden ohne einen wirklichen Grund klingeln. Das wäre sonst eine Belästigung. Einfach mal ins Gesetzbuch schauen soll helfen.


Ja, genau, langsam wird es hier wirklich albern. Ist doch völlig egal, warum du dir eine fremde Adresse notierst und ob du einen Grund dafür hast. Nenne mir doch bitte das Gesetz und den Paragraphen, in dem steht, dass ich das nicht darf, wenn du dich so gut mit dem "Gesetzbuch" auskennst? Und dann sag mir auch noch, wo steht, dass es eine Belästigung ist, wenn ich irgendwo klingel, obwohl ich keinen Grund dafür hab.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


SuperGrobi hat geschrieben:
karlchen66 hat geschrieben:Langsam wird es einfach nur albern, denn warum soll ich mir beispielsweise eine fremde Adresse notieren, wenn ich sie gar nicht benötige? Auch darf ich nicht einfach bei jemanden ohne einen wirklichen Grund klingeln. Das wäre sonst eine Belästigung. Einfach mal ins Gesetzbuch schauen soll helfen.

Ja, genau, langsam wird es hier wirklich albern. Ist doch völlig egal, warum du dir eine fremde Adresse notierst und ob du einen Grund dafür hast. Nenne mir doch bitte das Gesetz und den Paragraphen, in dem steht, dass ich das nicht darf, wenn du dich so gut mit dem "Gesetzbuch" auskennst? Und dann sag mir auch noch, wo steht, dass es eine Belästigung ist, wenn ich irgendwo klingel, obwohl ich keinen Grund dafür hab.

So völlig egal ist es nicht, denn es ist auch von dem entsprechenden Bundesland stark abhängig. In Mecklenburg Vorpommern ist das mit dem Klingeln eine Art Belästigung, wenn man beispielsweise ein Abo oder ähnliche Dinge aufgeschwatzt bekommen soll. Auch wenn jemand vom Briefkasten ohne jeglichen Grund einen Namen notiert zählt es bei uns als eine Art Hausfriedensbruch, denn er hat von der betreffenden Person keine Erlaubnis erhalten. Noch Fragen?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es ging aber um das reine Klingeln und nicht um Klingeln und Haustürgeschäfte zu machen. Ich sehe da irgendwie einen Unterschied. Und mir würden viele Gründe einfallen, warum man bei wildfremden Menschen klingeln könnte und das OHNE die Absicht, den Menschen was zu verkaufen.

Und wer definiert, welcher Grund zulässig ist? Denn wenn nun jemand den Namen abschreibt, mit der Absicht die Adresse und den Namen zu verkaufen, dann wäre das ja ein Grund und nach deinen eigenen Worten dann ja zulässig, weil es ja einen Grund gibt. Und das heißt nun nicht, dass ich es gut finde.

Da du ja scheinbar eine Frage hier rein gestellt hast, deren Antworten du ja scheinbar schon kennst, dann sei doch bitte so nett und belege deine Aussagen mit Quellen. Scheinbar hast du ja zwischenzeitlich die Antwort in Erfahrung gebracht und die könnte ja auch anderen Menschen weiter helfen. Wenn das nächste Mal jemand bei mir klingelt, kann ich ja schlecht sagen, karlchen66 hat gesagt, dass man das nicht darf.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


@LittleSister: Natürlich habe ich die Antwort darauf schon gefunden. Ich will erst einmal den Begriff oder die Definition realer Grund klären. Wenn beispielsweise die Person A für ein Versandhaus alte Kundendaten kontrolliert und dazu persönlich an deren Adresse kontrolliert, ist das völlig in Ordnung und natürlich legal. Diesen Leute geben sich auch als solche zu erkennen und wissen auch warum diese Daten benötigt werden.

Allerdings bei völlig fremden Personen, die nicht einmal genau ihren wirklichen Auftraggeber kennen, besteht eine rechtliche Grauzone. In den meisten Fällen sollen hier massiv Werbungen und Produkte verkauft werden. Man geht hier eben sicher, dass die Adressen korrekt sind. Im Telefonbuch ist das nicht immer so der Fall. Wie gesagt eben der Grund muss wirklich etwas mit der betreffenden Person zu tun haben. Und solche Gründe sind auch immer und ich betone immer im Detail nachvollziehbar.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


karlchen66 hat geschrieben:So völlig egal ist es nicht, denn es ist auch von dem entsprechenden Bundesland stark abhängig. In Mecklenburg Vorpommern ist das mit dem Klingeln eine Art Belästigung, wenn man beispielsweise ein Abo oder ähnliche Dinge aufgeschwatzt bekommen soll. Auch wenn jemand vom Briefkasten ohne jeglichen Grund einen Namen notiert zählt es bei uns als eine Art Hausfriedensbruch, denn er hat von der betreffenden person keine Erlaubnis erhalten. Noch Fragen?


Dir ist aber schon bekannt, dass der Hausfriedensbruch im Strafgesetzbuch geregelt ist und dass es sich bei dem StGB um ein Bundesgesetz handelt, oder? Vom Bundesland ist es somit definitiv NICHT abhängig! Achso, den Straftatbestand "Belästigung" gibt es übrigens nicht.

Und beim Hausfriedensbruch ist es so, dass ein entgegenstehender Wille des Berechtigten erkennbar sein muss. Ist denn für den "Adressensammler" erkennbar, dass der Berechtigte ihn nicht auf dem Grundstück haben will? Wenn nicht, muss der Berechtigte ihm das natürlich erst mal mitteilen. Wenn also nun der Typ vor der Tür steht und der Hausbesitzer ihn auffordert, das Grundstück zu verlassen und er macht das nicht, dann liegt definitiv ein Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB vor, aber vorher ist es strittig.

Und wie du selbst schon sagst, liegt dieser Fall in einer rechtlichen Grauzone. Das heißt noch nicht, dass das ganze strafbar ist. Vor Gericht wären das hier sicherlich Einzellfallentscheidungen. Und jetzt nenn doch bitte mal deine Quellen!

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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