WC- Sitz austauschen weil er nicht gefällt?
Ich kann die Aufregung auch nicht verstehen, in jeder Wohnung in der ich gewohnt habe habe ich den Toilettensitz ausgetauscht aus angesprochenen hygienischen Gründen. Beim Auszug habe ich meinen gekauften Toilettensitz der etwas teurer immer mitgenommen, und nie Probleme bekommen wenn keiner montiert war. Bislang sind alle Vermieter davon ausgegangen, dass sich der Nachmieter eh wieder einen eigenen montiert und soweit ich informiert bin über das Thema die Wohnung muss so zurück gegeben werden wie übernommen, gilt das nur wenn die Sachen explizit im Protokoll oder Mietvertrag aufgeführt worden sind.
Ansonsten könnte man auch einfach um Streit zu vermeiden das ganze vorher abklären bevor man den alten Toilettensitz demontiert und entsorgt.
Unter bestimmten Umständen kann ich die Haltung des Vermieters verstehen. Mir persönlich käme es dabei auf die jeweilige Toilette an. Wenn ein Mieter einen hochwertigen Markentoilettensitz gegen ein geschmackloses Billigteil aus dem Baumarkt austauschen würde, womöglich noch mit irgendwelchen Motiven oder in einer seltsamen Farbe, wäre ich als Vermieter wohl auch wenig begeistert, gerade wenn das Original dann noch irgendwo verschollen ist. In so einem Fall würde ich wohl auch Ersatz verlangen.
Der Toilettensitz sollte qualitativ mindestens gleichwertig oder besser sein und auch zu der entsprechenden Modellreihe passen. Auch bei einer Toilette ruinieren solche Stilbrüche das ganze Design und sehr viele Leute haben einfach keinen Geschmack und würfeln sich nur etwas zusammen. Als ich mit meinem letzten Freund Wohnungen für ihn angesehen habe, haben wir eine Wohnung gesehen, in der jemand einen roten WC-Sitz montiert hatte. Ich verstehe nicht, wie ein Vermieter so etwas akzeptieren kann. Auch wenn viele Leute den WC-Sitz nach dem Einzug in eine neue Wohnung austauschen, sollte ein Badezimmer auch ohne Austausch des WC-Sitzes einigermaßen vernünftig und zumindest neutral aussehen, wenn es schon kein Design-Highlight darstellt.
Hier wurde leider nicht geschrieben, was für ein Toilettensitz vorher auf der Toilette war und mit was für einem Modell die Wohnung anschließend übergeben wurde. Du hast als erstes geschrieben, dass der alte Toilettensitz nicht in das farbliche Konzept von Mieter A gepasst hat. Erst danach kamen scheinbar die hygienischen Bedenken ins Spiel. Hat A vielleicht einfach einen farbigen Sitz gewählt und einen weißen weggeworfen? Wurde vielleicht ein qualitativ hochwertigerer Sitz gegen ein sehr einfaches Modell ausgetauscht? Passt der Sitz vielleicht nicht zu 100 Prozent auf die Porzellanschüssel?
Es gibt so viele Möglichkeiten und ich denke einfach, dass man eine Wohnung in dem Zustand verlassen sollte, in dem man sie auch vorgefunden hat. Wenn ein Toilettensitz kaputtgeht, muss man eben für einen adäquaten Ersatz sorgen - selbst wenn der dann nicht für 50 Euro bei Bauhaus zu haben ist. Auch auf bunten Kitsch und solche Sitze mit eingearbeiteten Muscheln, Rasierklingen oder Stacheldraht sollte man bei einer Wohnungsübergabe verzichten.
Ich muss auch sagen, dass sich der Vermieter nicht so aufregen sollte. Schließlich ist ein Austausch wirklich total legitim und man kann nicht wirklich etwas dagegen einwenden. Natürlich sollte man nicht zu der totalen Billigvariante greifen, wenn man denn einen Austausch vornimmt, aber ich denke kaum, dass dies hier der Fall gewesen ist. Deswegen sollte sich der Vermieter nicht so anstellen und die Sache so ruhen lassen, wie sie stattgefunden hat. Natürlich dürfen auch keine größeren Mängel bei der Qualität vorliegen, das ist doch auch wieder klar.
Wir hatten in unserer gemieteten Wohnung auch einen Toilettensitz drauf, der uns nicht gefallen hatte. Dieser war nicht nur optisch ein Desaster, sondern scheint schon ziemlich alt gewesen zu sein. Unser Makler damals wies uns auch darauf hin, dass wir diesen ruhig austauschen können. Ich glaube nicht dass ein WC Sitz zu einem Mietverhältnis dazu zählt. Wir hatten dann einen neuen drauf gebaut und den alten gleich entsorgt. Ich denke mal wenn es so sein sollte, dann hätte dies im Mietvertrag mit eingebracht werden müssen.
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