Freundschaftswerbung, geht auch der Mann?

vom 04.07.2011, 18:40 Uhr

Ich hätte gerne eine Prämie, die ich aber nur bekomme wenn ich jemanden werbe. Da ich eigentlich dort immer recht viel einkaufe, könnte ich doch auch meinen Mann werben und bestellt halt ein paar Sachen über ihn. Das Problem wird sicherlich die selbe Anschrift sein und der Nachname, oder spielt das keine Rolle? Hat jemand schon mal den Partner geworben?

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Das ist von Plattform zu Plattform verschieden, du solltest dir dazu mal die AGB durchlesen. Oder du schreibst den Support der Plattform an. Denn es wäre ärgerlich, wenn dein Account dann gesperrt wird, weil du gegen irgend welche Auflagen verstoßen hast.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Das sollte doch eigentlich in den Bedingungen für die Prämienwerbung stehen. Oft ist es ausgeschlossen, dass Mitglieder des selben Haushalts geworben werden können, um die Prämie zu erhalten. Manchmal ist es jedoch möglich, ich habe meine Frau bereits mehrfach für Online-Banking-Produkte geworben und es gab die Prämien jeweils anstandslos.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das müsste in den AGB stehen, wer geworben werden darf. Manche Firmen schliessen es von Grund aus auf, dass ein weiteres Haushaltsmitglied beworben werden darf, andere Firmen halten es für sich in Ordnung. Ansonsten frag doch mal im Bekannten- oder Verwandtschaftskreis herum, ob da nicht jemand Mitglied werden kann. Wobei ich sagen muss, ich sehe es immer als zwiespätig an, wenn mich jemand werben möchte.

Ist die Prämie denn so hochwertig, dass Du die unbedingt haben möchtest? Ansonsten käme man vielleicht günstiger damit zurecht, wenn man die Prämie selbst kauft, als wenn man nun alle drei Monate dort etwas einkaufen muss.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Wenn Du Dich online für solch ein Prämienprogramm anmelden und Deinen Partner dafür werben willst, solltest Du in der Tat auch gleich die entsprechenden Vorgaben und Bestimmungen dazu vorfinden können, das müsste eigentlich hinreichend verlinkt sein, jedenfalls kenne ich das so.

Bisher habe ich noch nicht erlebt, dass es nicht erlaubt war, den Partner oder einen anderen volljährigen Haushaltsangehörigen zu werben, solange dieser als Neukunde galt, wofür allerdings auch wieder jeder Anbieter seine eigene Definition festlegt, die Dir aber ebenfalls im Rahmen der Bedingungen für die Freundschaftswerbung genannt werden muss.

Sag uns doch vielleicht noch, um welchen Anbieter es Dir genau geht, möglicherweise kennt jemand diesen und kann Dir einen genaueren Erfahrungsbericht schildern.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Soweit wie ich informiert bin, darf man keine Haushaltsmitglieder werben. Das steht aber meist bei den Geschäftsbedingungen dabei. Eine Lösung wäre aber, wenn du einen Freund bittest deinen Mann zu werben und mit ihm aber ausmachst, dass du die Prämie von ihm bekommst. So kann man sich untereinander helfen.

Aber meist ist das Werben paradox, gerade bei Bertelsmann. Da musst du ja immer zu einem bestimmten Zeitpunkt etwas kaufen und wäre es da nicht besser du kaufst es dir so, ohne dass du dann aller Vierteljahre gleich zweimal was kaufen musst?

» rola28 » Beiträge: 493 » Talkpoints: 0,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Meistens steht in den Bedingungen für die Prämie drin dass du dich aus rechtlichen Gründen nur nicht selber werben darfst. Damit ist also nicht ausdrücklich ausgeschlossen dass dein Ehemann dich wirbt. Probleme gibt es theoretisch nur noch wenn du dein noch minderjähriges Kind als Werber angibst. Ich selber habe schon oft meine Frau geworben und auch umgekehrt. Noch nicht einmal bei der gleichen Kontoverbindung gab es Probleme.

Ein kurzer Blick in die Prämienbedingungen die immer angegeben werden müssen hilft also weiter. Ich kann jetzt nicht pauschal sagen dass diese Regelung für alle Abbos gültig ist weil diese Bedingungen nun einmal jede Firma selbst festlegen könnte. Genau so gut könnte auch jemand schreiben dass nur rothaarige Frauen als Werber zugelassen werden.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich denke, dass du das in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen kannst. Da ist das meistens sehr ausführlich beschrieben, weil sie wollen, dass die Kunden zufrieden sind und keine Probleme mit der Bestellung der Prämie haben.

In den meisten Fällen ist es aber so, dass nur eine Person pro Haushalt angemeldet sein darf oder dass man die anderen Personen aus demselben Haushalt nicht werben darf. Sonst könnte man ja alle Familienmitglieder werben und ohne Ende Prämien kassieren.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Hufeisen hat geschrieben:In den meisten Fällen ist es aber so, dass nur eine Person pro Haushalt angemeldet sein darf oder dass man die anderen Personen aus demselben Haushalt nicht werben darf. Sonst könnte man ja alle Familienmitglieder werben und ohne Ende Prämien kassieren.


Also bei den Zeitungen und Zeitschriften spielt es definitiv keine Rolle, allerdings darfst du kein kostenloses Probeabbo anfordern und nach Ablauf der Lieferzeit deinen Partner anmelden. Aber das ist hier ja auch nicht gefragt.

In der Regel ist es doch so dass die Leute die so eine Prämie zur Verfügung stellen daran interessiert sind möglichst viele Abschlüsse zu bekommen. Warum sollten sie sich diese Zahlen durch zu viel Kontrolle vermiesen? Meistens handeln sie auch im Auftrag für Firma xyz und da zählt zum Schluss nur die Anzahl der Abschlüsse nach denen sich ihre Provision richtet und die sie melden können. Was für Personen da letztendlich dahinter stehen die dieses Abo abgeschlossen haben ist doch dann auch egal. Hier geht es auch immer um Folgeaufträge wenn man seine Sache gut gemacht hat.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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