Wenn Geburtstag in die Kontaktsperre fällt ?
Stellt euch vor, ihr habt eurem Ex eine langfristige Kontaktsperre verhängt. Mit "langfristig" sind 3 Monate gemeint. Die Kontaktsperre ist nun in der dritten Woche und er hat Geburtstag. Was würdet ihr tun ? Würdet ihr eine knappe SMS senden, um ihm zu gratulieren oder würdet ihr gar nichts tun ?
Die Kontaktsperre wird ja nicht umsonst auferlegt worden sein. Deswegen würde ich auf keinen Fall auch nur eine kurze SMS schreiben. Egal, ob die SMS lang oder kurz ist. Es ist auf jeden Fall ein Kontakt und der ist ja wohl verboten.
Derjenige, der die Kontaktsperre aufgebrummt bekommen hat, hat wahrscheinlich mit seinem Verhalten gezeigt, dass sowas notwendig ist. Und derjenige, der die Kontaktsperre wollte, will mit demjenigen ja nichts zu tun haben.
Hier liest es sich so, als ob die Kontaktsperre von der Person kam, die nun zum Geburtstag gratulieren möchte. Ich würde es aber als diese Person mit dem Wunsch der Kontaktsperre auch Abstand von einem Geburtstagsgruß nehmen. Ansonsten könnte der Ex denken, man sei nicht konsequent und ändert sowieso seine Meinung, wie sich ein Fähnchen im Wind dreht.
Ich würde ihm auch nicht schreiben, da wie meine Vorredner schon sagten, Kontaktsperre heißt Kontaktsperre und sollte respektiert werden. Ich weiß zwar nicht, was passiert ist, aber auf jeden Fall macht man nicht einfach so eine Kontaktsperre von 3 Monaten.
Außerdem war dann doch schon vorher klar, dass er Geburtstag hat in dieser Zeit und trotzdem gibt es die Kontaktsperre, also Finger weg vom Handy.
Wenn ich meinen Ex eine Kontaktsperre auferlege, dann muss schon einiges vorgefallen sein. Und da wäre mir sein Geburtstag schlichtweg egal und es gäbe da nicht mal eine kurze SMS. Denn wenn man die schicken würde, macht man sich doch selbst unglaubwürdig, weil man die Kontaktsperre ja selbst bricht.
Eine so genannte Kontaktsperre ist nicht nur für den bindend, der Sie erhält, sondern auch für die Person, auf dessen einleiten eine Kontaktsperre verhängt wurde auch. Wenn jemand eine Kontaktsperre auferlegt bekommt, ist dies meistens mit einer Strafe bei zu Wiederhandlung verbunden, so kann auch die Person, die die Kontaktsperre eingeleitet hat, bei zu Wiederhandlung eine Strafe bekommen.
Also würde ich an deiner Stelle keine Sms versenden, denn auch anders überlegt, munterst du doch auch einen Menschen der eine Kontaktsperre hat dazu auf, mit dir in Kontakt zu treten, obwohl er dieses ja gar nicht darf.
Wir haben auch gegen eine ganze Familie eine Eidesstattliche Verfügung, wo bei zu Wiederhandlung eine ziemlich große Summe Geld als Strafe fällig wird und da dürfen wir nicht sagen " ach ist egal, ich nehme mal Kontakt auf, weil wir gerade mal Lust darauf haben!" Nein das würde auch bei uns als zu Wiederhandlung eingestuft werden, wenn diese Familie nachweisen kann, das wir Kontakt aufgenommen haben und somit dieser Familie die Möglichkeit geben (beeinflussen durch unser handeln) eine Kontaktaufnahme zu erwiedern.
Was ist denn das genau für eine Kontaktsperre? Es kommt da schon ein bisschen auf die Hintergründe an und darauf, was für eine Art der Sperre das genau ist. Wenn man eine Kontaktsperre anfängt, dann muss ja schon einiges vorgefallen und schief gelaufen sein, denn das macht man ja nicht einfach so. Oder handelt es sich bei euch um eine Teenager-Kontaktsperre? Dann sähe das natürlich anders aus, denn sowas wird ja unter Kindern auch mal zum Spaß gesagt und ist dann nicht ernst zu nehmen.
Wenn die Kontaktsperre ernst gemeint war und derjenige, der sie ins Leben gerufen hat jetzt überlegt, ob er dem Anderen eine SMS schickt, dann ist er auch nicht ganz ernst zu nehmen. Entweder man will keinen Kontakt oder man will welchen, aber dann sollte man keine SMS schicken sondern die Sperre offiziell aufheben. Man muss ja auch bedenken, dass es auch bei einer vereinbarten Kontaktsperre sicherlich nicht ganz einfach ist, wenn man eine GeburtstagsSMS von dem Anderen bekommt, dann weiß derjenige doch auch gar nicht, wie er reagieren soll und ob er sich bedanken darf oder ob es dann auch wieder Gejammere gibt, weil die Kontaktsperre missachtet wurde.
So ganz kann ich das nicht nachvollziehen: wenn ich eine Kontaktsperre verhänge, dann will ich doch keinen Kontakt mit der betreffenden Person. Warum nun ausgerechnet der Geburtstag genau dieser Person ein Grund sein sollte, die Kontaktsperre zu unterbrechen weiß ich nicht. Außerdem finde ich das auch ein wenig unfair zu jemandem praktisch zu sagen "Ich will keinen Kontakt zu dir, aber ich gratuliere mal schnell und dann will ich wieder keinen Kontakt zu dir". Ich denke, wenn man gegen jemanden eine Kontaktsperre verhängt, dann sollte man a) sich das gut vorher überlegen und gute Gründe dafür haben und b) dann auch konsequent sein.
Es ist schon interessant, ob die Kontaktsperre per Gericht gemacht wurde oder einfach nur unter Expartnern. Wenn die Kontaktsperre per Gericht ist, dann solltest du auf jeden Fall die Füße still halten und ihm nicht mal aus 10 Metern Entfernung zurufen "Glückwunsch".
Wenn du die Kontaktsperre privat gemacht hast, dann wäre interessant zu wissen, warum du es gemacht hast.Hast du es gemacht, weil du ihn noch liebst und du ihn nicht mehr sehen willst, weil es zu weh tut oder hast du es gemacht, weil er sich nicht korrekt verhalten hat. Im Prinzip machst du dich ziemlich unglaubwürdig, wenn du nun eine SMS schreibst. Denn man sollte konsequent sein.
Ich würde mich auf keinen Fall bei ihm melden. Dass er in den 3 Monaten Geburtstag hat, wusstest du vorher und nun solltest du dich auch daran halten. Wenn du ihn zurückhaben willst und dir die Kontaktsperre Leid tut, dann schreibe ihm ein Brief und entschuldige dich bei ihm dafür.
Es kommt immer auf die Gründe an, warum die Kontaktsperre verhängt wurde. Allerdings würde ich einen Geburtstag als Ausnahme bezeichnen. Ein Mensch hat ja nur einmal im Jahr Geburtstag. Ich würde ihm gratulieren. Denn wenn ihr die Sperre aufhebt, wirst Du Dich ärgern, dass Du es nicht getan hast.
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