Darf man Pocketbike fahren?

vom 21.07.2011, 23:33 Uhr

Ich möchte mir gern in nächster Zeit ein Pocketbike oder auch ein Crossbike anschaffen! (Egal, wie doof das aussieht, wenn da eine 1,80m Frau draufsitzt). Ich habe aber in letzter Zeit öfters von Leuten gehört, dass es große Probleme mit der Polizei und den Rechtswegen gab!

Also, wollte ich vielleicht mal die Besitzer oder Bescheid wissenden unter euch fragen, wo es jetzt ganz offiziell erlaubt ist, mit so einem Gerät zu fahren? Ich bin übrigens noch unter 16, falls es was zur Sache tut.

» neleee » Beiträge: 7 » Talkpoints: 3,39 »



Also erst mal sieht es mit Sicherheit grundsätzlich etwas merkwürdig aus, auf so einem Pocketbike zu sitzen, egal, wer es fährt und wie groß er ist. Aber das tut ja auch nicht zur Sache.

Tatsächlich tut es was zur Sache, dass du noch nicht 16 bist. Da diese Pocketbikes mehr als 45 km/h fahren und zwischen 1,6 und 16 PS haben, ist für sie nämlich ein Führerschein der Klasse A (A1) erforderlich, um sich auf öffentlichen Straßen fortbewegen zu dürfen. Hast du keinen Führerschein und wirst von der Polizei angehalten, musst du also mit einer Anzeige rechnen.

Oft werden diese kleinen Motorräder aber nur auf Privatgrundstücken oder Privatparkplätzen gefahren - trotzdem brauchst du eine Zulassungsbescheinigung Teil I und II, denn das Pocketbike ist als Kraftrad einzustufen. Generell muss nämlich alles, was schneller als 6km/h fährt, angemeldet werden, sonst drohen hohe Geldstrafen. Nach dem Erhalt deiner Zulassung bekommst du auch ein amtliches Kennzeichen für dein Pocketbike. Versichern solltest du das Teil auch, zumindest Haftpflicht.

» Mauchen » Beiträge: 222 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Diese Pocket Bikes sind nicht für den Straßenverkehr zu gelassen und dürfen also auch nicht auf öffentlicher Strasse benutzt werden. Du müsstest einige Kosten investieren um dieses Pocket Bike zulässig zu machen und dann ab zum TÜV damit. Wenn du dann diese TÜV Plakette bekommen hast, bekommst du auch ein Nummernschild, musst aber gleichzeitig auch Steuern zahlen.

Ich würde mir ehrlich gesagt das Geld sparen und mir davon einen richtigen Roller kaufen. Das diese Pocket Bikes gefährlich sind, ist eigentlich bekannt und sie sind eigentlich überhaupt nie für den Straßenverkehr gedacht gewesen.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Klar, sieht es mit Sicherheit komisch aus, wenn eine Person, mit einer Körpergröße von 180cm auf so einem Mini Motorrad sitzt und bequem ist so etwas auch nicht wirklich, das kann ich dir sagen. Meine Partnerin fährt die grossen schweren Maschinen im MC und hat als Deko auch so ein Pocketbike, mit dem ich dann ab und an mal auf dem Hof rumgurke. Es ist wirklich nicht angenehm, darauf zu fahren und es ist wirklich nur für den Hof hoch und runter oki.

Außerdem darfst du mit einem Pocketbike gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen, denn das ist verboten. Also du darfst die Bikes nur auf Privatgrundstücken benutzen. Sie haben zudem ja auch keine Zulassung und ich glaube auch kein TÜV der Welt würde da eine Plakette für ausgeben, denn die kleinen Minibikes sollte man nicht unterschätzen, sie kömnen einen schon sehr in Gefahr bringen und es sind ja auch schon einige damit umgekommen.

ich würde dir eher abraten, so ein Pocketbike zu kaufen und vor allem vor den Billigdingern, die so auf den Auktionsportalen angeboten werden, denn die sind von der Qualität her so miserabel, das du da noch wengier Sicherheit mit hast. Unser Pocketbike hat stolze 400 Euro gekostet und da sieht man auch den Unterschied an der Qualität, wenn man das mal mit dem Billig Dingern vergleicht.

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» Chrissiger » Beiträge: 1296 » Talkpoints: -2,34 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Grundsätzlich ist Pocketbike fahren auf öffentlichen Verkehrswegen selbstverständlich verboten! Außer du fährst nur auf Privatgrundstücken oder Privatstraßen.

Die Polizei versteht bei so was auch überhaupt keinen Spaß. Falls du mit so einem Gefährt auf der Straße erwischt wird kommen gleich einige Strafen auf dich bzw. deine Eltern da du ja noch nicht volljährig bist zu. Das schlimmste daran ist du fährst ohne Versicherungsschutz (kann nebenbei eine 1 Jährige Haftstrafe bedeuten). Dazu kommt natürlich noch alles mögliche. Das reicht von Fahren ohne Zulassung bis hin zu Fahren ohne Fahrerlaubnis. Alles weitere wurde in den anderen Beiträgen schon deutlich genug erläutert.

Grundsätzlich kann ich dir sagen es ist ein Hobby das wirklich sehr viel Spaß macht und bei dem du auch einiges lernen kann. Ich finde es auch erstaunlich, dass sich ein Mädchen unter 16 Jahren für so etwas interessiert. Also kurz gefasst: Privatgrundstücke = JA, Öffentlicher Verkehr = NEIN

» dominic20101995 » Beiträge: 8 » Talkpoints: 3,45 »


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