Eine Woche vorher in den Urlaub - Geldstrafe?

vom 23.07.2011, 22:41 Uhr

Total irritiert war ich, als ich bei Der Westen auf diesen Artikel gestoßen bin. Dort sprechen die Verfasser doch tatsächlich von Strafen dafür, dass man ein paar Tage einfach sich früher von der Schule löst und es für einen heißt : "Ab in den Urlaub". Entweder ich habe den Artikel falsch verstanden, oder aber diese Regelung gilt wirklich nur im Ruhrgebiet + Co. Denn dass man täglich 150 Euro blechen muss nur für einen läpprigen Tag, an dem in der Schule sowieso nichts passiert, das ist mir total neu. Außerdem gibt es doch auch die Möglichkeit einer Freistellung, aber diese wird in dem Artikel entweder total vergessen oder aber als selbstverständlich angesehen, kommt es dann aber trotzdem zu dieser Strafe, egal ob freigestellt oder nicht? Oder ist das alles in NRW gar nicht möglich?

Denn laut diesem Artikel müsste man sich die ganze Zeit auf Beerdigungen oder ähnlichen Ereignissen befinden, um an der Strafe vorbeizukommen. Bei uns in Hessen war das aber immer komplett anders. Erstens kommen selbst die Lehrer bei uns in der letzten Woche überhaupt nicht mehr und wir langweilen uns total und außerdem wüsste ich nicht, warum da irgend welche höheren Instanzen uns Geldstrafen auferlegen sollten.

Wovon da im Artikel gesprochen wird, finde ich nämlich schon recht heftig, für mich zum Beispiel würden da täglich auch schon 10 Euro anfallen, man bedenke dass ich eben auch nur Schüler bin. Also bestehen für mich nur noch 2 Möglichkeiten. Entweder der Artikel soll ein kleiner Scherz sein, was ich aber eher weniger glaube, oder aber es gibt diese Geldstrafen wirklich, und das ist auch sehr realistisch. Habt ihr schon von so hohen Geldstrafen einmal gehört? Musstet ihr sie vielleicht auch schon bezahlen, falls ihr aus NRW kommen solltet? Wie sieht das denn nun mit den Freistellungen genau aus, gibt es diese Möglichkeit im Ruhrgebiet eventuell auch einfach gar nicht?

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» fcbtill » Beiträge: 4713 » Talkpoints: 21,47 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Es ist eigentlich bundesweit, dass man Strafen bekommt, wenn man einfach aus der Schule bleibt, nur um in Urlaub zu fahren. Auf den Flugplätzen läuft das Ordnungsamt Streife und machen auch Stichproben bei Jugendlichen und Eltern mit schulpflichtigen Kindern. Wenn man Pech hat, kann man den Flieger vergessen und muss gleich zu hause bleiben und noch zusätzlich ein Ordnungsgeld zahlen.

In Deutschland ist Schulpflicht und die Behörden gehen damit auch sorgfältig um. Denn wenn man nun mal Schule hat, hat man Schule und man muss auch hingehen. Wenn man eine Sondergenehmigung haben will, darf diese nicht mal vom Lehrer oder Direktor gegeben werden, sondern diese Sondergenehmigung muss vom Schulrat erteilt werden.

Ich finde es richtig so. Wenn alle eine Woche früher aus der Schule gehen würden, könnte man die Ferien auch eine Woche vorher beginnen und dann ist wieder eine Woche vor den Ferien. Und wenn diese wieder ausgenutzt wird, braucht man gar nicht mehr in die Schule. Den Artikel hast du also auch richtig verstanden. Schule ist Schule und Ferien sind Ferien.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich weiß nicht, wieso du das Gesetz übertrieben findest?! Es besteht nun mal in Deutschland eine Schulpflicht und daran können Eltern nichts ändern. Du hast nicht zu bestimmen, ob du die letzten Schultage als sinnvoll empfindest oder nicht, dafür ist der Schulleiter da. Du kannst eine Freistellung beantragen und dann wird dir ja gesagt, ob diese Tage wirklich so sinnlos sind und du früher gehen kannst.

An meinen Schulen wurde es so gehandhabt, dass man höchstens den letzten Schultag fehlen durfte. Wenn man mehrere Tage vorher los fliegen wollte oder man nicht pünktlich zum Schulbeginn wieder kam, dann musste man dafür eine gute Erklärung haben, die nicht "Für meine Eltern wäre der Flug billiger, wenn wir 4 Tage früher fliegen" lauten darf. Ich weiß nicht, was es da für gute Gründe gäben könnte, denn mir war das auch schon immer relativ egal, da ich mich immer an die Schulpflicht gehalten habe.

Wenn es nicht solche Bußgelder gäbe, dann würden viele Eltern ihre Kinder schon eine Woche vor Ferien mit in den Urlaub nehmen und am Ende säße keiner mehr in der Schule. Es muss eben Gesetze geben, damit nicht alles aus dem Ruder läuft, aber wie gesagt, einige Schulleiter erlauben 1-2 Tage Freistellung.

Diamante hat geschrieben:Wenn man eine Sondergenehmigung haben will, darf diese nicht mal vom Lehrer oder Direktor gegeben werden, sondern diese Sondergenehmigung muss vom Schulrat erteilt werden.

Ich denke nicht, dass das so stimmt, denn unser Schulleiter oder unsere Tutoren durften uns für einige Tage freistellen. Ich glaube, bis zu 2 Tagen durften die Tutoren es, alles andere der Schulleiter.

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» Puffi » Beiträge: 403 » Talkpoints: 6,75 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Puffi hat geschrieben:
Diamante hat geschrieben:Wenn man eine Sondergenehmigung haben will, darf diese nicht mal vom Lehrer oder Direktor gegeben werden, sondern diese Sondergenehmigung muss vom Schulrat erteilt werden.

Ich denke nicht, dass das so stimmt, denn unser Schulleiter oder unsere Tutoren durften uns für einige Tage freistellen. Ich glaube, bis zu 2 Tagen durften die Tutoren es, alles andere der Schulleiter.

Richtig, aber nicht, wenn es direkt vor den Ferien ist. Direkt vor den Ferien darf man nur mit Attest fehlen und wenn man dann auf dem Flughafen erwischt wird, hagelt es auch Strafen. Denn wenn man krank ist, kann man nicht verreisen. Es ist nur mit Sondergenehmigung des Schulrates erlaubt vor den Ferien zu fehlen. Alles andere ist gefährlich. Wenn der Direktor oder der Lehrer frei stellt und man wird erwischt, dann ist der Urlaub schon vorbei ehe er angefangen hat.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:
Puffi hat geschrieben:
Diamante hat geschrieben:Wenn man eine Sondergenehmigung haben will, darf diese nicht mal vom Lehrer oder Direktor gegeben werden, sondern diese Sondergenehmigung muss vom Schulrat erteilt werden.

Ich denke nicht, dass das so stimmt, denn unser Schulleiter oder unsere Tutoren durften uns für einige Tage freistellen. Ich glaube, bis zu 2 Tagen durften die Tutoren es, alles andere der Schulleiter.

Richtig, aber nicht, wenn es direkt vor den Ferien ist. Direkt vor den Ferien darf man nur mit Attest fehlen und wenn man dann auf dem Flughafen erwischt wird, hagelt es auch Strafen. Denn wenn man krank ist, kann man nicht verreisen. Es ist nur mit Sondergenehmigung des Schulrates erlaubt vor den Ferien zu fehlen. Alles andere ist gefährlich. Wenn der Direktor oder der Lehrer frei stellt und man wird erwischt, dann ist der Urlaub schon vorbei ehe er angefangen hat.


Ich weiß nicht, ob es Unterschiede bei den verschiedenen Schulzweigen gibt, aber ich mache momentan ja ein Vorpraktikum in einer Bildungsstätte, wo eine Person auch einige Tage vor den eigentlichen Ferien gehen durfte, was nicht vom Schulrat genehmigt wurde, sondern von dem Leiter vor Ort. Vielleicht lag es daran, dass es einen sehr wichtigen Grund gab, ich weiß es nicht.

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» Puffi » Beiträge: 403 » Talkpoints: 6,75 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wenn das also so ist, dass es regelrechte Kontrollen gibt, dann kann ich den Artikel schon viel besser verstehen. Ich war eben nur irritiert, weil es bei uns an der Schule immer der Brauch war, dass in der letzten Woche galt, wer da ist, ist eben da und wer nicht da ist, der ist eben nicht da. Aber das scheint an unserer Schule eher ein Alleinstellungsmerkmal zu sein, vor allem wenn solche Regelungen offensichtlich nicht nur in NRW in Kraft getreten sind. Ich muss dir, diamante, aber natürlich mit deiner Ansicht Recht geben, unbedingt sein muss dieser vorherige Urlaub tatsächlich nicht, eben genau aus dem Grund, dass man auch 7 statt 6 Wochen Ferien einführen könnte, obwohl 6 Wochen ja auch schon eine Menge ist.

Ob allerdings diese Kontrollen auf dem Flughafen jetzt so sinnreich sind, das wage ich ja mal gründlich zu bezweifeln. Denn wenn das nun einer eben in der Zeitung liest, dann setzt er sich eben einfach mit seinen Kindern ins Auto und fährt damit notgedrungen in den Urlaub, wenn das für die Familie keine größere Umstellung darstellen sollte. Außerdem muss ich hier auch noch einmal nach der Durchführbarkeit fragen, laufen die Ordnungshüter etwa mit einem Ferienkalender auf den Flughäfen herum oder wie wollen sie das so schnell bei mehreren Hunderten Fahrgästen kontrollieren, wovon vielleicht die Hälfte mit Kindern unterwegs ist?

Das grenzt bei mir dann schon an Zweifel und so weiß ich nicht, ob sich das wirklich lohnt, solche Kontrollen durchzuführen, schließlich gibt es ja schon sehr große Unterschiede, zum Beispiel zwischen Bayern und irgend einem anderen Bundesland und manche leben eben an der Grenze zu einem Bundesland und dann kommt es sicherlich schnell zu Komplikationen. Wer an der Landesgrenze wohnt, hat meiner Meinung nach sowieso die allerbesten Karten, dann geht es einfach schnell herüber in die Schweiz, nach Holland oder wohin auch immer, wo es eben gerade am nächsten ist und schon kann der Urlaub anscheinend trotzdem dann beginnen, wann man möchte, was ich aber auch eher weniger begrüße.

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» fcbtill » Beiträge: 4713 » Talkpoints: 21,47 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


@Puffi: Sicher, wenn es einen wichtigen Grund gibt, wie die Beerdigung eines nahen Angehörigen oder der 100. Geburtstag von Opa, wird da auch keiner was sagen. Nur darf man keinen zusätzlichen Ferientag genehmigen. Da ist das Ordnungsamt sehr dahinter. In dem jeweiligen Bundesland sind verstärkt Leute vom Ordnungsamt und auch Polizei unterwegs, die schauen, ob Eltern mit ihren Kindern und Koffern in Züge steigen oder auf dem Flughafen sind. Auch Jugendliche werden überprüft. Wenn dann ein Direktor oder Lehrer eine Genehmigung erteilt hat, ist dieser Mensch auch noch dran.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ja so sind nun mal die Gesetze und sie sind auch nicht ohne Grund so - immerhin gibt es eine Schulpflicht und die sollte eingehalten werden. Wobei ich 300 Euro (150 pro Elternteil) gar nicht mal so heftig finde. Ich kenne es der Schule meines Jüngsten so, dass bis zu zwei Tage Ferienverlängerung vom Rektor genehmigt werden dürfen. Dazu wird dann aber kurz die Klassenkonferenz einberufen, die eine Stellungnahme abgibt, denn nicht bei allen Schülern ist das wirklich immer so sinnvoll.

Soll die Abwesenheit länger als zwei Tage vor oder nach den Ferien andauern, dann muss das zuständige Schulamt entscheiden, dass eine Stellungnahme der Klassenkonferenz und des Rektors erwartet. Allein aus diesem Grund wird so etwas wohl deutlich seltener in Anspruch genommen.

In den Schulen meiner Kinder ist es eigentlich kein Problem so eine Ausnahmegenehmigung vom Rektor zu bekommen, allerdings hat das in der kleineren Schule pro Schuljahr höchstens ein Schüler in Anspruch genommen, in der größeren Schule waren es höchstens drei Schüler pro Schuljahr.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Also dass gleich eine ganze Konferenz da zusammentritt, das wäre mir dann aber auch als Schulleitung viel zu viel Aufwand. Denn mein Gott, wie gesagt, man macht doch sowieso nichts und dann könnte der Rektor meiner Meinung nach das auch einfach abzeichnen, wenn er denn persönlich nichts dagegen hat, da muss man ja nicht gleich mit einer ganzen Klassen-Konferenz kommen, oder?

Und wenn man eben 2 Tage einfach unentschuldigt vorher geht, dann sind 600 Euro meiner Meinung nach schon viel, das ist schon fast die Hälfte, was unser Sommerurlaub gekostet hat, gut, wir sind auch nicht geflogen, das muss ich zugeben, aber trotzdem finde ich die Summe schon enorm, weil sie sich eben sehr schnell addiert, aber das heißt natürlich nicht, dass die Beteiligten selbst an dieser für sie zumindest unnötigen Strafe Schuld tragen müssen.

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» fcbtill » Beiträge: 4713 » Talkpoints: 21,47 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Einerseits kann ich zu stimmen, andererseits auch nicht. Ich habe schon von diesen Strafen gehört und finde sie teils angemessen, teils auch wieder nicht. Es gibt nun mal einen offiziellen Zeitpunkt, zu dem die Ferien beginnen und daran sollte man sich auch halten. Außer man ist krank oder andere wichtige Vorfälle. Denn sonst hätte man die Ferien ja auch auf früher verlegen können, oder? Falls die Eltern aber zwei Tage früher gebucht haben, weil es einfach nicht anders ging, gibt es ja noch die Möglichkeit, sich von seinem Arzt krankschreiben zu lassen. Denn im Prinzip sind die letzten Wochen sowieso total überflüssig. Die Noten stehen schon zwei Wochen vor Ferienbeginn fest und die Zeugnisse sind geschrieben. Man geht praktisch nur noch in die Schule, um die Zeit abzusitzen.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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