Flaggen am Fenster – Grund zur Anzeige?
Manchmal frage ich mich schon wie es in diesem Land eigentlich noch weiter gehen soll, denn wenn man sieht wegen was für einem Unsinn unsere Gerichte belagert werden ist es wirklich ein Jammer das so etwas überhaupt erlaubt ist. In diesem Fall kann ich nur sagen das eine kurze Aussprache mit der Familie wahrscheinlich vollkommen ausgereicht hätte um alle Unklarheiten zu klären.
Wenn tatsächlich die Fahne der Grund für die Ablehnung der Interessenten war, kann ich das absolut nicht nachvollziehen. Denn auch hier hätte man sich auch erst einmal erkundigen können was das soll und warum diese Fahne problematisch für diese Leute ist. Ich kann dazu nur sagen das es heute leider so üblich ist selbst den kleinsten Streit vor Gericht aus zutragen. Armes Deutschland
xXxPBxXx hat geschrieben:Rechtlich gesehen darf man an seinem Haus machen was man will.
Wie kommst du denn darauf? Je nach dem wie restriktiv das von der jeweiligen Gemeinde gehalten wird, ist sogar die Fassadenfarbe vorher abzustimmen. Und wenn die Installationen am Haus (eben für alle sichtbar) nicht ins Bild passen und entsprechende Verordnungen vorhanden sind, dann wird das von behördlicher Seite alles recht schnell eingeschränkt! Und dazu muss man noch nicht mal in einer Altstadt einer Touristenhochburg wohnen, wo auch noch ein besonderer Wert auf die Außenwirkung der Häuser gelegt wird.
spyro666 hat geschrieben:eine kurze Aussprache mit der Familie wahrscheinlich vollkommen ausgereicht
Davon wäre ich auch überzeugt. Aber es gab unter Umständen eine Vorgeschichte, welche das Verhältnis Mieter zu Vermieter so weit belastet hat, dass eine solche formlose Ansprache nicht gefruchtet hätte. Anders ist der Gang vor Gericht in so einer Sache ja kaum zu erklären.
Die Fahne hing 4 knappe Jahre im Kinderzimmerfenster. In dieser Zeit wurden 6 Wohnungen im Haus wiedervermietet - ohne, dass irgendwen dieser Vorhang gestört hätte. Eher im Gegenteil, denn nach 3 Monaten Leerstand wurde die einzig freie Wohnung an eine Mutter mit zwei Kindern vermietet. Die Kinder schlossen sofort auf andere Kinder, die im Haus leben (richtig). In der gesamten Zeit war der Hauseigentümer genau derselbe wie heute!!! Er oder einer seiner Mitarbeiter haben NIE ( also 4 Jahre) etwas zum Vorhang gesagt oder ihn gar kritisiert!!! Dann aber kam ein Vermögens- und Immobilienberater als neue Hausverwaltung aus Erfurt. Und einem Angehörigen der Beraterfirma gefiel die Fahne nicht, was zu einer schriftlichen Abmahnung führte " die Fahne beeinträchtige das ästhetische Gesamtbild des Hauses erheblich".
Von welcher Ästhetik man ausgeht, wurde vergessen zu benennen.
Der Mieterbund tat dies als Lapalie ab, denn es handelt sich um einen freigegebenen Artikel, eine Heimtextilie aus einer Spielzeugabteilung. Sie hängt innerhalb der Wohnung und wird von Passanten kaum wahrgenommen. Man findet diese Fahne übrigens an jedem Ostsee, Nordseestrand, an allen größeren und kleineren Binnengewässern und in unzählig vielen Kinderzimmern, bei H und M, bei e-bay und so weiter. Auch in Chemnitz hängen Piratenfahnen noch an anderen Stellen!! (dort haben sich die Vermieter noch nicht auf eine Klage eingelassen)
Ob die Fenster des angesprochenen Hauses vergammeln, der Hausflur seit Jahren keinen Anstrich mehr bekam, ob Schimmelbildung in den Wohnungen oder Hausschwamm sich breitmacht, dass die Haustür heruntergekommen ist etc. interessierte die Vermögensberaterfirma und den befreundeten Vermieter bis jetzt noch nicht. Es interessierte auch nicht, dass die Mieter immer pünktlich und korrekt ihre Miete zahlen. Es wurde nach etwas gesucht, doch warum?Die Fahne ist ein "vorgeschobener" Grund um sich nicht mit den wahren Problemen des Hauses zu befassen. Nun hängt ein "Entenmotiv" als Vorhang und im vergangenen halben Jahr, seitdem die Fahne auf richterlichem Urteil erstmal abgehängt wurde, sind nun 3 leerstehende Wohnungen im Angebot, die niemand mieten will obwohl doch die Kinderfahne abgehängt wurde!!
Es liegt also nicht am Vorhang eines Mitmieters ob Menschen in ein so vergammeltes, heruntergekommenes Haus einziehen wollen oder nicht. Gerichte damit zu beschäftigen liegt vermutlich in der Person des Vermieters begründet, da er ein bekannter deutscher Mietrechtsexperte ist. Wäre das ein "normaler" Mensch gewesen, hätte der Mieterbund recht behalten und man hätte die Klage wegen ihrer Banalität abgewiesen. Sollte der Vermieter diesen Prozess gewinnen und durchsetzen, dass man keine Kinderfahnen ins Kinderzimmerfenster hängen darf ( egal wie alt das Kind ist), dann können noch sehr, sehr viele Prozesse geführt werden können, man braucht ja nur an die Küste oder nach Hamburg fahren und schon sieht man diese und ähnliche Fahnen in sehr vielen Fenstern hängen. Abwarten mit welchen Vermietern oder Vermögensberatern dort die Leute zu tun haben werden.
Ich kann mir schon vorstellen, das es vielleicht nicht schön aussieht, wenn in einer gepflegten Reihenhaussiedlung ein Haus mit Piratenflaggen an den Fenstern ausgestattet ist. Da können ja alle mit Katzenfensterbildern froh sein, das die Interessenten, keine Katzenaversie hatten.
Vielleicht hätte der Vermieter ein Stück weit mitdenken können. Wenn die Flagge so störend ist, wie er behauptet, warum hat er dann nicht im Vorfeld kurz geschaut ob alles zu seiner Zufriedenheit ist und die Familie gebeten, die Flagge aus dem Fenster zu nehmen. Das Gericht scheint wohl auch schlechte Erfahrung mit Piraten gesammelt zu haben. Ich finde die Entscheidung absolut lächerlich.
Ich glaube nicht, dass es ein Gesetz gibt, dass das Aufhängen von diversen Flaggen oder Landesfahnen aus dem Fenster unter Strafe stellt. Fakt ist, dass man sich mit solchen Aktionen immer ein Stück selbst offenbart. Der kleine Junge zeigt also, dass er ein ausgeprägtes Faible für das Piratentum hat. Und die potentiellen Neumieter sehen die Piratenflagge jedoch eher als Raubkopiererzimmer, Jugendbandentreffpunkt etc. Da ist deren Reaktion schon verständlich. Sicherlich mag diese Flagge die Kunden hauptsächlich vom Kauf abgeraten haben - aber vielleicht war es auch einfach nur der hässliche Plattenbau, und sie trauten sich nur nicht, es dem Vermieter zu sagen? Jedenfalls hätten sie bestimmt anders reagiert, wenn da eine Deutschlandfahne draußen hängt. Deshalb kann man das Aufhängen von Flaggen am Fenster eigentlich nicht generell unter Strafe stellen. Flaggen mit zweifelhaften oder reizerwirkenden Motiven würde ich dennoch erst mit dem Vermieter absprechen.
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