SF 1/2 auf SF 1 - Dauer 6 Monate?

vom 30.06.2011, 12:32 Uhr

Ich bin nun seit ca. einem halben Jahr im Besitz eines Autos. Die Versicherung/ Anmeldung etc. läuft komplett auf mich, ich bin 18 Jahre alt, also ein ganz normaler Fahranfänger. Nun wurde ich bei meiner Versicherung in der Sonderstufe SF 1/2 (140%; würde theoretisch bedeuten ich wäre schon ein halbes Kalenderjahr Auto gefahren, was ja letztendlich nicht stimmt) eingestuft. Die nächste SF-Klasse wäre 1 (100%).

Ich habe bereits 3 Vierteljahresbeiträge gezahlt (ein halben Beitrag, da ich mein Auto Mitte Februar bekam und erstmal nur bis zum Ende des Quartals (also Ende März) zahlen musste + 2 ganze Quartale). Nun stellt sich mir die Frage, ob ich für das nächste Quartal schon auf SF 1 bin, sprich ob SF 1/2 wirklich nur ein halbes Jahr gilt oder ob es sich dabei nur um eine komische Namensgebung handelt. Oder muss ich tatsächlich bis zum Ende des Kalender- (und Versicherung-)jahrs warten?

Werden Beitragssätze auch während des laufenden Versicherungsjahres gesenkt? Hat jemand vielleicht schon Erfahrungen mit der SF 1/2 gemacht, da sie ja eigentlich eine Zweitwagenregelung ist?

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» n8hawk4u » Beiträge: 208 » Talkpoints: 28,32 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Normalerweise werden die SF-Klassen ab dem 1.1. neu berechnet, aber ich bin da selbst gerade am Überlegen. Denn der Unfall vor wenigen Wochen wurde nun bearbeitet und die Versicherung teilte uns heute telefonisch mit, dass die Rückstufung und auch die Neuberechnung mit der nächsten Fälligkeit berechnet wird. Ich war bis dato immer der Ansicht, dass so etwas ab dem kommenden Jahr in Kraft tritt und man für den Rest des Jahres noch auf der bisher eingestuften Schadensklasse fährt.

Hast Du mal Deine Versicherungsunterlagen durchgeschaut? Da müsste es ja drinstehen, wann in der Regel die SF-Klasse und die veränderten Beiträge gültig werden. Bei uns in den Unterlagen steht es eben zum 1.1. des neuen Jahres drin.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


In meinen Unterlagen steht gar nichts über eine nächste Berechnung der Beitragssätze, es steht auch nicht welche die nächste Stufe wäre. Eigentlich wäre es ja kein Problem Beitragssätze auch während eines laufenden Versicherungsjahres zu ändern. Wenn man jährlich zahlt, könnte man eben Gutschriften auf die nächste Rechnung setzen.

Ich würde auch gerne meine Versicherung anrufen, leider bin ich online versichert und es gibt unverschämterweise keine Servicehotline, sondern nur eine zur Schadensmeldung.

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» n8hawk4u » Beiträge: 208 » Talkpoints: 28,32 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich arbeite bei der Versicherung und kann Dir daher sagen, dass Du im neuen Versicherungsjahr in die SF 1 kommst. SF bedeutet Schadenfreiheit und die Zahl dahinter bedeutet, dass du so und so viele Jahre keinen Schaden verursacht hast. Ab einer bestimmten Bedingung wirst Du als Fahranfänger automatisch in SF 1/2 eingestuft.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



n8hawk4u hat geschrieben:
Ich würde auch gerne meine Versicherung anrufen, leider bin ich online versichert und es gibt unverschämterweise keine Servicehotline, sondern nur eine zur Schadensmeldung.


Das ist natürlich nicht so toll. Aber als Du den Vetrag abgeschlossen hast, müssen Dir doch auch Vertragsbedingungen, die AGB, zugeschickt worden sein. Man unterschreibt doch dafür, dass man diese gelesen hat und diesen zustimmt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei einer Direktversicherung wirklich ohne die AGB läuft.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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