Was machen wenn defekte Ware bei eBay ersteigert wurde?

vom 19.07.2011, 01:57 Uhr

Im Titel steckt die Frage. A hat bei ebay einen Laptop erstanden und diesen auch schnell erhalten. Allerdings hat dieser einen erheblichen Displayschaden und für A nicht nutzbar! In der Artikelbeschreibung stand nichts davon und auf meine Nachrichten erhält A vom Verkäufer keinerlei Reaktion. Was kann A jetzt machen?

» jonasm » Beiträge: 7 » Talkpoints: 0,14 »



Auf alle Fälle würde ich mich bei Ebay beschweren. Es wurde nichts angegeben, dass die Ware schwer beschädigt ist. Man kann das auch schon Betrug nennen. Man muss angeben wenn die Ware sich nicht im einwandfreien Zustand befindet. Bei hochwertigen oder teureren Sachen bin ich immer bei Ebay sehr vorsichtig, weil immer eine Vorauskasse zu leisten ist. Ich habe keine Lust meinen Geld hinterher zu rennen. Ich achte bei größeren Käufen auch sehr auf die Kundenbewertung sowie das es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, weil da hat man immer ein Umtauschrecht.

» rola28 » Beiträge: 493 » Talkpoints: 0,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich hatte auch schon so einen Fall. Damals habe ich ein Handy ersteigert, bei dem dann die Kamera defekt war. Ich habe den Verkäufer auch angeschrieben, der aber nur sagte, dass bei ihm das Handy voll funktionstüchtig gewesen war und er es auch nur einen Tag in Gebrauch hatte. Damit hatte sich die Sache erledigt und ich habe keine Erstattung oder ähnliches bekommen. Allerdings habe ich den Fall damals auch ebay nicht gemeldet.

Aber ebay selbst macht auch nur wenig. Jetzt habe ich vor kurzem eine Uhr ersteigert, die bei mir nie ankam. Den Verkäufer habe ich mehrmals kontaktiert und keine Antwort erhalten. Dann habe ich den Fall auch ebay gemeldet, aber diese sagten nur, dass ich keinen Käuferschutz hätte, da nicht durch Paypal bezahlt wurde. Diese Zahlungsweise bot der Verkäufer nicht an. Ich Nachhinein habe ich dann die Bewertungen des Verkäufers gelesen und ich bin nicht die Einzige, die ihm auf den Leim gegangen ist. Nun überlege ich, ob ich diesen Verkäufer anzeigen soll. In deinem Fall würde ich es dennoch ebay melden, vielleicht nützt es ja was. Hast du denn mit Paypal gezahlt?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Wenn nicht ausdrücklich in der Artikelbeschreibung stand, dass der Artikel defekt ist, hast Du gute Karten. Dann wurdest Du nämlich über den Tisch gezogen und der Artikel weist auf jeden Fall von der Beschreibung ab. Ich rate Dir auf jeden Fall Ebay zu kontaktieren und den Fall zu melden. Falls Du mit Paypal bezahlt hast, hast Du gute Chancen das Geld wieder zu bekommen. Ansonsten bleibt es nur ab zu warten.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Also erst einmal bei Ebay beschweren bzw. einen Fall eröffnen, wie es da heißt. Dann eventuell klären, ob das Display nicht beim Versenden beschädigt worden sein kann, wobei ich davon ausgehe, dass das eher weniger der Fall sein kann. Man kann es teilweise auch durch die Bruchstelle erkennen.

Dann würde ich generell bei Ebay vor dem Kauf von Waren größerer Beträge immer die Kundenbewertungen lesen. Wenn ich was Teureres kaufe, dann immer bei Händlern mit 100%ig guter Bewertung. Ich habe mir vor kurzem bei Ebay einen Fernseher bestellt, geliefert bekommen und es war auch alles wunderbar, vorbildlich. Es war bei einem Händler mit 100%ig guter Bewertung, ich habe vorher Kontakt mit ihm aufgenommen und es war eine Verkaufsstelle von Otto, einer Marke, der man meiner Meinung nach vertrauen kann. Das hat man natürlich nicht immer bzw. irgendwelche recht unbekannten Shops, aber mal vorher Kontakt aufnehmen und auf Bewertungen achten bringt recht viel.

Dann kaufe ich natürlich nicht einfach so ein bzw. bezahle nicht einfach so mit Überweisungen, das habe ich auch schmerzlich lernen dürfen, dass im Internet (nicht speziell auf Ebay gemünzt) der ein oder andere Betrüger sein Unwesen treibt. Ich habe mir einen PayPal Account eingerichtet. Mit PayPal gibt es auf bei Ebay gekaufte Waren einen Käuferschutz. Man kann einfach sein Geld zurückfordern, bekommt es dann auch, wenn was nicht stimmt und der Betrüger sitzt dann auf seiner Ware, den Kosten und der Provision, die er an Ebay abdrücken muss. Natürlich kann man das nicht mehr nach einem Kauf machen.

Von daher bleibt dir wohl nur sich bei Ebay zu beschweren oder gegebenenfalls noch mehr Versuche Kontakt aufzunehmen mit dem Ebay-Mitglied. Es müsste auch der Artikelstandort anzeigt werden bzw. während der Auktion angezeigt worden sein, ein Hausbesuch mit Konfrontation der beschädigten Ware wäre meiner Meinung nach die letzte Möglichkeit. Die Frage ist nur, ob sich das lohnt.

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» Tassadar » Beiträge: 1245 » Talkpoints: -1,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Das kommt darauf an, von wem du gekauft hast und wie du bezahlt hast. Ist es ein gewerblicher Verkäufer, hast du auf alle Fälle ein Rückgaberecht und sollte sich dieser nicht melden, kannst du bei ebay eine Beschwerde einreichen, die eventuell bearbeitet wird. Wobei ebay sich da bei Käufen ohne Käuferschutz sehr zurücknimmt, sprich sich eigentlich nicht drum kümmert. Hast du per Paypal bezahlt, dann hast du auch Käuferschutz, das heißt, du kannst bei Paypal einen Konflikt melden und das Geld wird gesperrt, so daß der Verkäufer nicht dran kommt. Bei einem privaten Verkäufer und bei Käufen ohne Paypal hast du eigentlich nur die Möglichkeit, eine Anzeige wegen Betrugs zu erstatten, wenn der Verkäufer jegliche Kommunikation verweigert und uneinsichtig ist.

Mein Vater hatte einmal einen Drucker von Privat ohne Paypal erstanden, der dann defekt war, was nicht in der Beschreibung stand. Ebay hielt sich raus und ein befreundeter Anwalt meinte, daß eine Anzeige möglich wäre, aber kaum etwas bringen würde, da der Streitwert nicht von öffentlichem Interesse sei. Mein Vater hat den Verlust dann als Lehrgeld betrachtet und seitdem bin auch ich sehr viel vorsichtiger geworden: hochpreisige Artikel und technische Dinge kaufe ich nur noch, wenn der Verkäufer gewerblich ist und Paypal angeboten wird.

» kerry3 » Beiträge: 892 » Talkpoints: 18,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich würde auch zunächst einen dieser Fälle eröffnen, also die Möglichkeit nutzen, die eBay Dir meldet. Damit gibst Du das Problem überhaupt mal bekannt und machst es quasi etwas offizieller. Sollte der Verkäufer dennoch nicht antworten, so würde ich mir überlegen, ob ich nicht einen Rechtsanwalt einschalte, der ein wenig Druck ausübt. Wenn Dir ein Notebook mit defektem Display zugeschickt wird, ohne, dass in der Artikelbeschreibung ein Hinweis auf die Untauglichkeit des Notebooks zu sehen war, kannst Du diesen Artikel nämlich auch bei einem Privatverkauf zurückgeben und Dein Geld zurückverlangen. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss der Gegner bezahlen, da er hier im Unrecht ist und unterlegen wird, solange Du Dich nicht auf einen Vergleich einlässt.

Wie viel Zeit ist denn vergangen, seit Du dem Verkäufer geschrieben hast und seit wann genau meldet er sich nun nicht bei Dir? Vielleicht hilft es, wenn Du dem Verkäufer nach entsprechender Fristsetzung für eine Rücküberweisung Deines Kaufbetrages ankündigst, dass Du einen Rechtsanwalt beauftragen wirst, wenn er sich weiterhin nicht meldet und auch keine Anstalten zeigt, sein Fehlverhalten zu korrigieren. Wenn er nicht ganz dumm ist, wird er wohl reagieren müssen, denn die weiteren erheblichen Kosten, die ihm durch Deine Beauftragung eines Rechtsanwaltes ergeben, wird er sicherlich nicht freiwillig übernehmen wollen.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wenn von dem Displayschaden nichts in der Artikelbeschreibung stand, dann kannst du ihn ohne Probleme zurück geben und du bekommst dein Geld zurück. Wenn etwas von dem Schaden erwähnt wurde, allerdings nicht. Ich würde erst Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen und abwarten, was er dazu sagt. Wenn er Probleme machen sollte, dann diesen Vorfall direkt bei eBay melden. Auch wenn es sich dabei um einen privaten Verkäufer handelt, der dir keine Garantie oder Rückgaberecht auf den Artikel gibt, hast du immer noch dein Recht, ihn zurück zu geben.

Wir haben auch letzten Monat eine Hängelampe für unser Wohnzimmer bei eBay ersteigert. Immerhin für 200 €, was ungefähr die Hälfte des regulären Preises war. Als wir die Lampe montiert hatten, was auch schon ein Aufwand war, funktionierte sie nicht. Sie ging erst nicht an, dann nur ein wenig. Also haben wir das Problem direkt dem Verkäufer geschildert, der die Lampe ohne Zögern zurück genommen hat. Hierbei handelte es sich um einen gewerblichen Verkäufer, der ein Rückgaberecht sowieso anbieten muss.

Also würde ich mir an deiner Stelle keine Sorgen machen, dass du nun auf dem defekten Laptop sitzen bleiben musst. In dem Fall hast du auf jeden Fall Recht, das Gerät gegen Geld wieder umzutauschen. Auch die Versandkosten muss der Verkäufer übernehmen, denn er hat die ja eine Ware verkauft, die nicht der Artikelbeschreibung entsprach.

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Wie schon geschrieben wurde, wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist, hast du gute Chancen Dein Geld zurück
zu bekommen, allerdings musst du bei Ebay erstmal eine Meldung machen,da sich der Verkäufer ja auf deine Anfragen nicht meldet. Ist es ein privater Verkäufer, hast du nur Chancen dein Geld zurück zu bekommen, wenn dieser die Transaktionsabwicklung auch über Paypal abgewickelt hat.

D.h wenn du über Paypal die Kaufabwicklung gemacht hast bzw. der Verkäufer diese als Bezahlung angeboten hat. Denn dann greift, nach dem du diese Transaktion bei Ebay gemeldet hast, der sogenannte Käuferschutz Erst musst du dem Verkäufer Fristen einräumen, diese Transaktion Rückläufig zu machen. Sollte er aber absolut nicht reagieren, dann schaltet sich Ebay ein und der Käuferschutz kommt für dich zur Wirkung. Folgen für den Verkäufer sind dann Accountsperren bis hin zur völligen Sperrung der Nutzungsmöglichkeiten bei Ebay.

» Skymoon » Beiträge: 98 » Talkpoints: 0,60 »


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