Muss man das Geld vom Altstoffhändler noch versteuern lassen

vom 13.07.2011, 15:19 Uhr

Wir haben nun in der letzten Zeit einiges an Altpapier abgegeben und nun frage ich mich ob ich eigentlich hätte das für irgendwelche Steuern wie Einkommensteuern zahlen müssen? Oder ist der Betrag eh so gering das ich das nicht brauche? Bei einem Nebenjob müsste ich dies ja eigentlich auch machen.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Nein, auf diese Art von Einkommen muss man als Privatmensch keine Steuern zahlen. Veräußerungsgeschäfte von privaten Bürgern sind nicht einkommenssteuerpflichtig. Wenn Du einem Händler Dein Auto verkaufst, darfst Du dieses Geld auch behalten. Wer allerdings gewerblich Veräußerungen tätigt, ist zur Angabe verpflichtet und wird dementsprechend besteuert.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Kommt natürlich auch sehr darauf an wie oft du Altstoffe verkaufst und auch deine sonstigen Einkommen zählen dazu. Viele Arten von Einkommen sind steuerpflichtig und wenn dann beispielsweise noch etwas dazu kommt, können schon einmal Steuern anfallen. Das muss nun nicht vorkommen aber es kann eben durchaus sein.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Eigentlich müssen alle Einnahmen bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden wenn du das in Form eines Gewerbes betreibst und wenn bestimmte Höchstgrenzen überschritten werden. Wo die genau liegen weiß ich nicht, aber wer auf diese Art und Weise sein Geld verdient oder einem regelmäßigen Nebenerwerb nachgeht der muss für alle diese Einkommensquellen Steuern zahlen.

Beim Schrotthandel weiß ich dass die Namen der privaten Sammler notiert und die Personalausweise kopiert werden und die Liste der Sammler regelmäßig vom Finanzamt abgefragt werden. Diese erhalten dann unangenehme Post und müssen auch gegebenenfalls ein Gewerbe anmelden. Wie es beim Papierhandel aussieht weiß ich aber leider auch nicht. Ich glaube nicht dass dort die Ausweispflicht schon besteht, deshalb denke ich dass die Einnahmen schon versteuert werden müssen wenn die obigen Punkte zutreffen, aber wenn es keine Nachweise dafür gibt dann kann der Fiskus nur auf die Steuerehrlichkeit seiner Bürger hoffen.

Ich stelle es mir auch schwierig vor von Kindern den Ausweis zu verlangen wenn diese sich ein kleines Taschengeld verdienen wollen oder vielleicht auch von ihren profimäßig sammelnden Eltern vorgeschickt werden.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Prinzipiell muss man erst bei einer Summe von 8004 Euro im Jahr Einkommenssteuer bezahlen. Wenn du unter 8004 Euro eingenommen hast musst du dies in Deutschland also nicht versteuern. Solltest du dies aber regelmäßig und mit Gewinnerzielung tun betreibst du einen Gerwerbebetrieb und bist somit Gewerbesteuerpflichtig. Leider reichen meine Steuerrechts-Kenntnisse nicht dafür aus um ein genaueres Urteil zu bilden.

Prinzipiell sollte man davon ausgehen das du bei den aktuellen Altpapierpreisen nicht soviel verdienst. Aber wenn du dich genauer informieren möchtest geh zu einem Steuerberater.

» Jessy3794 » Beiträge: 127 » Talkpoints: -0,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


hooker hat geschrieben:Eigentlich müssen alle Einnahmen bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden wenn du das in Form eines Gewerbes betreibst und wenn bestimmte Höchstgrenzen überschritten werden.

Nicht nur wenn man etwas gewerblich betreibt, auch als reine Privatperson müssen alle Einnahmen versteuert werden. Dafür gibt es sogar eine eigene Anlage (SO) in der Steuererklärung. So lange man mit den Einkünften unter 256 Euro bleibt, sind diese Einkünfte steuerfrei. Darüber aber zählen sie zu dem zu versteuernden Einkommen. Übrigens zählen zu solchen Einkommen genau genommen auch diese Einkünfte aus dem Schreiben von Berichten und auch auf Seiten wie Talkteria.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


JotJot hat geschrieben:
hooker hat geschrieben:Eigentlich müssen alle Einnahmen bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden wenn du das in Form eines Gewerbes betreibst und wenn bestimmte Höchstgrenzen überschritten werden.

Nicht nur wenn man etwas gewerblich betreibt, auch als reine Privatperson müssen alle Einnahmen versteuert werden. Dafür gibt es sogar eine eigene Anlage (SO) in der Steuererklärung. So lange man mit den Einkünften unter 256 Euro bleibt, sind diese Einkünfte steuerfrei. Darüber aber zählen sie zu dem zu versteuernden Einkommen. Übrigens zählen zu solchen Einkommen genau genommen auch diese Einkünfte aus dem Schreiben von Berichten und auch auf Seiten wie Talkteria.

Allerdings muss man hier noch sagen, dass 256,- Euro im Jahr gemeint sind, falls einige User hier noch auf Gedanken kommen. Selbst Gutscheine zählen dazu, denn sie haben oder bestehen aus einen Geldbetrag. Und eben dieser Betrag muss versteuert werden. Auch eine gewisse Zweckgebundenheit spielt dabei keine Rolle.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Falls das Ganze unter einen Bagatellbetrag fällt, wovon ich ausgehe, ist es bestimmt nicht zu versteuern. Falls aber ein gewisses Maß überschritten wird und man es praktisch als Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht ansehen könnte, sollte man vielleicht bei einem Steuerberater nachfragen. Es stellt sich für mich auch die Frage, welche Steuer anfallen könnte? Gewerbesteuer, Umsatzsteuer sicherlich falls eine bestimmte Größe überschritten wird.

Wie bemesse ich aber die Einkommenssteuer, wenn ich davon ausgehe, das die alten Gegenstände (Papier, sonstiges) aus meinem persönlichen Besitz stammen, für die ich einmal einen Betrag ausgegeben habe und die ich jetzt sicherlich mit Verlust verkaufe? Allein aufgrund dieser Fragestellung dürfte beim Privatmann, der gelegentlich nicht benötigte Dinge verkauft und dafür bestimmt einmal mehr aufgewendet hat als er jetzt bekommt, keine Steuer anfallen.

» Rob37 » Beiträge: 64 » Talkpoints: 33,52 »


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