Schnelle Hilfe - ein Fremder hat meine Kreditkarte benutzt

vom 29.02.2008, 23:30 Uhr

Fast die Hälfte aller Deutschen hat eine Kreditkarte, dich die wenigsten gehen sorgsam mit dieser um - leicht kann sie gestohlen oder kopiert werden. Doch was macht man wenn man bemerkt, dass das Konto auf einmal belastet oder die Karte gestohlen wurde?

Oft fallen Kreditkarten, siehe Kreditkarten Betrug - Wie davor schützen?, Betrug oder Diebstahl zum Opfer und dann wird meist fleißig eingekauft. Man selbst bemerkt dummerweise das ganze relativ spät. Was sollte man also tun, wenn die Abrechnung voll mit Einkäufen ist, die man niemals getätigt hat?

Eines auf jeden Fall: Sofort und umgehend Handeln – der erste Schritt ist, die Karte sofort zu sperren indem man schnellstmöglich bei einem zentralen Sperrannahmedienst anruft, diese wären:
- bei Eurocard/Mastercard: 0800 / 819 10 40
- bei VISA: 0800 / 811 84 40
- bei American Express: 069 / 97 97 10 00
- oder unter der gebührenfreien Nummer 116 116, dort kann man fast alle Kreditkarten sperren lassen

Wenn auf der Abrechnung Posten auftauchen, die man nicht selbst getätigt hat, so muss man dies der Kreditkartenfirma sofort und zeitnah melden. Wo man anrufen muss steht meist direkt unter dem Abrechnungsbeleg - damit man nicht fahrlässig handelt sollte sofort unter dieser Nummer angerufen werden falls einem etwas Spanisch vorkommt! Man sollte in jedem Fall die Einspruchsfrist von - meist 4 Wochen - wahrnehmen, den Rest unternimmt das jeweilige Kreditkartenunternehmen!

Dies ist deswegen wichtig, weil man nicht selbst seine Unschuld, sondern das Unternehmen die Schuld muss bzw. den Einkauf zweifelsfrei nachweisen. Nur wenn man nicht grob fahrlässig gehandelt hat, haftet das Unternehmen! Man selbst haftet meist nur bis zu einem Betrag von bis zu 50 Euro.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wenn auf der Abrechnung Posten auftauchen, die man nicht selbst getätigt hat, so muss man dies der Kreditkartenfirma sofort und zeitnah melden.

Das würde mich ja auch mal interessieren, wie denn da verfahren würde, wenn man beispielsweise eine Abbuchung im vierstelligen Bereich erst nach Wochen meldet und als ungerechtfertigt beanstandet. Sind denn Kreditkartenunternehmen da wirklich so kulant, dass sie das ausbuchen und übernehmen? Ist man denn da immer nur mit den genannten 50€ in der Haftung? Hatte denn schon mal jemand solch einen Fall und wie wurde dieser behandelt?

Benutzeravatar

» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^