Flaggen am Fenster – Grund zur Anzeige?

vom 02.07.2011, 01:31 Uhr

Ich habe die Tage in der Sendung „Punkt 12“ auf dem TV-Sender RTL von einem ziemlich verrückten Fall gehört, bei dem die Rechtslage nicht so ganz klar ist. Mich würde eure Meinung hierzu einfach mal interessieren. In dem Fall ging es um eine Familie, die eine kleine „Fehde“ mit ihrem Vermieter führte. Der Grund dafür: Die Familie, die in einem Mehrfamilienhaus wohnt, hat durch den Start des neuen „Fluch der Karibik“-Films eine kleine Piraten-Phase und ist voll und ganz auf in den Piratentrend eingestiegen.

Da war es dann auch kein Wunder, dass der Sohn der Familie (Etwa 15 oder 16Jahre alt), eine Piratenflagge vor seinem Zimmerfenster befestigte. Die Piratenflagge war eine ganz normale Flagge eines Piraten, wie man sie aus jedem Film kennt, mit Totenkopf und gekreuzten Säbeln. Diese Flagge hat der Junge in den Fensterrahmen geklemmt, so, dass man den Totenkopf von der Straße aus sehr gut sehen konnte. Wie bereits erwähnt, lebte die Familie in einem Mehrfamilienhaus, also mit anderen Familien zusammen. Der Vermieter hatte in dem Mehrfamilienhaus noch eine Wohnung frei und wollte diese eigentlich an Interessenten vermieten. Als diese sich das Haus anguckten, waren diese aus Gründen, die nicht genannt wurden, wohl über die Piratenflagge im Fenster sehr erschrocken, so, dass sie sich gegen die Wohnung entschieden – Zumindest hat es der Vermieter in seiner Anklage so formuliert.

Die Folge davon war eben, dass die Familie von ihrem Vermieter angezeigt wurde. Der Grund dafür sei, dass diese Piratenflagge den ästhetischen Wert des Hauses zerstöre – Dabei muss angemerkt werden, dass es sich um einen hässlichen, grauen Plattenbau handelte, von einem ästhetischen Wert kann man also eigentlich nicht sprechen. Die Familie würde dazu aufgefordert, die Flagge sofort abzuhängen und eine Entschädigung zu zahlen.

Das alles klingt ja schon sehr kurios – Aber des geht noch besser. Der Fall ging vor Gericht, weil die Familie, meiner Meinung nach zu Recht, dachte, dass ihr Vermieter wohl spinne. Und die Entscheidung des Gerichts lautete, dass der Vermieter im Recht sei. Die Familie musste sich dem also beugen und soll jetzt auch noch eine Entschädigung zahlen, da dem Vermieter die Interessenten durch die Lappen gegangen sind.

Ich frage mich immer wieder, was es für eigenartige Leute geben muss, die dermaßen übertrieben auf etwas völlig harmloses reagieren. Ich kann weder die Entscheidung des Gerichts, noch die Übertriebene Anklage des Vermieters überhaupt nachvollziehen. Wie würdet ihr euch in einem solchen Fall fühlen? Findet ihr, dass die Entscheidung des Gerichts hier wirklich richtig ist?

Benutzeravatar

» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Geht es um diesen Fall aus Chemnitz?! Wenn man der verlinkten Webseite Glauben schenken kann, ist in diesem Fall das entgültige Urteil noch nicht gefallen, da die Verhandlung gerade auf den 22.Juli vertagt wurde, damit sich das Gericht ein besseres Urteil verschaffen kann. Das es wirklich bei den 8000€ Schadensersatz bleibt, kann ich mir kaum vorstellen.

Meine Eltern haben mir als Teenie jedenfalls verboten irgendwelche (Band-)Flaggen ins Fenster zu hängen. Wobei das auch ihre persönlichen Ansprüche waren. Aber es gibt diesbezüglich schon Gesetze.

Benutzeravatar

» Trisa » Beiträge: 3292 » Talkpoints: 29,30 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Also ich bin mir ziemlich sicher, dass es nicht gesetzlich verboten ist Flaggen aus dem Fenster zu hängen, solange diese niemanden gefährden können. Allerdings, kann es durchaus sein, dass der Vermieter da ein Einspruchsrecht hat. Den der Vermieter, hat dass volle Recht zu entscheiden was außen am Haus passiert, und dadurch das sie nicht nur am Fenster geklebt hat, sondern draußen geflattert ist, kann ich mir schon vorstellen dass er es verbieten darf. Allerdings, denke ich, dass er sie verwarnen muss. Er hat es ja sicher davor schon gesehen, dass die Flagge da hängt, wenn er davor nichts gesagt hat, dann verdient er keinen Schadensersatz, sollte er die Familie darauf hingewiesen haben, finde ich sieht dass ganze wieder etwas anders aus. Da bin ich ja mal gespannt wie dass weiter geht.

» milli23 » Beiträge: 1214 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Erstmal geht es hier nicht um Flaggen, sondern um Fahnen. Die deutsche Sprache unterscheidet da nämlich. Länder und Vereine haben Fahnen. Flaggen werden in der Seefahrt verwendet. In Deutschland ist das Hissen von Fahnen nicht verboten.

Ebenso ist es nicht verboten, wenn man sich Fahnen ins Fenster hängt, oder am Auto befestigt. Die einzige Ausnahme bildet die Deutschlandfahne mit Bundesadler. Die darf nur von der deutschen Regierung verwendet werden. Allerdings wird die idR toleriert. Was den Fall im Startbeitrag betrifft, wird der Vermieter diesen wohl verlieren. Andernfalls sollten die Mieter in die nächste Instanz gehen.

» Arcon » Beiträge: 311 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Sicher gibt es kein Gesetz, was das Aufhängen von Fahnen oder Flaggen als Gardinenersatz verbietet. Trotzdem hat ein Vermieter immer noch ein gewisses Mitspracherecht was die Dekoration der Wohnung nach außen hin anbelangt und das ist sicher auch nicht grundsätzlich verkehrt.

In einem solchen Fall ist es doch schon nachvollziehbar, dass der Vermieter die Abnahme der Fahne verlangt hat. Denn egal wie die Fassade eines Hauses aussieht. Gardinen sind eines eines, eine Verdunklung eines Zimmers mit Fahnen oder auch Bettwäsche oder Handtüchern wirkt schon etwas merkwürdig und in einem gut situierten Viertel und wenn ich Fotos von dem Haus in Chemnitz sehe, dann sieht der Altbau schon recht repräsentativ aus.

Allerdings verstehe ich dann in diesem Fall nicht, wieso die Fahne vier Jahre hängen durfte und jetzt nicht mehr. Das wird aber in einer Hauptverhandlung sicher auch berücksichtigt werden, wenn sich die Parteien zuvor nicht außergerichtlich einigen können.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Arcon, es heißt doch immer, dass Flaggen an öffentlichen Gebäuden gehisst werden. Von Fahnen wird dabei nicht immer gesprochen. Da müssten so einige die deutsche Sprache nicht korrekt beherrschen. Dies kann ich mir fast nicht vorstellen.

Da die Familie in erster Instanz zu 8000€ Schadensersatz verurteilt wurde, scheint die Sachlage wohl nicht ganz eindeutig! Oder haben wirklich manche Forenschreiber mehr Ahnung als Richter? Ich kann mir zwar wie gesagt auch nicht vorstellen, dass es bei den 8000€ bleibt, aber wenn es nun erneut dabei bleibt, denke ich kaum, dass man dann noch viel daran ändern kann. Ich meine aber mal gelesen zu haben, dass es sehr wohl Richtlinien gibt und man vor allem außen nichts ohne zusätzliche Genehmigung anbringen darf.

Benutzeravatar

» Trisa » Beiträge: 3292 » Talkpoints: 29,30 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich finde es überhaupt nicht schlimm, wenn man seine Nationalflagge aus dem Fenster hängen lässt. Gerade an Fußball Meisterschaften, obgleich WM oder EM, sieht man immer besonders viele deutsche Nationalflaggen. Außerhalb dieser Zeit sieht man meiner Meinung nach mehr Flaggen von anderen Ländern, als Deutschland, obwohl wir uns in Deutschland befinden.

Bei uns ist es auch an jedem Straßenfest und an jeder Kerwe so, dass alle Leute und sogar die Stadt selbst ihre Flaggen heraushängt. Aber das sind dann keine Deutschlandflaggen, sondern die Flaggen in den Farben des jeweiligen Dorfes oder der Stadt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas verboten sein sollte oder man eine Strafe dafür bekommen könnte. Vor einiger Zeit wurde bei uns aus einem Hochhaus eine Flagge aus dem Zweiten Weltkrieg aufgehängt. Darauf war zwar kein Hakenkreuz zu sehen, aber die Flagge war Schwarz, Weiß und Rot. Nach einigen Tagen war die Flagge verschwunden. Ich habe gehört, dass die Polizei bei der Wohnung vorbei gesehen hat und die Verantwortlichen mussten die Flagge abhängen. Aber eine Strafe musste, nach den Erzählungen die ich hörte, selbst in diesem Fall nicht gezahlt werden.

Benutzeravatar

» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Also ich finde die Reaktion des Vermieters schon etwas übertrieben. Natürlich hat der Vermieter das Recht, zu entscheiden ob diese Flagge da hängen darf oder nicht, da es ja sein Haus ist. Sollten sich also andere Mieter durch diese Flagge gestört fühlen und sich beim Vermieter beschweren, so kann er von der Familie verlangen, dass die die Flagge entfernt.

Aber gleich eine Anzeige ohne vorher die Bitte zu stellen ist schon ziemlich übertrieben und ich denke nicht, dass das rechtens ist. Immerhin handelte es sich ja nur um eine Piratenflagge und nicht um eine Flagge mit verbotenen Symbolen oder dergleichen.

Benutzeravatar

» Mietzis » Beiträge: 802 » Talkpoints: -0,75 » Auszeichnung für 500 Beiträge


So verrückt ist der Fall ja schon mal gar nicht. Der Vermieter hat natürlich ein Mitspracherecht (eigentlich mehr als nur ein Mitspracherecht - schließlich hat er die Entscheidungsbefugnis) was die Außenwirkung seines Hauses angeht. Und wenn er sich an der Piratenfahne stört (was man angesichts der Geschehnisse an den Küsten Somalias verstehen kann!), dann kann er auch die Entfernung verlangen! Wenn jetzt noch die Vorgeschichte die ist, dass sich Vermieter und Mieter nicht verstehen oder gar in einem Konflikt stehen, dann kann der Vermieter sicher auch nach Punkten suchen, bei denen er den Mietern zeigen kann, wer am längeren Hebel sitzt. Das bedeutet, dass die Fahne ihn möglicherweise noch nicht mal gestört hätte, er aber auf Grund des schlechten Verhältnisses hier eingreift.

Wenn nun noch als Begrünung angeführt wird, dass ein Potentieller Mieter verschreckt wurde, dann kann er hier schon wirtschaftliche Gründe mit aufnehmen. Allerdings stellt sich die Frage, wie in dem Fall der Verlust festgemacht wird. Denn niemand kann voraussehen, wie lange die Wohnung nun leer steht und vor allem ob die Wohnung unabhängig von der Fahne gemietet worden wäre. Daher glaube ich, dass der Schaden eher fragwürdig ist. Die Forderung nach einer Entfernung hingegen richtig und nachvollziehbar.

Wie schon geschrieben: eine Klage ist in dem Fall zwar übertrieben (wobei hier ja offenbar die Mieter vor Gericht gegangen sind) aber wenn eben die Rahmenbedingungen entsprechend sind, ist die Hemmschwelle eben eher gering, auch für Nichtigkeiten den Kontrahenten vor Gericht zu bringen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Rechtlich gesehen darf man an seinem Haus machen was man will. Dies ist nicht untersagt. Es gibt Ausnahmen zum Beispiel wenn man eine Flagge mit verbotenen Zeichen aufhängt. Aber wenn man sich eine Wohnung mietet hat der Vermieter ein Mitspracherecht. Er entscheidet ob man was darf oder nicht. Das heißt wenn der Vermieter nicht will das was gemacht wird darf man es nicht. Macht der Mieter daraufhin trotzdem etwas kann der Vermieter verlangen das es entfernt wird oder er macht eine Anzeige. Ich denke wenn man es untersagt hat und es den Mietern trotzdem völlig egal ist dann muss man mit einer Anklage rechnen und sich nicht darüber beschweren. Man ist es dann doch selber schuld.

» xXxPBxXx » Beiträge: 38 » Talkpoints: 0,00 »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^