Bußgeldbescheide aus dem Ausland
Bislang war es so, dass man bei Regelüberschreitung im Ausland mit dem Auto selten bis keine Post über eine Zahlungsaufforderung erhalten hat. Nun wurde diese Regelung gekippt und bis auf drei europäische Länder unterstützen es, dass Bußgelder auch aus dem Ausland eingetrieben werden können. Ich halte diese Maßnahme für sehr vernünftig und habe mich schon recht lang gewundert, warum es einem ausländischen Autofahrer leicht gemacht wurde, Geschwindigkeiten zu übertreten, Handy am Steuer zu nutzen, bei Helm- oder Gurtpflicht auf den Helm oder den Gurt zu verzichten. Wurde der Autofahrer nicht sofort erwischt und musste er nicht sofort sein Bußgeld zahlen, so ist er ohne ein Bußgeld davon gekommen.
Diese Regelung ist seit Herbst 2010 in Kraft getreten, allerdings auch nur, wenn die Bußgeldbescheider höher als 70 Euro ausgegangen sind. Das ist im europäischen Ausland aber schneller möglich, als in Deutschland es der Fall ist. Bußgeld in Höhe von 40 Euro werden bei Nutzung des Handys während der Fahrt in Deutschland fällig, in Spanien darf man dafür gleich das Fünffache zahlen.
Sich nicht von einer europaweiten Fahndung nach einem Verkehrssünder überzeugen lassen konnten sich Großbritannien, Irland und Dänemark. Bei allen anderen europäischen Staaten sollte man tunlichst und penibel auf die dort geltenden Verkehrsregeln achten und sich nicht mehr allzu sicher fühlen. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass man sich im Ausland als auch in der Heimat an die dort gültigen Verkehrsregeln hält. Jedoch schienen das viele Fahrer anders zu sehen, da laut des EU-Verkehrkommissars Siim Kallas ein ausländischer Fahrer dreimal häufiger gegen die Regeln im Ausland verstösst, als es ein Fahrer aus dem Heimatland tut.
Darüber habe ich letztens auch was im Fernsehen gesehen und auch gleich ein paar Tricks dazu, so das man im Vorfeld nicht unnötig Kosten dazu kommen. Eigentlich finde ich es ja richtig, das man auch für Verkehrssünden im Ausland zur Kasse gebeten wird, auf der anderen Seite weiss ich aus Erfahrung das es in manchen Bereichen wie Parken recht schwierig ist, den Durchblick zu behalten wo man parken darf und wo nicht. Aber für alles andere wie Geschwindigkeitsübertretungen und so, finde ich es o.K, da die Hinweise dazu in mehreren Sprachen klar ausgedrückt sind.
Ich kenne jemanden, der schon die Ehre eines solchen Schreibens bekommen hat. Allerdings wunderte ich mich im Eingangsposting über die 70€. Bei dem mir bekannten Fall, war es nämlich eine recht geringe Geschwindigkeitsüberschreitung. Also so gering, dass sie in Deutschland wahrscheinlich unter die Toleranzgrenze gefallen wäre. Kann allerdings sein, dass es knapp 70€ waren, müsste ich nochmal nachfragen.
An den Grenzen wurde sich ja bisher immer fleißig aufgeregt, über die bösen Niederländer, die in Deutschland gleich Gas geben, osteuropäische Fahrer, bzw. allgemein über Fahrer mit ausländischem Kennzeichen. Das die eigenen Landsleute es im Ausland oftmals nicht anders machen, wurde dabei gerne vergessen. Ebenso die Tatsache, dass nun einmal vieles anders ist. Selbst in Nachbarländern gibt es Verkehrsführungen die wir so nicht kennen.
Trisa, es gab ja auch Ausnahmen und scheinbar war Dein Kontakt eben eine Ausnahme, der in den zweifelhaften Genuss eines Bußgeldbescheids gekommen ist. Aber die meisten der Verstösse, die von Ausländern -ob nun Deutsche im Ausland oder Ausländer in Deutschland- begangen wurden, wurden nicht geahndet. Es sei denn, man hat den Verstoss direkt am Straßenrand bearbeiten können.
Und zum zweiten Teil Deines Beitrags - ja, das ist mir auch oft aufgefallen. Es scheint vielen einfach egal zu sein, oder sie wissen es nicht besser, dass es im Ausland anders geltende Regeln gibt. Wenn man meint, man müsse im Ausland Auto fahren, so bin ich absolut der Meinung, man sollte sich vorher über die Verkehrsregeln informieren und sich auch daran halten. Dann erspart man sich wohl wirklich eine Menge Ärger.
*steph*, es war ja einer die neuartigen Bußgeldbescheide, er kam in diesem Jahr. Früher ist auch nie etwas gekommen. Da wurden auch vermutlich wirklich nur größere Verstöße geahndet, zumindest hoffe ich, dass man auch mit ausländischem Kennzeichen nicht mit 100km/h an einem Kindergarten vorbeirasen und geblitzt werden konnte, ohne danach Post zu bekommen.
*steph* hat geschrieben:Nun wurde diese Regelung gekippt
Es gab ja keine Regelung, welche eine Strafverfolgung bzw. eine Verfolgung von Vergehen im Straßenverkehr verhindert hätte, die gekippt werden musste. Vielmehr ging es nur darum, dass gegenseitig geholfen wird, entsprechende Verstöße gemeinsam zu verfolgen bzw. sich gegenseitig unkompliziert Amtshilfe zukommen zu lassen. Schließlich kann niemand von der Verkehrsüberwachung in Holland allein auf Grund des Kennzeichens wegen Falschparkens einen Halter ermitteln lassen und dann auch noch einen in Deutschland rechtsgültige Verwarnung zustellen lassen. Nachdem hier aber die Zusammenarbeit angekündigt und gewolt ist, sind eben auch solche Vergehen in Zukunft auch grenzüberschreitend möglich.
*steph* hat geschrieben:da laut des EU-Verkehrkommissars Siim Kallas ein ausländischer Fahrer dreimal häufiger gegen die Regeln im Ausland verstösst, als es ein Fahrer aus dem Heimatland tut.
Wenn der Herr Siim Kallas diese Werte aus Polizeistatistiken hat und damit tatsächlich belastbar wären, kann nicht herausgelesen werden, ob diese Verkehrsüberschreitungen der ausländischen Fahrer tatsächlich mutwillig unter Inkaufnahme der Regelüberschreitung begangen wurden oder aber schlicht durch Unwissenheit. So muss man sich als Fahrer, der gewöhnlich in der Bundesrepublik auf Autobahnen unterwegs ist, immer wieder bzgl. der generellen (!) Geschwindigkeitsbegrenzungen im Ausland bewusst machen.
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