WC- Sitz austauschen weil er nicht gefällt?

vom 23.07.2011, 15:18 Uhr

Mieter A. zieht in eine neue Wohnung. Im Badezimmer ist eine Toilette und die hat natürlich auch eine WC- Sitz. Mieter A. gestaltet nun die Wohnung nach seinen Wünschen. Nur der Toilettensitz passt farblich absolut gar nicht zu seinen Vorstellungen und Mieter A. kauft einen neuen WC- Sitzt und tauscht diesen aus. Da zur Wohnung kein Kellerraum oder ähnliches gehört, entsorgt Mieter A. den Toilettensitz, der vorher auf seiner Toilette war.

Der vorhandene WC- Sitz war eindeutig schon vom Vormieter benutzt und Mieter A. hatte den WC- Sitz außerdem auch noch aus hygienischen Beweggründen ausgetauscht.

Nach ein paar Jahren zieht Mieter A. aus der Wohnung aus. Den von ihm gekauften WC- Sitz lässt Mieter A. in der Wohnung. Sprich er möchte die Wohnung mit einem WC- Sitz übergeben. Der Vermieter regt sich aber tierisch auf, weil ihm der neue WC- Sitz nicht gefällt. Der Vermieter kauft daraufhin einen neuen WC- Sitz und stellt die Kosten dem Mieter in Rechnung. Der Vermieter konnte allerdings keinen WC- Sitz besorgen, der dem entsprach der vorher drauf war, weil dieser nicht mehr auf dem Markt ist.

Darf der Vermieter diese Kosten dem Mieter in Rechnung stellen? Immerhin wird die Toilette ja mit einem WC- Sitz übergeben. Der WC- Sitz ist auch optisch in Ordnung und funktioniert ordnungsgemäß.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Egal, ob der WC Sitz nicht gefällt, er versifft war oder ob er defekt war. A kann einen Toilettensitz kaufen, der ihm gefällt und bei Auszug muss nur ein Toilettensitz auf der Toilette sein. Der Mieter muss selbstverständlich nicht für einen WC Sitz aufkommen, den der Mieter gekauft hat und der dem Vermieter gefällt. Die Hauptsache ist, dass ein WC Sitz auf der Toilette montiert ist, wenn vor dem Einzug ein WC Sitz montiert war. Deswegen muss A auch die Rechnung nicht zahlen. A sollte wohl beweisen können, dass ein Toilettensitz montiert war, als er auszog.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Die Wohnung muss immer so übergeben werden, wie man sie übernommen hat. Selbstverständlich kann man in der Zeit, wo man da wohnt den Toilettensitz, den Duschkopf oder was auch immer austauschen. Nur muss all das eben aufgehoben werden und wieder angebracht werden, wenn man die Wohnung übergibt. Ich kann es daher durchaus verstehen, wieso der Vermieter im Dreieck springt.

Man muss auch immer die Seite des anderen betrachtet. Ein Vermieter hat in der Regel mehr Wohnungen und da legt man eigentlich schon Wert darauf, dass die erst einmal alle einheitlich von der Ausstattung her sind. Sonst kommt man da so schlecht hinterher. Wenn nun aber einfach die Mieter aus den Wohnungen machen, was sie wollen? Das ist dann schon sehr ärgerlich.

Fakt ist auch, dass der Mieter wohl in erster Linie den Klodeckel ausgetauscht hat, weil er nicht zur Einrichtung oder was auch immer passt. Da kann man immer hinterher noch leicht sagen, dass er versifft war. Da bräuchte man dann auch den Beweis in Form des Deckels. Und den gibt es ja nun bedauerlicher Weise nicht. In diesem Fall ist der Vermieter jedenfalls voll im Recht.

Benutzeravatar

» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Also ich bin auch schon mehrmals umgezogen, aber sowas ist mir noch nicht untergekommen. Bei allen Wohnungen habe ich bisher den alten Toilettensitz gegen einen neuen ausgetauscht. Den alten habe ich aber nie aufbewahrt, da ich erstens in zwei der Wohnungen nicht mal einen Kellerraum zur Verfügung hatte und zudem auch meiner Meinung nach keine Notwendigkeit bestand. Den von mir gekauften Sitz habe ich dann auch immer in der Wohnung gelassen, wenn ich ausgezogen bin, aber ich hatte deshalb auch wirklich noch nie Probleme.

Dass es deswegen Streitigkeiten gibt, kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Ich meine die meisten Mieter ersetzen den Toilettensitz doch sowieso, wenn man in eine neue Wohnung einzieht. Also ich persönlich kenne das nur so, das ist auch viel hygienischer und ich würde auch keinen alten Sitz benutzen wollen. Zudem habe ich bisher auch immer nur ganz gewöhnliche, also meist weiße Toilettensitze benutzt. Wenn die Wohnung sonst tiptop ist, kann man sich doch nicht über einen nicht dem persönlichen Geschmack entsprechenden Sitz aufregen. Also ich würde den in Rechnung gestellten Sitz nicht bezahlen. Es ist ja einer drauf und das muss doch reichen. Was bringt denn ein neuer Toilettensitz, wenn dieser dann eh wieder ausgetauscht wird?

Benutzeravatar

» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Wie ich in dem anderen Thread schon gesagt habe, haben zwei Kommilitonen und ich zu unseren Studienzeiten in einer Wohnung zusammen gewohnt. Wir wohnten in der Wohnung etwa drei Jahre zur Miete. Als wir in unsere Studentenwohnung eingezogen sind, war auch recht schnell klar, dass unser Toilettensitz ausgetauscht werden muss. Zum einen war er recht versifft, zum anderen wollten wir einen neuen, da wir nicht wussten, was damit mit den Vormietern angestellt wurde. Wir haben dann auch das Bad gestrichen, farblich passte ein anderer Toilettensitz dann einfach besser, deswegen haben wir den Toilettensitz recht schnell ausgetauscht, nach Einzug in die Wohnung.

Weder im Mietvertrag stand etwas davon, dass wir sowas nach Auszug bezahlen oder überhaupt dem Mieter melden mussten, noch hat der Vermieter dazu etwas gesagt, als wir ihn haben in einem Gespräch darauf mal angesprochen bzw. den Toilettensitzaustausch mal erwähnt haben. Ich glaube auch nicht, dass einem Mieter so etwas in Rechnung gestellt werden kann, denn ob der Vermieter den jetzt nicht so schön findet oder nicht interessiert ja nicht, wenn der Vermieter die Wohnung wieder weiter vermietet. Wenn das auf dich bezogen ist, dann würde ich den Mietvertrag noch einmal durchlesen und entsprechende Gegenmaßnahmen (sofern das überhaupt rentabel ist) einleiten.

Benutzeravatar

» Tassadar » Beiträge: 1245 » Talkpoints: -1,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Natürlich darf der WC-Sitz ersetzt werden. Er ist ein Gebrauchsgegenstand und darf ausgetauscht werden. Es muss halt nur einer vorhanden sein, wenn ihr die Wohnung wieder verlasst. Außerdem finde ich es ziemlich unhygienisch, den WC-Sitz von den Vormietern zu benutzen. Und das sehen wahrscheinlich viele nicht anders. Nicht ausgetauscht werden darf zum Beispiel das Waschbecken oder andere Sachen, die zum Wohngebäude gehören. Das muss alles mit dem Vermieter abgesprochen werden.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


In deinem anderen Thread fragst du, ob du einen kaputten Toilettensitz austauschen darfst. Das gleiche gilt natürlich auch bei dieser Frage.

Sicher darfst du einen Toilettensitz in einer gemieteten Wohnung austauschen, wenn er dir nicht gefällt. Genauso wie du dir Tapeten an den Wänden hängen darfst, die dir gefallen. Auch ein defekter WC-Sitz darf ausgetauscht werden, dazu gehören auch total verschmutzte Toilettensitze. Allerdings solltest du den alten Toilettensitz aufbewahren, damit Ihr diesen wieder bei Auszug dran montieren könnt. So kann sich dann auch kein Vermieter beschweren, bei einer Wohnungsabnahme.

» Skymoon » Beiträge: 98 » Talkpoints: 0,60 »



winny2311 hat geschrieben:Die Wohnung muss immer so übergeben werden, wie man sie übernommen hat.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht auf alles in der Wohnung zutrifft. Natürlich kann der Mieter erwarten, dass eine Wohnung, die mit einer Küche mit vier Wänden und einer Tür vermietet wurde, nicht beim Auszug eine Küche hat, die mit dem Esszimmer zusammengelegt wurde indem man eine Wand entfernt hat.

Aber bei Verschleißteilen, und dazu zählt ein Toilettendeckel auf jeden Fall, kann man doch nicht erwarten, dass diese Teile sich noch im gleichen Zustand wie beim Einzug befinden, oder, dass sie nicht vom Mieter ersetzt werden mussten. Ich denke, dass er hierbei auch egal ist, ob der Toilettendeckel nun aus optischen Gründen ersetzt worden ist, oder weil er tatsächlich kaputt war.

Benutzeravatar

» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Niemand kann von einem verlangen, denselben Toilettensitz über Jahre zu benutzen. Selbst im Wohnheim hat eine Nachbarin direkt einen neuen Toilettendeckel gekauft, wobei dies grenzwertig war, da es eigentlich über die Schule lief.

Wenn natürlich vorher die teuerste Marke montiert war und danach Duschköpfe, Wasserhähne, Toilettendeckel und andere Gebrauchsgegenstände No-Name-Produkte sind, kann es schon zu Schwierigkeiten kommen. In solchen Fällen sollte man schon Bescheid sagen. Der Zustand der Wohnung sollte dem Übergabezustand bei Einzug entsprechen. Wenn vorher ein weißer Deckel drauf war, sollte danach kein giftgrüner montiert sein.

Wobei ich mich wirklich wundere, über welche Dinge man sich streiten kann. Ein Klodeckel kostet mittlerweile teilweise weniger als ein Beratungsschein für Rechtsbeistand.

Benutzeravatar

» Trisa » Beiträge: 3272 » Talkpoints: 21,36 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich kann die Aufregung vom Vermieter nicht verstehen. Wie schon geschrieben wurde: Solange es sich nicht um teure Designerteile handelt, ist es doch egal. Du hast bei der Übernahme einen WC-Sitz bekommen und übergibst auch wieder einen. Dass der nun sogar weitaus weniger in Gebrauch war, als wenn du den Alten weiter benutzt hättest, ist doch eigentlich sogar von Vorteil!

Als wir hier einzogen sind, habe ich sofort sämtliche Sachen entsorgt und schöne, neue gekauft. Der Toilettensitz wird bei Auszug bleiben, einen günstigeren Duschkopf werden wir dann noch kaufen. Allerdings haben wir eine traumhafte Vermieterin, für die das absolut kein Problem wäre und auch gar kein Thema ist.

Wenn dein Vermieter etwas wunderlich drauf ist, muss man das halt notfalls vorher klären und ggf. die alten Sachen irgendwo unterbringen oder versuchen, dasselbe Exemplar in Neu zu erwerben. Ich finde es aber wirklich übertrieben. Ich weiß auch gar nicht, ob der Vermieter da so einen Aufstand machen kann. Schließlich wird im Vertrag ja wohl nicht stehen, dass genau der Sitz montiert war und für immer und ewig dort draufbleiben soll. In meiner Welt werden Toilettensitze ein bis alle zwei Jahre aus hygienschen Gründen gewechselt - sind somit Gebrauchsgegenstände, die täglich benutzt wird und beispielsweise auch mal kaputt gehen könnte.

Benutzeravatar

» 00Kate » Beiträge: 461 » Talkpoints: 8,54 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^