Wenn Geburtstag in die Kontaktsperre fällt ?

vom 22.07.2011, 15:10 Uhr

Wenn ich eine Kontaktsperre ausgelöst hätte - egal ob irgendwie durch einen Dritten oder aber privat unter Expartnern - dann würde ich dem Expartner definitiv nicht zum Geburtstag gratulieren. Das mag zwar kaltherzig erscheinen. Allerdings ist es doch so, dass man so eine Kontaktsperre nicht ohne Grund verhängt oder verhängen lässt. Vielmehr ist es doch so, dass diese Aktion einen bestimmten Grund hat und der sicher nicht allein durch einen Geburtstag nichtig wird. Und ich sehe es wie Diamante - ein Geburtstag kommt nicht plötzlich sondern den kennt man auch schon bevor man so eine Kontaktsperre verhängt.

Außerdem würde ich in einem solchen Fall auch bedenken, was denn diese Nichteinhaltung der Kontaktsperre in dem Expartner auslösen könnte. Vielleicht falsche Hoffnungen? Das wäre sicher nicht erwünscht - oder? Noch dazu - das wurde ja auch schon gesagt - denke ich, dass man sich unglaubwürdig macht, wenn man erst den Kontakt unterbinden will, ihn kurze Zeit später aber wieder aufnimmt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich denke auch, dass es darauf ankommt, warum die Kontaktsperre besteht. Es wird sicherlich ein triftiger Grund dahinter stecken, denn nicht umsonst greift man doch zu so einer drastischen Maßnahme. Wenn diese Sperre gerichtliche ausgesprochen wurde, dann solltest du auf keinen Fall eine Sms oder ähnliches schreiben. Das ist dann auf jeden Fall ein Verstoß und könnte ernsthafte Konsequenzen mit sich bringen.

Ich würde mich daher wohl auch eher an die Vereinbarung halten und ihm nach Ablauf der 3 Monate dann einen Brief schreiben oder ihm eben sagen, dass du dich am Geburtstag wegen der Abmachung nicht gemeldet hast und es dir leid tut, wenn er dann darüber enttäuscht ist. Vor allem wird er ja gewusst haben, dass sein Geburtstag in diese Zeit fällt und es daher auch so hinnehmen müssen, dass er eben von dir deswegen keine Glückwünsche zu erwarten hat.

Benutzeravatar

» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


pepsi-light hat geschrieben:Oder handelt es sich bei euch um eine Teenager-Kontaktsperre?


Das war auch mein erster Gedanke. Das es sich um eine gerichtliche Kontaktsperre handelt, kann ich mir eigentlich fast nicht vorstellen, zumal einem bei dieser Anordnung, die Regeln wahrscheinlich durchaus verdeutlicht werden. Und wenn ich per Gericht durchsetze, dass sich ein Ex mir nicht mehr näheren darf, dann habe ich auch garantiert nicht das Bedürfnis ihm zum Geburtstag zu gratulieren.

Und wenn jemand nichts mehr mit mir zu tun haben möchte, dann frage ich mich, warum man dann überhaupt zum Geburtstag gratulieren möchte. Bevor ich mir also solche Gedanken machen, würde ich meine eigenen "Regeln" erst einmal hinterfragen und gegebenenfalls überdenken.

Wenn ich mich von einem Ex trenne und dabei vereinbare, dass man sich aus dem Weg geht, dann sollte man sich auch daran halten. Wobei ich davon ehrlich gesagt auch kein Fan bin, denn wenn ich jemanden geliebt habe, warum sollte ich danach nicht zumindest normal mit ihm umgehen können? Wenn es eine unerwiderte Liebe wäre, weil der Ex sich neu verliebt hat oder keine Gefühle mehr hat, dann würde ich mich unter Umstände vielleicht selbst erst mal nicht mehr mit ihm und meinen Gefühlen konfrontieren wollen. Dafür bräuchte es dann aber keine abgesprochene Kontaktsperre, sondern ich würde den Kontakt einfach vermeiden.

Benutzeravatar

» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das habe ich ja noch nie in meinem Leben gehört, eine Kontaktsperre, so etwas gab es noch nicht einmal bei uns Jugendlichen, wo diese Methode ja anscheinend auch mal "zum Spaß" angewendet wird. Dass es vor Gericht so etwas geben kann, davon habe ich auch noch nie gehört, aber es scheint ja anscheinend zu stimmen, wie Diamante + Co. hier gesagt haben, und wenn das Gericht schon etwas beschließt, dann ist es eher wenig sinnreich, dem Ganzen etwas entgegenzusetzen und eine Kurznachricht oder eben eine E-Mail-Nachricht dem Gesperrten zu schreiben.

Ich wüsste allerdings nicht, wieso es nun vor Gericht gerade bei dem Threadersteller so eine Entscheidung gegeben haben sollte, deswegen denke ich eher, dass es sich um so eine Art Absprache zwischen jungen Leuten handelt. Das heißt, A hat ein wenig über B abgelästert und nun hat man eventuell ausgemacht, dass man sich erst einmal aus dem Weg gehen möchte. So etwas könnte ich mir dann schon eher vorstellen, schließlich hätte es doch sonst um stalken oder ähnliche Delikte gehen müssen, oder wo sollte sonst so eine Kontaktsperre nötig geworden sein? Ich kann aber Trisa in ihrer Aussage nicht wirklich zustimmen.

Ich habe mich nämlich vor ungefähr einem Dreivierteljahr auch mit meiner Freundin getrennt und das Ganze lief schon ziemlich hart und böse ab, also das volle Programm bei der Trennung sozusagen. Aber auf einmal, als wir beide Geburtstag hatten, das ist eben im gleichen Monat, und ich hatte vor ihr Geburtstag, kam sie aus irgend einem Loch anscheinend heraus gekrochen und hat mir gratuliert, obwohl ich davor seit der Trennung praktisch kein einziges Wort mehr von ihr gehört habe. Da war natürlich klar, dass ich die Kontaktsperre, wie man das anscheinend nennt, erst einmal auf´s Eis gelegt habe und ihr selbstverständlich auch den Gefallen getan habe und zurück gratuliert habe. Aber danach haben wir uns auch wieder gegenseitig anscheinend so eine Kontaktsperre aufgelegt und demnach schlecht war der Kontakt dann auch gewesen, also hilft die Aufhebung einer Kontaktsperre zum Geburtstag meiner Meinung nach nicht allzu viel.

Benutzeravatar

» fcbtill » Beiträge: 4713 » Talkpoints: 21,47 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



@fcbtill Wenn ich jemanden liebe, dann ändert sich das nicht so schnell. Auch wenn derjenige keine Gefühle hat, oder sich nach einer Beziehung trennen möchte, dann ist gehört es für mich nicht zu einer Trennung, dass diese hart und böse passiert. Das mag für viele normal sein, ich konnte mich damit noch nie anfreunden. Mir bringt es auch nichts jemanden anzuschreien, ihm eine zu knallen, ihm Sachen entgegen zu werfen oder was man sonst alles unter hart und böse verstehen mag. Als ein Ex von mir damals quasi aus der gemeinsamen Wohnung heraus zu seiner Neuen zog, fand ich das natürlich trotzdem nicht schön. Und klar war auch, dass ich nicht dabei sein muss, wenn er seine Sachen zusammen packt. Aber auch darüber konnte ich noch ruhig reden. Ich glaube, die mir unbekannte Neue hatte damit das größte Problem und verstand scheinbar nicht, warum wir uns nicht anschreien, er meine Sachen nicht einfach vor die Tür stellt oder mir sonst irgendwie versucht das Leben schwer zu machen.

Nur sinnig war es aber danach, dass der Kontakt nicht auf Dauer aufrecht erhalten wurde. In seinem neuen Leben gab es für mich keinen Platz mehr und auch wenn ich ihm danach noch zum Geburtstag gratulierte und wir zeitweise losen Kontakt hatte, ist dies schnell im Sande verlaufen. Dafür brauchte es dann aber auch keine Kontaktsperre, sondern es war eher der Lauf der Zeit. Wenn ich jemanden aus dem Weg gehen möchte, dann liegt das hauptsächlich an mir. Dann werde ich aber auch keine Geburtstagsgrüße überbringen und Kontakt vermeiden. Wobei ich es bisher immer ertragen konnte, jemanden zu sehen oder zu sprechen, auch wenn ich festgestellt hatte, dass man doch nicht zusammen passt oder nur im Bett oder die Liebe irgendwann eingeschlafen ist.

Benutzeravatar

» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich würde zunächst auch gern einmal wissen, um was für eine Art Kontaktsperre es sich handelt oder warum diese besteht und von wem sie ausgeht. Allerdings meine ich grundsätzlich auch, dass eine Kontaktsperre ihrer Definition nach wohl bedeutet, dass zwei Menschen sich aus irgendeinem Grund, der beiden wohl bekannt sein dürfte, über eine gewisse Zeitlang nicht kontaktieren – egal, in welcher Form nun genau.

Das bedeutet aber auch, dass SMS in dieser Kontaktsperre inbegriffen sind, denn immerhin handelt es sich auch bei dem Versenden einer SMS und eine Kontaktaufnahme. Zu welchem Grund diese Kontaktaufnahme nun genau passiert, ist meiner Meinung nach dabei vollkommen unerheblich und es bleibt als Tatsache stehen, dass diese Kurznachricht während einer Kontaktsperre nicht erwünscht und angebracht ist.

Wenn jemand, der eine Kontaktsperre wünscht, allerdings nun aufgrund eines Geburtstages des anderen, mit dem diese Kontaktsperre besteht, unbedingt eine Unterbrechung der Kontaktsperre möchte, so frage ich mich zunächst, wie ernsthaft die Kontaktsperre denn überhaupt war. Immerhin sollte doch so einiges an Ärger und Streitigkeiten oder wenigstens eine gewisse Ausweglosigkeit beim Fortführen des Kontakts dazu geführt haben, dass man eine Kontaktsperre überhaupt einführt. Dass an an den Geburtstag des anderen denkt, ist ja in Ordnung und das lässt sich wohl auch nicht vermeiden. Dennoch soll eine Kontaktsperre, soweit ich weiß, für eine vorübergehende Pause sorgen, in der sich die Beteiligten klar darüber werden können, was sie wollen oder eben auch nicht wollen. Was bringt es da aber, dem anderen zum Geburtstag zu gratulieren?

Ich als jemand, dem gegenüber eine solche Kontaktsperre verhängt wurde, würde mich jedenfalls eher ärgern, wenn ich eine SMS zum Geburtstag erhalten und mir damit klar werden würde, dass der, der diese Kontaktsperre verhängt hat, offenbar sehr inkonsequent mit seinen Entscheidungen umgeht.

Eine Kontaktsperre ist meiner Meinung nach ohnehin eher sinnlos, weil ich nicht wüsste, was sich dadurch großartig ändern sollte. Wenn man Probleme in einer zwischenmenschlichen Beziehung anspricht und diese nicht gelöst werden können, so muss man als Beteiligter wohl eher entscheiden, ob man die Gegebenheiten so akzeptieren kann wie sie sind oder ob man, wenn sie einen in dem Maße stören, dass man sie nicht akzeptieren kann, den Kontakt komplett aufgibt. Alles andere, so auch eine Kontaktsperre, lösen meiner Meinung nach das Problem überhaupt nicht, sondern werfen nur neue Probleme auf.

Benutzeravatar

» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich selbst würde an deiner Stelle auch keine Sms schreiben. Dabei sit es egal, ob die Sms kurz oder lang ist. Es ist jedenfalls eine Kontaktaufnahme und somit ist es in der Zeit nicht gestattet. Du hast die Kontaktsperre ja nicht umsonst verhängt und ich finde, dass du dich jetzt auch daran halten solltest und es durchziehen muss.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich würde auch keine SMS schreiben. Wenn eine Kontaktsperre besteht, dann gibt es diese sicher nicht ohne Grund und ich sehe eigentlich auch keine Notwendigkeit darin dann diese Kontaktsperre zu brechen. Ich kann es mir auch ehrlich gesagt absolut nicht vorstellen überhaupt auf die Idee zu kommen, denn ohne triftigen Grund fände ich eine solche dreimonatige Kontaktsperre sinnlos und daher käme diese nur zustande, wenn es eben sein "muss" und dann würde ich die auch unter keinen Umständen brechen wollen.

» Wunschkonzert » Beiträge: 7184 » Talkpoints: 42,56 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^