Darf man fremdes Grundstück so einfach betreten?
Als wir heute Mittag spazieren waren, ist uns ein leerstehendes Haus aufgefallen welches laut Ausschreibung am Fenster zur Vermietung ausgeschrieben ist. Das Haus an sich war schon leer und von keiner Menschenseele eine Spur.
Wir sind dann kurzerhand einfach auf das Grundstück gegangen und haben mal durch die Scheiben geschaut, um zu sehen wie groß in etwa das innere ist und wie soweit ersichtlich die Zimmergrößen und Aufteilungen waren. Im Nachhinein stelle ich mir die Frage ob wir dies eigentlich gedurft hätten, schließlich war dies ja nicht unser Grundstück.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber normalerweise dürftet ihr das nicht. Das Haus steht zwar leer und sucht einen neuen Mieter, jedoch gehört das Grundstück ja noch immer einem Menschen. Solange der Besitzer des Grundstückes nicht ausdrücklich den Zutritt erlaubt, dürfte es verboten sein.
Ihr könnt ja mal rein interessehalber bei dem Vermieter anrufen und fragen, ob das Betreten des Grundstückes erlaubt ist. Selbst wenn es formal nicht gestattet ist, denke ich, dass der Vermieter euch nicht böse sein wird, da ihr euch das Haus angeschaut habt, was ja eigentlich in seinem Interesse liegen sollte!
Genau genommen könntet ihr einen Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB begangen haben. Hierbei handelt es sich allerdings um ein Antragsdelikt, das heißt, dass der Berechtigte einen Strafantrag stellen muss, wenn er will, dass euer Verhalten strafrechtlich verfolgt wird. Dazu hätte er zunächst euer Verhalten beobachten und dann auch zur Anzeige bringen müssen. Ihr solltet also nichts zu befürchten haben und insbesondere dann nicht, wenn das Haus zur Vermietung frei steht.
So weit ich weiß, hättet ihr das Grundstück nicht betreten dürfen, egal, ob das Haus leer steht, bewohnt ist oder wie in eurem Fall sogar leer steht und einen neuen Mieter sucht. Das Grundstück gehört ja immerhin trotzdem noch jemanden und auf dessen Grundstück, seinem Eigen also, hat man als fremder nichts zu suchen. Ich bin mir nicht zu einhundert Prozent sicher, aber ich glaube, dass dies den Strafbestand des Hausfriedensbruches erfüllt - Was aber so gesehen jetzt auch kein Weltuntergang ist.
Um einen solchen Hausfriedensbruch zur Anzeige zu bringen, braucht man zum einen Beweise und zum anderen hätte euch irgendjemand direkt anzeigen müssen. Aber nur damit du es im nächsten Fall weißt - Nein, auf dem Grundstück habt ihr als nicht autorisierte Personen eigentlich gar nichts verloren, nicht umsonst kann man sich Besichtigungstermine bei dem Grundstückseigentümer holen. Aber ob man einen solchen Hausfriedensbruch zur Anzeige bringt oder nicht, ist immer dem Eigentümer überlassen, und ich glaube nicht, dass es jemand dann so ernst nimmt, wenn ihr euch das Haus eben nur ansehen wollt - Vielleicht sogar mit dem Interesse, dieses anzumieten.
Es ist ein fremdes Grundstück und du hattest ja praktisch keinen Anlass, dieses zu betreten. Natürlich ist das nicht gestattet. Wobei man hier natürlich berücksichtigen muss, ob wirklich leicht erkennbar war, das ein fremdes Grundstück betreten wurde oder nicht. War es z.B. eingezäunt, dann wäre die Überschreitung klar. Wohingegen bei einem Grundstück, welches eben nicht eingezäunt ist, nicht immer klar sein muss, wo die Grenze ist!
Allerdings gilt hier natürlich: wo kein Kläger da kein Richter. Aber selbst wenn der Hausbesitzer vor Ort gewesen wäre, glaube ich nicht, dass er genügend Handhabe gehabt hätte, dies Straf- oder Zivilrechtlich verfolgen zu lassen. Wohl aber hätte er das Recht gehabt, fremde Personen von seinem Grund und Boden zu vertreiben.
derpunkt hat geschrieben:Es ist ein fremdes Grundstück und du hattest ja praktisch keinen Anlass, dieses zu betreten.
Warum war denn kein Anlass vorhanden, das Grundstück betreten zu wollen? An dem Haus war ein Hinweis angebracht, dass es zu mieten sei. Wer sich nun für das Haus interessiert hat einen Grund, das Grundstück zu betreten, er möchte sich das Angebot näher ansehen.
Verboten ist das Betreten von Privatgrundstücken nicht zwingend. Zwar hat der Eigentümer, bzw. der rechtmäßige Besitzer das Hausrecht und wenn er jemandem untersagt, das Grundstück zu betreten, hat sich derjenige in der Regel daran zu halten. In diesem Fall hat der Eigentümer sicherlich nichts gegen "Besucher" auf dem Grundstück, schliesslic h erweckt sein Hinweis auf das Mietobjekt das Interesse an dem Haus.
Ich hätte wahrscheinlich genauso gehandelt wie du. Wenn schon am Fenster angeschlagen steht, dass das Haus zu vermieten ist, sollte man es sich auch ansehen dürfen, wenigstens das, was man von draußen sehen kann. Natürlich weiß ich, dass man ein fremdes Grundstück nicht so einfach betreten darf, aber in diesem Falle ist der Anschlag am Fenster fast schon eine Einladung zur Besichtigung. Ich glaube kaum, dass der Eigentümer etwas gegen das Betreten gehabt hat.
Bei so einer Gelegenheit ist es natürlich zwiespältig, ob man das fremde Grundstück auch betreten darf. Ich würde daher lieber vorher mit dem Eigentümer oder Makler drüber reden und einen Termin vereinbaren. Aber meist ist die Neugier natürlich grösser und man will auch wissen, wie das Haus von drinnen wohl aussehen mag. Ich hätte jedenfalls ein mulmiges Gefühl, wenn ich ein fremdes Grundstück einfach betreten würde.
Ich weiß es nicht genau, aber ich würde vermuten, dass ihr das Grundstück nicht so einfach betreten durftet. In dem Fall muss man wohl mit dem Makler oder dem Vermieter einen Termin vereinbaren, um sich das Innere des Hauses und das Grundstück anzusehen. Trotzdem hätte ich es wohl genauso gemacht, weil meine Neugier einfach größer gewesen wäre. Immerhin hattest du ja einen guten Grund, das Grundstück zu betreten, weil du Interesse hattest, das Haus eventuell zu mieten. Deswegen würde ich vermuten, dass der Vermieter, wenn er zufällig dort auftauchen würde, auch nichts sagen würde, um sich nicht einen potentiellen Mieter zu vergraulen.
Rein von der Theorie her darfst du nur den Zettel anschauen. Wenn man dazu das Grundstück betreten muss, weil man sonst nicht alles lesen kann, ist das in Ordnung. Aber mehr ist dann nicht erlaubt. Da muss nicht mal zwingend ein Hinweis stehen, dass man das Grundstück nicht betreten darf. Du selbst würdest auch nicht wollen, dass andere Leute auf deinem Grundstück rum schleichen und durch die Fenster schauen.
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