Darf man kaputten WC- Sitz einfach austauschen?
Mieter C. wohnt in einer Mietwohnung. Durch Unachtsamkeit ist ihm der Toilettensitz kaputt gegangen und er möchte ihn austauschen. Da ihm die Sache peinlich ist, möchte er halt einfach einen neuen WC- Sitz kaufen und den selbst austauschen.
Muss der Vermieter darüber informiert werden? Muss Mieter C. den gleichen Toilettensitz kaufen, wie der Toilettensitz, der bereits vorhanden war? Muss der kaputte WC- Sitz aufgehoben werden? Muss das Design mit dem Vermieter abgesprochen werden?
Wie es sich da rechtlich verhält, kann ich Dir nicht mit letzter Sicherheit sagen, aber meiner Meinung nach ist ein Toilettensitz ein Gebrauchsgegenstand und somit dem Verschleiß unterworfen. Das bedeutet, dass das Teil ja jederzeit das Zeitliche segnen kann und Ersatz beschafft werden muss. Warum sollte der neue Sitz dann nicht dem Geschmack des Mieters entsprechen? Wenn er Angst haben sollte. dass das dem Eigentümer nicht recht ist, kann er ja bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen. Meist sind ja diese 0815 Sitze auf den Toiletten, die dürften ja in jedem Baumarkt zu bekommen sein.
Ich weiß zwar nicht, weshalb der Ersatz eines Toilettensitzes peinlich sein sollte, (wenn es wirklich eine unglückliche Geschichte sein sollte, muss man die ja nicht mit allen Details an den Vermieter weiterleiten, die simple Mitteilung, dass der Sitz kaputt ist und ausgetauscht wird - sofern man da überhaupt Worte drum machen muss (ist das vielleicht im Mitvertrag geregelt? Oft ist es so, dass kleinere Reparaturen vom Mieter getragen werden müssen) - dürfte völlig ausreichend sein.
Ähnlich wie bei der anderen Frage würde ich auch hier sagen, dass das Design des Toilettensitzes nicht mit dem Vermieter abgesprochen werden muss. Das ist echt das Erste was ich höre- Ich meine, du benutzt die Wohnung doch derzeit und es muss dir doch dann gefallen. Die meisten Toilettensitze sind doch eh meist recht neutral und ähnlich, da sollte es eigentlich überhaupt kein Problem geben. Bei meiner jetzigen Wohnung und auch den anderen habe ich immer sofort den Toilettensitz ausgetauscht, weil ich keine "fremden" benutzen möchte.
Einer Freundin ist aber schon mal ein Sitz kaputt gegangen (was ich auch nicht peinlich finde, denn das kann halt mal passieren!!) und da gab es auch keinerlei Probleme. Das Einzige, was ich machen würde, ist den Vermieter vielleicht informieren. Es kommt auch denk ich immer auf der Verhältnis zum Vermieter an. Also meiner würde sich über einen kaputten Toilettensitz nicht ärgern und ich denke auch nicht, dass es dann genau dasselbe Modell sein soll. Den kaputten Sitz würde ich auch nicht aufheben, denn damit kann man eh nichts mehr anfangen und was würde das als "Beweisstück" bringen??!! Kaputt ist eben kaputt!
Ich habe während meines Studiums in einer Wohnung gewohnt in der Stadt, in der ich studiert habe. Dort haben wir (ich und zwei Kommilitonen) auch zur Miete gewohnt. An eine derartige Klausel im Mietvertrag, die besagt, dass so etwas mit dem Mieter abgesprochen werden muss oder soll. In der Tat haben wir bei Einzug in die Wohnung den Toilettensitz direkt ausgetauscht, da die Toilette bzw. der Sitz in einem etwas desolaten Zustand war. Das haben wir weder mit dem Mieter, noch mit sonst irgendeinem abgesprochen.
Wir haben das zwar mal angemerkt in einem Gespräch mit dem Vermieter, der ist da aber nicht näher drauf eingegangen und hat da auch nichts mehr zu gesagt. Im Endeffekt haben wir sogar noch einmal während unserer Wohnzeit in der Wohnung den Toilettensitz getauscht. Das war auch nicht das Design, in dem er vorher war. Als der Vermieter, nachdem der Mietvertrag von uns gekündigt wurde, die Wohnung noch einmal besichtigt hat, hat er auch nichts mehr gesagt, das war so in Ordnung. Von daher würde ich sagen, muss das weder gemeldet, noch abgestimmt werden.
Man kann einen Toilettensitz montieren, der einem selber gefällt. Da muss man auch dem Vermieter nicht Bescheid geben. Wenn man auszieht sollte man aber einen neutralen und ähnlichen Sitz wieder montieren. Den kaputten Sitz kann man beruhigt entsorgen. Ein Vermieter wird sich bestimmt nicht damit zufrieden geben, wenn beim Auszug ein kaputter Toilettensitz montiert ist.
Es gibt sehr ausgefallene Toilettensitze. Deswegen wäre es gut, wenn man beim Aufzug einen ähnlichen Sitz montiert wie drauf war, obwohl eigentlich der Vermieter auch nichts sagen kann, wenn ein Sitz mit LED Lampen montiert ist oder mit irgendeinem Bildchen. Wir machen immer in neuen Wohnungen einen neuen Sitz. Wir verwahren dann den alten. So kommt man auch nie in die Verlegenheit, dass ein Sitz kaputt gehen kann. Denn so wie ich den Wohnung übernehme, wird der Sitz ausgetauscht und wieder montiert, wenn ich ausziehe.
Ich würde mich schon sicherheitshalber an den Vermieter wenden. Dann bist du immer auf der sicheren Seite. Es kann nämlich durchaus sein, dass er dir auferlegt, dass du einen bestimmten Sitz nachkaufen musst. Zusätzlich kannst du immer noch einen anderen Sitz kaufen, der dir besser gefällt - aber das ist hier nicht das Thema.
Das Problem ist einfach, dass der Toilettensitz sozusagen auch zur "Grundausstattung" der Wohnung gehört hat und nun fehlen würde. Den meisten Vermietern wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch auffallen, wenn du einfach einen anderen nachkaufst. Solltest du - was ich bezweifle - haargenau den gleichen nachkaufen, dann kannst du das natürlich machen und ihn einfach ersetzen. Gegen einen neuen desselben Models wird der Vermieter nämlich nichts haben. Aber wenn der Toilettensitzt auch nur so ähnlich ist, solltest du besser Bescheid sagen. Sicher ist sicher und du wirst beim Auszug keine Probleme diesbezüglich bekommen.
Das erste, was wir in einer Mietwohnung immer gemacht haben, ist einen neuen Toilettensitz zu kaufen. Da ist auch keine Frage an den Vermieter fällig. Für mich ist es hygienischer, wenn der Sitz ausgetauscht wird. Wie Diamante haben auch wir den alten Sitz verwahrt und beim Wiederauszug wieder angebracht. Wenn der Sitz nicht zu ausgefallen ist, wird der Vermieter bestimmt nichts dagegen einzuwenden haben. Allerdings sind einige der neuen modernen Toilettensitze wirklich ungeeignet, sie in einer Mietwohnung zu belassen.
Sicher darfst du einen Toilettensitz in einer gemieteten Wohnung austauschen, wenn er dir nicht gefällt. Genauso wie du dir Tapeten an den Wänden hängen darfst, die dir gefallen. Auch ein defekter WC-Sitz darf ausgetauscht werden, dazu gehören auch total verschmutzte Toilettensitze. Allerdings solltest du den alten Toilettensitz aufbewahren, damit Ihr diesen wieder bei Auszug dran montieren könnt. So kann sich dann auch kein Vermieter beschweren, bei einer Wohnungsabnahme.
Skymoon hat geschrieben: Allerdings solltest du den alten Toilettensitz aufbewahren, damit Ihr diesen wieder bei Auszug dran montieren könnt. So kann sich dann auch kein Vermieter beschweren, bei einer Wohnungsabnahme.
Einen kaputten Sitz aufzubewahren hat ja wohl wenig Sinn. Da würde der Vermieter beim Auszug auf einen neuen bestehen, was auch nachvollziehbar ist. So ist es eben auch, wenn ein Toilettensitz angebracht wurde, der total ausgefallen ist und dem Vermieter nicht passt. Wenn man den Toilettensitz sofort bei Einzug auswechselt, was ich, wie schon geschrieben aus hygienischen Gründen immer mache, kann man immer den Alten wieder anbringen. Denn der kann ja nicht kaputt gehen, wenn man ihn sicher aufbewahrt hat.
Ich glaube nicht das Es da Vorschriften gibt. Die alten Mieter bei unserer neuen Wohnung hatten einen eher seltsamen Geschmack, was WC Sitze angeht und der war definitiv nicht vom Vermieter. Wir haben uns natürlich auch einen anderen gekauft und unser Wunschobjekt montiert. Hättest du beim herunter rutschen die Toilette mir abgerissen, hättest du auf jeden Fall den Vermieter fragen müssen .
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