Nachname Kind bei neuer Heirat

vom 26.07.2011, 12:39 Uhr

A und B überlegen ob sie heiraten wollen. A bringt einen Sohn aus erster Ehe mit, welcher jetzt 12 Jahre alt ist. Der Junge würde gern den Namen des neuen Partners der Mutter annehmen. Zwar ist er regelmäßig bei seinem leiblichen Vater, fühlt sich aber in der Partnerschaft seiner Mutter als wirkliche Familie.

Nun steht die Frage im Raum, ab wann die Namensgebung nicht mehr vom leiblichen Vater abhängig ist. Denn dieser wird es nie erlauben, das sein Sohn den Namen vom Stiefvater annimmt. Daher die Frage, ob es da Altersgrenzen, ausser die Volljährigkeit, gibt wo ein Kind den neuen Namen annehmen kann, auch wenn der leibliche Vater das nicht möchte und ab welchem Alter das Kind dies entscheiden darf.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Hier hat der leibliche Vater schon ein Wort mitzureden und die Mutter kann in dem Fall nicht einfach beschließen oder erlauben, dass auch der Sohn den neune Namen der Mutter (sofern sie nach der Heirat den Namen des Mannes annimmt) bekommt! Schließlich ist dies nicht sein Vater. Der wird gefragt werden - wenn aber das Verhältnis zwischen Vater und Sohn nicht mehr als ideal zu bezeichnen ist, dann hat der "echte" Vater ja keinen Vorteil davon, sich einer Namensänderung zu verweigern. Noch einen Schritt weiter würde er gehen, wenn er seinen Sohn zur Adoption frei gibt, und er dann vom neuen Mann seiner Ex-Frau adoptieren lassen würde. Damit wären auch die Unterhaltszahlungen einzustellen (für den Sohn).

Später wird es übrigens nicht mehr so leicht möglich sein, den Familiennamen zu ändern. Denn hier dürfte dann der Grund fehlen. Schließlich kann man nicht damit argumentieren, dass es der "Familienfindung" abträglich wäre, nachdem es nachweislich mit unterschiedlichen Namen auch geklappt hat. Einen Familiennamen kann man nicht nach belieben ändern.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich habe auch meinen 12 jährigen Sohn mit in meine Beziehung gebracht. Mein neuer Partner und ich haben uns auch entschieden dieses Jahr zu heiraten. Wo wir damals das Aufgebot bei dem Standesamt bestellt haben, habe ich den Standesbeamten gefragt, wie das mir dem Namen des Kindes ist. Sie erklärte mir, wenn ich das alleinige Sorgerecht habe, dann muss ich nur eine Bescheinigung vom Jugendamt bringen über das alleinige Sorgerecht und dann kann eine Namensänderung vorgenommen werden. Ist aber der Vater und die Mutter für das Kind sorgeberechtigt, so muss der Kindesvater seine Zustimmung über die Abänderung des Nachnamens geben. Tut er das nicht kann keine Änderung erfolgen.

Doch sie klärte mich auch auf das diese Nachnamensänderung bindend ist und das Kind nicht später wieder seinen Geburtsnamen annehmen könne. Mein Kind trägt meinen Nachnamen und er ist sich noch nicht schlüssig welchen Nachnamen er nach der Hochzeit tragen will. Ich bedränge oder beeinflusse ihn auch nicht, das kann er ganz und gar selbst entscheiden.

» rola28 » Beiträge: 493 » Talkpoints: 0,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es ist nicht wahr, dass der leibliche Vater das Sorgerecht mit haben muss, um gegen die Namensänderung vorzugehen. Wenn das Kind den Nachnamen des leiblichen Vaters hat, muss dieser auch einverstanden sein, wenn der Name geändert werden soll. Wenn der Vater für das Kind präsent ist, kann der Vater immer gegen die Namensänderung sein. Egal, ob es der Name der Mutter ist, den das Kind annehmen soll oder ob es der Name von dem neuen Partner ist. So habe ich es erlebt und so hat es eine Bekannte von mir erst vor ein paar Wochen erlebt.

Der Vater muss zwingend einverstanden sein, wenn er für das Kind eine Bedeutung hat. Wenn das Kind den Namen des neuen Partners der Frau haben will, dann sollte das Kind mit dem leiblichen Vater reden. Aber dieser muss nicht einverstanden sein. Denn der Name des Kindes ist ja auch der Name des Vaters. War der Vater allerdings mal einverstanden, dass das Kind den Namen der Mutter bekommt und ist diese Namensänderung auch vollzogen worden, kann die Mutter alleine bestimmen, welchen Nachnamen das Kind bekommen soll. Denn dann hat das Kind ja den Namen des Vaters nicht mehr. Selbst, wenn der Vater auch das Sorgerecht hat, kann er dann nichts machen.

Altersgrenzen gibt es außer der Volljährigkeit keine. Das Kind kann erst mit 18 selber bestimmen, welchen Namen es tragen will. Die Namensänderung bei der Hochzeit, sollte der Vater damit einverstanden sein, kostet wohl auch einiges an Geld. Ich habe damals noch in DM Zeiten pro Kind ca.250 DM bezahlt. Als sie meinen Namen nach der Scheidung angenommen haben, habe ich pro Kind ca.300 DM bezahlt. Bei der Hochzeit wurden die Kinder auch gefragt, ob sie wirklich den Namen annehmen wollen. Wenn sie nein gesagt hätten, hätten sie auch den Namen nicht bekommen. Die Kinder waren 11 und 13 Jahre alt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das Sorgerecht für den Sohn von A haben beide Elternteile. Damit müsste der Vater ja der Namensänderung zustimmen. Oder könnte A als Mutter auch im Namen ihres Sohnes eine Zustimmung per Gerichtsbeschluss erwirken? Denn die eventuelle Hochzeit sind ja derzeit erste Überlegungen und noch keine beschlossene Sache, so das sie in diesem Jahr definitiv nicht mehr heiraten werden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


@rola28
Das hatte ich vergessen dazuzuschreiben: ich gehe natürlich auch von einem gemeinsamen Sorgerecht aus. Aber selbst wenn der leibliche Vater KEIN Sorgerecht zugesprochen bekommen hat und das Kind seinen Namen trägt, muss er seine Zustimmung geben. Verweigert er diese, geht es über den Klageweg und ein Vater ohne Sorgerecht kann (muss aber nicht!) vor Gericht dazu gezwungen werden, der Namensänderung zuzustimmen (kommt eben immer auf die Umstände an). Hat der Vater das Sorgerecht, dann ist die Namensgeschichte durch und auch kein Klageweg kann dazu führen, dass hier der Vater seine Zustimmung geben muss! Es sei denn, dass ein Gericht im die gemeinsame Sorge entzieht und eben dann der Klageweg offen steht. Aber ob all der Aufwand und der Ärger die Sache Wert ist?

Nur wenn der Vater kein Sorgerecht hat und das Kind den Namen der Mutter trägt, geht das Ganze geräuschlos ab! Im eben etwas aufwendigeren Fall würde ich, wenn die Verweigerung klar wird, auf einen Kompromiss hinarbeiten. Und das wäre dann der Doppelname! ;)

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Das ist ein langer Weg, wenn der Vater nicht einverstanden ist. Mein damaliger Mann, der Vater meiner Kinder war erst einverstanden und hat es mir auch unterschrieben, dass er einverstanden ist. Daraufhin habe ich meinen Mädchennamen wieder angenommen und habe dann die Namensänderung der Kinder veranlasst. Ich konnte nicht den umgekehrten Weg gehen. Die Namensänderung der Kinder konnte erst in die Wege geleitet werden, wenn ich meinen Mädchennamen angenommen habe.

Das Jugendamt hat geprüft und die Einverständnis gegeben. Daraufhin bekam mein Exmann ein Schreiben, dass er trotz Einverständnis ein 4 wöchiges Einspruchsrecht hat, was er auch wahr genommen hat. Ich habe aber auf die Namensänderung bestanden, weil die Kinder es erstens auch wollten und ich nicht wollte, dass sie einen anderen Namen als ich haben. Es ging also vor Gericht. Das Jugendamt hatte auch Mitspracherecht und ich habe angeführt, dass die Kinder den gleichen Namen haben sollten wie ich und dass ich nie meinen Namen geändert hätte, wenn ich das gewusst hätte, dass mein Ex nun doch was dagegen hatte.

Das Gericht hat sich einverstanden erklärt. Aber mein Ex hatte wiederum 14 Tage Zeit zu widersprechen und das hat er auch wieder gemacht. Es ging dann soweit, dass alles nach dem Oberlandesgericht Düsseldorf ging und dann zum Regierungspräsidenten. Normal hätte die Namensänderung nur das gekostet, was ich auch bezahlt habe. Da mein Ex aber immer wieder Widerspruch eingelegt hat, hat er noch einmal ca. 1000 Euro zahlen müssen, weil er ja verloren hat.

Ohne Einverständnis des Vaters hat er also unheimlich viel Zeit immer wieder Widerspruch einzulegen und man kann erst die Namensänderung beantragen, wenn die Mutter auch den Namen hat. Es sei denn, dass die Kinder bereits den Mädchennamen der Mutter haben. Wenn die Kinder erst bei meiner Hochzeit mit meinem jetzigen Mann die Namensänderung bekommen hätten, dann hätte der Vater der Kinder einverstanden sein müssen und die Kinder hätten erst lange nach der Hochzeit den Namen geändert bekommen, weil man dann erst die Namensänderung beantragen kann, wenn die Mutter bereits den Namen hat.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Sollte der Vater nicht einverstanden sein, kann es Jahre dauern, bis das geklärt ist. Dessen sollte man sich bewusst sein. Problematisch ist meistens auch, dass wenn man jemanden vor Gericht zerrt, sowas selten keine Konsequenzen hat. Ich würde mir ja gut überlegen, ob du das gerichtlich mit dem Vater deiner Kinder klären willst. Solange er im Leben deines Sohnes präsent ist, halte ich das ja schon für problematisch.

Bei uns war das auch einmal ein Thema. Aber auch hier hätte unser Vater dem niemals zugestimmt. Es wäre im Prinzip nur nach dem 18. Lebensjahr gegangen und da ist das dann schon etwas sinnlos. Mein Bruder war eh nicht so begeistert (aber nur, weil sein jetziger Name einfach besser zum Vornamen gepasst hat), hätte es aber gemacht, wenn mein Vater zugestimmt hätte. Und bei mir wäre es sowieso egal gewesen. Zusammenfassend kann man also sagen, dass das Ganze schwer wird, wenn der Vater deines Sohns nicht mitspielen will.

Da gibt es dann eigentlich nur noch die Möglichkeit, dass dein Sohn mit seinem Vater redet. Der Vater bleibt doch trotzdem zeitlebens sein Vater und daran kann auch ein Name nichts ändern. Wenn es der Wunsch deines Sohnes ist, dann sollte der Vater das auch akzeptieren. Das muss dein Sohn seinem Vater dann deutlich machen. Ich halte das auch für das Beste, denn wenn du da fragst, kann es nur sein, dass dein Exmann aus Trotz dagegen ist.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


@winny2311

Es handelt sich dabei weder um mich, noch um meinen Sohn. Denn ich habe zwei Töchter und eine erneute Heirat steht bei mir nicht wirklich zur Debatte. Es geht dabei um eine Bekannte, wo das Thema eben jetzt nach und nach immer öfter zum Gespräch wird und der Sohn halt dann auch namentlich richtig zur Familie gehören will.

Zumal ich persönlich den Spass eben auch kenne, was es immer für Fragen aufwirft, wenn Kind und Mutter nicht den selben Nachnamen haben. Denn meine Kinder hatten gleich den Nachnamen vom Vater bekommen und wir haben erst vier Jahre später geheiratet.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich könnte mir vorstellen, dass es hier auch ein bisschen darauf ankommt, wer das Sorgerecht hat. Wenn die Mutter das Sorgerecht für das Kind hat, dann wird die Entscheidung der Mutter natürlich ein größeres Gewicht haben als die des Vaters.

Ich denke, dass die beiden in dieser Angelegenheit zum Gericht gehen sollten, wenn es sich nicht anders lösen lässt. Dort wird dann eine Entscheidung gefällt, die endgültig ist.

Ich selbst fände es für den Sohn auch besser, wenn er dann den Namen des Stiefvaters annehmen kann. Schließlich hast du ja gesagt, dass er denkt, dass seine Mutter und sein Stiefvater seine richtige Familie sind und sich ihnen auch zugehörig fühlt. Der Nachname würde dieses Verhältnis und Bündnis noch stärken.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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