Soldaten machen aus eigenem Blut Wurst

vom 01.03.2008, 13:08 Uhr

RavenThunder hat geschrieben:Ein Soldat muss fähig und bereit sein (wenn es mal der unglückliche Fall sein sollte) seinem Gegner mit dem Gewehrkolben den Schädel zu zertrümmern, ihm mit einem Messer zu massakrieren, im Notfall (d.h. wenn mal nichts anderes zur Hand ist) mit dem Klappspaten Halsschlagadern zu zertrennen.

Ist ihre Wurst
Moralisch Falsch?
ethisch verwerflich?
Gesellschaftlich nicht angemessen?

Wenn ja, was ist dann das was ich am anfang schrieb?

Also der Vergleich hinkt total bzw. ist völlig unangemessen. Das eine gehört zur Ausbildung, das andere nicht - außerdem gehören die von dir beschriebenen "Praktiken" nicht zu den normalen Umgangsformen sondern zu Notmaßnahmen, die BLutwurstherstellung nicht.

Na im Grunde ist das kompletter Unsinn was Du schreibst, daher spar ich mir jeden weiteren Kommentar, mit etwas nachdenken kommt man auch selbst dahinter.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Hallo,

Also ich muss ehrlich sagen, ich finde es auch schlimmer, wenn jemand anderen Menschen das Leben nimmt, als wenn er aus sich selbst Blutwurst macht. Egal, ob das Töten fremder Menschen rechtens als Teil seines Berufes gilt, oder nicht. Moralische und ethische Vorstellungen können zumindest bei mir von dem, was allgemein als "rechtens" gilt, abweichen. Zum Glück haben wir ja alle unsere eigenen Moralvorstellungen.

Die ganze Blutwurst-Sache finde ich wenig appetitlich, nicht nur, weil ich Blutwurst auch vom Tier nicht leiden kann. Aber ich wüsste wirklich nicht, was daran strafbar ist. Meines Erachtens ist Kannibalismus in Deutschland nämlich nicht strafbar. Oder ist es das mittlerweile? Wenn ja, dürfte ich wissen, wo ich das nachlesen kann?

Übrigens wird das Kauen und Essen von Fingernägeln auch schon als Kannibalismus bezeichnet. Oder Menschen, die sich einen blutigen Finger ablutschen, die würden offiziell auch Autophagie betreiben. Und ich glaube kaum, dass man diese wegen irgendetwas anzeigen würde.

Ich denke auch, dass man Kannibalen nichts Strafbares vorwerfen kann, rein rechtlich gesehen, sondern dass man höchstens meinen könnte, sie seien psychisch gestört. Aber dann würde man sie auch nicht anzeigen, sondern in eine psychiatrische Klinik einweisen lassen.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Wawa666 hat geschrieben:Übrigens wird das Kauen und Essen von Fingernägeln auch schon als Kannibalismus bezeichnet. Oder Menschen, die sich einen blutigen Finger ablutschen, die würden offiziell auch Autophagie betreiben. Und ich glaube kaum, dass man diese wegen irgendetwas anzeigen würde.

Echt? Wo denn?

Wawa666 hat geschrieben:Ich denke auch, dass man Kannibalen nichts Strafbares vorwerfen kann, rein rechtlich gesehen, sondern dass man höchstens meinen könnte, sie seien psychisch gestört. Aber dann würde man sie auch nicht anzeigen, sondern in eine psychiatrische Klinik einweisen lassen.

Und wie sieht es mit "Störung der Totenruhe" aus? Nachzulesen im StGB §168: Demzufolge dürfen unbefugt keine Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen "weggenommen" und daran "beschimpfender Unfug" verübt werden.

» bsm123 » Beiträge: 1254 » Talkpoints: 13,60 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo!

Um Tote geht es doch hier gar nicht. Sie haben sich doch nur das Blut abgenommen, wenn ich das richtig gelesen habe. Aber ich frage mich schon, warum sie das gemacht haben. Zum Überleben sicher nicht. Denn wenn sie Speck hatten und auch das Bindemittel um eine Wurst zu machen und auch etwas, wo sie die Wurst dann reingeben um sie zu härten, damit es Wurst wird, werden sie es nicht aus Hunger gemacht haben.

Eine Anzeige kann ich aber auch nicht nachvollziehen. Keder hat schon sein eigenes Blut "geleckt" und wenn sie alels im Einverständnis mit dem anderen gemacht haben und keiner zu irgendwas genötigt wurde, kann ich es nicht nachvollziehen, dass gegen sie ermittelt wird. Da gibt es schlimmeres, was ermittelt werden müsste.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich denke schon, dass eine Anzeige gerechtfertigt war. Kannibalismus ist nun mal nicht erlaubt und irgendwo müssen Grenzen halt gezogen und dann auch eingehalten werden. Das Problem im speziellen Fall ist doch auch, war das Einverständnis wirklich aus freien Stücken erteilt?! Behauptet werden kann später immerhin viel.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Hallo Julian,

also das ist doch mal mehr als nur widerwärtig! Woher erfährt man eigentlich von solchen Aktionen!?

Was bewegt zwei erwachsene Männer zu solch schwachsinnigen Aktionen? Der Knaller ist ja vor allem, das ganze dann auch noch offiziell und öffentlich ins Internet zu stellen. Zu welchem Zweck? Um mal wieder zu beweisen, dass man sich bei der Bundeswehr nur das Gehirn wegsaufen kann und dann nur noch unsinnigen Schwachsinn zu fabrizieren, währenddessen andere Leute sich aufarbeiten.

Geschieht denen ganz recht, dass sie freigestellt wurden. Solche Blödheit kann ja keiner unterstützen!

» Carmili » Beiträge: 539 » Talkpoints: 0,62 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Diamante hat geschrieben:Um Tote geht es doch hier gar nicht.

Da hast Du natürlich recht, wobei ich die Aussage von Wawa eher als allgemeines Statement zum Thema Kannibalismus als auf den konkreten Fall bezogen angesehen und entsprechend darauf entgegnet habe.

Abgesehen davon wurden gegen die Soldaten, soweit ich auf die Schnelle recherchieren konnte, "nur" disziplinarische Schritte eingeleitet, die ja keine strafrechtlich relevanten Tatbestände bedürfen. Von einer Anzeige war da nirgendwo zu lesen. Insofern ist die Diskussion über die strafrechtliche Dimension meiner Meinung nach überflüssig.

» bsm123 » Beiträge: 1254 » Talkpoints: 13,60 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo,

Was denn, wie denn, werden die jetzt dafür verklagt? Auf Grund von welchem Gestz? Wo steht das geschrieben, dass man nicht das eigene Blut zu Blutwurst verarbeiten kann, wenn man das Bedürfnis hat? Ich denke soweit ist doch jeder für sich selbst verantwortlich, Selbstmord ist bei uns ja auch nicht strafbar. Solange kein Kannibalismus vorliegt und man sonst niemanden zu irgendetwas nötigt, ist das doch keine Strafe, oder? Ich sehe zumindest gerade keine.

Natürlich ist das ganz schön makaber, ich würde kein Blut von mir oder einem anderen Menschen essen oder trinken wollen. Schon bei Tieren finde ich den Gedanken abstoßend, aber warum sollen die das nicht machen dürfen, wenn sie Lust dazu haben? Klar, das man das im Internet bekannt gemacht hat, ist natürlich dämlich, aber warum nicht?

» Mandragora » Beiträge: 1763 » Talkpoints: 0,49 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Mandragora hat geschrieben:Was denn, wie denn, werden die jetzt dafür verklagt? Auf Grund von welchem Gestz? Wo steht das geschrieben, dass man nicht das eigene Blut zu Blutwurst verarbeiten kann, wenn man das Bedürfnis hat? Ich denke soweit ist doch jeder für sich selbst verantwortlich, Selbstmord ist bei uns ja auch nicht strafbar. Solange kein Kannibalismus vorliegt und man sonst niemanden zu irgendetwas nötigt, ist das doch keine Strafe, oder? Ich sehe zumindest gerade keine.

Einfach mal den Post über deinem lesen: Nein, die wurden nur disziplinarisch bestraft, also von Ihrem Arbeitgeber, dem das Ganze natürlich nicht gefallen hat. Vor Gericht ist offensichtlich nichts gelandet.

» bsm123 » Beiträge: 1254 » Talkpoints: 13,60 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Also dass rechtlich gegen sie vorgegangen wurde, schließe ich aus dem letzten Satz im Eröffnungsposting. Da steht, man sei gegen sie "außerdem vorgegangen", also zusätzlich dazu, dass sie ihren Beruf verloren haben.

Ich frage mich daher, wie man das denn machen kann. Ich habe ja auch schon geschrieben, dass Kannibalismus kein Straftatbestand in Deutschland ist! Das kann es also nicht sein. Und von einer Störung der Totenruhe kann man, wie Diamante auch schon schrieb, bei lebenden Menschen ja wohl kaum sprechen. Und nur um die ging es hier, nicht allgemein um Kannibalismus. Denn Kannibalismus selbst ist wirklich nicht strafbar, kannibalistische Handlungen können bloß andere Straftatbestände mit einschließen, wie eben Störung der Totenruhe, Körperverletzung, bis hin zu Mord, Totschlag, und so weiter. Aber das Essen von Menschenteilen selbst ist nicht in Deutschland strafbar.

Einvernehmlichkeit spielt hier doch wohl keine Rolle, wenn sich einer aus seinem eigenen Blut Wurst macht. Denn sein Körper gehört ihm. Und wenn überhaupt, dann würde sich nicht der strafbar machen, der Wurst aus dem Blut von sich selbst gemacht hat, sondern der, der das Blut abgenommen hat, was in diesem Fall wohl eine Bekannte war. Man könnte höchstens diese wegen Körperverletzung anzeigen, weil sie ja dem Mann, der dann aber aus seinem eigenen Blut Wurst gemacht hat, angepiekst hat. Aber es wird ja nicht gegen sie, sondern gegen die Wursthersteller vorgegangen. Und das finde ich immernoch unlogisch und da frage ich mich wirklich, weshalb man denn gegen sie vorgeht. Ich erkenne keinen Straftatbestand bei der ganzen Sache.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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