Beim Urlaub schulpflichtige Kinder mehr Rechte?
Wir stehen nun kurz vor dem Urlaub und ich erahne schon wieder böses, da wir total ausgelastet sind und uns Personal von vorne bis hinten fehlt. Ich lege meinen Urlaub und den meines Mannes immer in die Ferienzeit, da wir bereits ein schulpflichtiges Kind haben. Der Urlaub in den Aprilferien wurde uns schon gestrichen und nun stehen wir in den Sommerferien.
Meine Frage ist es eigentlich nur ob wir eigentlich berücksichtigt werden müssen in der Urlaubsplanung, oder ob wir im Personalverhältnis alle gleich sind? Ich würde es schade finden, wenn wir den Urlaub wieder nicht bekommen. Leider bekommen wir immer nur mündliche Zusagen und nie was schriftliches.
Müssen muss man gar nichts. Es ist eine reine Absprache mit dem Chef und den anderen Mitarbeitern, ob man Eltern schulpflichtiger Kinder bevorzugt in den Schulferien Urlaub gibt. Wenn es die Personalsituation nicht zulässt ist es durchaus möglich, dass jemand den Urlaub bekommt, der zuerst beantragt hat oder eben urlaubsreifer ausschaut.
Normal sollte man den beantragten Urlaub auch genehmigt bekommen. Aber selbst das ist keine Garantie, dass man den Urlaub auch bekommt. Denn wenn Mitarbeiter krank werden und man das Personal braucht, dann kann auch ein schon genehmigter Urlaub wieder abgesagt werden.
Es ist ein ungeschriebenes Blatt, dass Eltern mit schulpflichtigen Kindern berücksichtigt werden müssen. Denn wann sollten sie denn sonst Urlaub nehmen? Anders ist es einfach nicht möglich. Zuerst kommen Eltern mit Kinder und dann der Rest. Bei uns wird zwar der Urlaub abgesprochen, aber zuerst natürlich sind die Eltern dran. Dann muss sich der Rest absprechen, damit immer jemand da ist. Bei uns erfolgt die Urlaubsbeantragung zudem auch schriftlich, ein Antrag wird gestellt, für welchen Zeitraum wie lange Urlaub genommen werden soll. Das muss dann der Chef und die "Vertretung" unterschreiben und dann wird es von der Hauptverwaltung auch so eingebucht.
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, die dem Arbeitgeber vorschreiben, dass Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern eher berücksichtigt werden. Es ist allerdings durchaus in vielen Firmen so. Aber auch dann haben in der Regel viele Kollegen schulpflichtige Kinder und dann kann es trotzdem gut sein, dass man nicht frei bekommt. Das Problem haben leider viele Leute. Da kann man nur auf die Toleranz des Bosses und der Kollegen hoffen. Ein Gespräch kann durchaus hilfreich sein.
Bitte Deinen Arbeitgeber, Dir den genehmigten Urlaub schriftlich auszuhändigen. Es kann zwar immer noch sein, dass aufgrund von besonderen Umständen der Urlaub gestrichen wird, aber in der Regel sollte das kein Fall sein. Sonst müsste man sagen, unter Vorbehalt hat man Urlaub. Bei einer gebuchten Reise wird es dann auch schwierig und ich denke, man findet dazu genaueres im Arbeitsvertrag.
Ich kenne es eigentlich nur so, dass man bei Freizeitausgleich eventuell zur Arbeit gerufen wird. Aber das ist immer Ermessensache des Arbeitgeber, das heißt, bei Engpässen kann der Urlaub gestrichen werden. Im Bundesurlaubsgesetz steht auch nichts weiter vermerkt, ob es eine Streichung gibt. Lediglich steht geschrieben, dass der Urlaub eben im gleichen Kalenderjahr genommen werden muss. Wie sich der Urlaub dann aufteilt oder wann er genommen wird/ werden kann, muss besprochen werden.
Ich kann nur sagen, wie es bei meinem Freund ist und dort ist es in der Tat so, dass zunächst einmal Arbeitnehmer mit Kindern für die Zeit der Ferien bevorzugt werden. Dann kommen die anderen Arbeitnehmer dran, aber als Nicht-Eltern kann man sich damit ganz gut arrangieren.
Es gibt kein direktes Gesetzt, aber schon ein Gesetzt, mit dem man im Notfall kommen könnte. Nach dem Bundesurlaubsgesetzt BUrlG §7 (1) sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn es gibt Arbeitnehmer, die aus sozialen Gründen den Vorrang verdienen. Das ist der Fall, wenn es zum Beispiel eben schulpflichtige Kinder gibt.
Du hast also durchaus Vorrang vor den anderen, aber Pech, wenn eben all deine Kollegen ebenfalls schulpflichtige Kinder haben und zur gleichen Zeit Urlaub nehmen wollen. Ist das aber nicht der Fall, hast du gute Karte. Wobei ich es immer fraglich finde, seinem Arbeitgeber das Gesetz an den Kopf zu knallen. Das kann nämlich durchaus für schlechte Stimmung und ein angeschlagenes Arbeitsklima führen.
Bei uns werden die Mütter mit Kindern auch berücksichtigt. Auch bei der Verteilung des Schichtdienstes oder wenn mal Überstunden abgebaut werden müssen. Ich finde das ehrlich gesagt auch fair. Bei uns ist es auch ein ungeschriebenes Gesetzt, dass man die Mütter deshalb eher berücksichtigt. Das klappt aber auch hier nur, wenn es darum geht, ob eine kinderlose Person oder die Mutter Urlaub bekommt. Bei zwei Müttern ist es da schon schwieriger und man einigt sich dann untereinander.
Wie viele seid ihr denn bei euch in der Firma, dass ihr solche Probleme habt Urlaub zu bekommen wann ihr das wollt? Ich würde da schon so schnell wie möglich mit meinem Chef reden und ihm die Situation auch erklären, dass du eben schulpflichtige Kinder hast und diese nicht lange aus der Schule nehmen kannst, weil sie so viel verpassen. Wenn er selbst Kinder hat, wird er das auch verstehen. Und wenn nicht musst du ihm das so rüber bringen, dass er auch so weich wird.
Ob man dieses "Recht" nun einklagen kann, weiß ich nun nicht. Allerdings kenne ich das von vielen Firmen so, dass die Eltern schulpflichtiger Kindern da bevorzugt werden, wenn es um den Urlaub geht. Ganz ehrlich - ich finde das auch absolut in Ordnung, denn bei vielen anderen Mitarbeitern ohne schulpflichtige Kinder ist es doch im Grunde egal, wann der Urlaub genommen wird. Ich habe noch kein schulpflichtiges Kind und ich hätte auch kein Problem mit, wenn ein anderer Mitarbeiter bei der Urlaubsvergabe dann bevorzugt behandelt wird. Eltern schulpflichtiger Kinder haben ja auch sonst gar keine Möglichkeit, zusammen in Urlaub zu fahren. Bei uns auf der Arbeit wird das auch so gehandhabt und da hat sich auch noch niemals jemand beschwert- bisher hat das alles gut hingehauen.
Allein schon um des Betriebsfriedens Willen wird der Arbeitgeber natürlich die Ferienwünsche der Mitarbeiter mit Kindern besonders berücksichtigen. Passend dazu ist es doch auch so, dass die Mitarbeiter ohne Kinder ohnehin eher auf die Zeiten vor oder nach den Ferien ausweichen, sofern sie den Hauptsaisonpreisen und den Touristenmassen ausweichen wollen.
Aber eine gesetzliche Regelung kann man kaum finden. Schließlich kann es zu einer Situation kommen, in welcher alle Angestellten schulpflichtige Kinder hätten. Wie sollte in so einem Fall die "Sozialauswahl" aussehen? Es kann dann kaum mehr die Betriebszugehörigkeit zählen, weil die in dem Fall keinen entscheidenden Einfluss haben sollte.
Daher wird es immer darauf hinauslaufen, dass sich der Arbeitgeber und die Belegschaft einigen und absprechen. Gerade wenn man schon mal Ferien gestrichen bekommen hat, um Engpässe zu verhindern und den Urlaub einer anderen Familie zu ermöglichen, sollte dies bei der nächsten Gelegenheit Berücksichtigung finden. Es sollte schon anzunehmen sein, dass kein Erwachsener Mensch mit Kindern hier eine Vorzugsbehandlung gegenüber anderen Eltern erwartet und einfordert.
Leider kenne ich einen Betrieb, in welchem tatsächlich sehr viele Familienväter mit schulpflichtigen Kindern arbeiten. Und hier hat der Arbeitgeber sich bzgl. der Urlaubszeitenregelung gänzlich herausgehalten und überlässt die Auswahl den Mitarbeitern. Und das ohne schlichtenden Einfluss, was eben tatsächlich zu Unfrieden führt. Aktuell haben die es nun so geregelt, dass derjenige der zuerst den Urlaub einträgt, ihn auch bekommt. Was für manche Arbeitnehmer an der Stelle zu Problemen führt, nachdem welche eben schon ein Jahr im voraus ihren Urlaub eintragen. Das ist sicher auch keine besonders gute Lösung.
In einigen Tarifverträgen ist geregelt, dass Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern mit der Urlaubsregelung in den Ferien bevorzugt werden. Allgemein wird es so gut wie bei jedem Arbeitgeber so gehandhabt. Was allerdings unfair gegenüber anderen Mitarbeitern ist, wenn die gesamten Urlaubstage so in die Ferien verlegt werden, dass andere keinerlei Chancen haben, dann ihren Urlaub zu nehmen. Darüber habe ich mich oft schon geärgert. Grundsätzlich wurde es dann so geregelt, dass jeder mal der erste ist, der sich den Urlaub eintragen kann. Wenn eine Überlappung stattfindet, muss nach vorn oder hinten verschoben werden.
Cid hat geschrieben:In einigen Tarifverträgen ist geregelt, dass Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern mit der Urlaubsregelung in den Ferien bevorzugt werden.
Das wäre dann eine der eher wenigen wirklich sinnfreien und schwer durchsetzbaren Regelungen, welche in einem gewerkschaftlich erarbeiteten Tarifvertrag nichts verloren hätte. Schließlich würde man so die Kolleginnen und Kollegen gegeneinander ausspielen und das kann nicht Sinn und Zweck eines Regelwerks sein, welches eben zum Schutz der Arbeitnehmer gedacht ist. Auch ist so eine Regelung gar nicht anwendbar, wenn in einem Betrieb so viele Mitarbeiter schulpflichtige Kinder haben, dass die Aufteilung aus zeitlichen Gründen gar nicht klappen kann!
Cid hat geschrieben:dass andere keinerlei Chancen haben, dann ihren Urlaub zu nehmen
Es kann aber doch nicht als Unfair bezeichnet werden, wenn Kollegen die ihre Freizeit unabhängig von Schulferien planen können die Möglichkeit bekommen, jenseits der Hauptreisesaison in den Urlaub zu gehen. Hier profitiert man von geringeren Preisen und weniger Andrang. Sowohl an den Urlaubsorten selbst wie auch auf den Wegen dahin!
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