Flying Wish Paper - Einschränkungen oder Verbote?

vom 24.07.2011, 07:45 Uhr

Himmelslaternen sind ja nun schon seit einiger Zeit mit einem Startverbot belegt, auch wenn kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Darüber wurde ja schon in den Threads Startverbot für Himmelslaternen in Sachsen Anhalt und Himmelslaternen jetzt auch in NRW verboten diskutiert.

Nun gibt es seit einiger auch die Flying Wish Paper™, die ja sehr ähnlich funktionieren. Ich empfinde das ja als einen netten Party-Gag und gerade in einer lustigen Frauenrunde würde ich das gern mal anbieten. Die Frage, die sich mir aber stellt. Darf man diese Papiere einfach brennend fliegen lassen?

Im Prinzip gehen davon ja ähnliche Gefahren aus, wie von den erwähnten Himmelslaternen. Andererseits ist so ein Papier wesentlich kleiner und daher auch schneller verbrannt. Habt Ihr irgendwelche Erfahrungen diesbezüglich?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Erfahrungen habe ich nicht mit dem Flying Wish Paper. Direkt vergleichen mit einer Himmelslaterne würde ich es nun nicht. Das Prinzip ist zwar das gleiche, aber da das Flying Wish Paper nur bis zu 1,5 Meter nach oben aufsteigt, hat man es besser im Griff. Es ist für die Wohnung geeignet.

Und da muss man natürlich aufpassen, dass keine Gardine oder anderes Brennbares Feuer fängt. Aber indem das Flying Wish Paper anfängt zu steigen, ist es zum Teil schon herunter gebrannt und erlischt bald. Die Gefahr eines Brandes ist also überschaubar. Verboten ist es soweit mir bekannt, auch nicht.

Für eine Party wäre es bestimmt geeignet und es würde auch Spaß geben. Sollte allerdings durch grobe Unvorsichtigkeit doch einmal ein Brand ausbrechen, dann wird der Wohnungsinhaber bestimmt selber zur Kasse gebeten von der Feuerwehr.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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