Welcher Art Verkehrsteilnehmer ist ein Rollstuhlfahrer?

vom 26.06.2011, 19:18 Uhr

Das ist so gesehen in der Tat eine etwas schwere Frage, denn es gibt beispielsweise Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer als Verkehrsteilnehmer. Allerdings kann man den Rollstuhlfahrer hier zu keiner der aufgezählten Gruppen dazu zählen. Man findet auch leider keinen Gesetzestext, der hier eine Lösung anbietet.

Besteht daher für den Rollstuhlfahrer ein sogenannter rechtsfreier Raum? Auf welchen Wegen darf man als Rollstuhlfahrer überhaupt fahren, ohne dabei ein Bußgeld zu kassieren? Und wie sieht es überhaupt mit der Geschwindigkeit aus, die ein Rollstuhlfahrer überhaupt fahren darf? Wer kann hier eine plausible Erklärung dafür geben und etwas Licht ins Dunkle bringen?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Also die Frage ist wirklich nicht ganz einfach zu beantworten. Für Elektrorollstühle gibt es aber klare Gesetze, die man auch im Internet abrufen kann. Ich denke, wenn man sich auf Fußgänger sowie Radwegen bewegt, dann ist man im legalen Bereich. Jedoch denke ich kaum, dass man dafür belangt wird, wenn man auf Straßen unterwegs ist, schließlich kann man ja auch als Fußgänger auf dem Seitenstreifen unterwegs sein. Hier findest du wichtige Tipps, die dir eventuell weiterhelfen werden.

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» fcbtill » Beiträge: 4713 » Talkpoints: 21,47 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Rollstuhlfahrer bewegen sich natürlich nicht im rechtsfreien Raum. Auch für sie gibt es Vorschriften. Ein "normaler" Rollstuhl ist im Sinne der Straßenverkehrsordnung ein besonderes Fortbewegungsmittel. Gemäß § 24 I StVO gehören zu diesen besonderen Fortbewegungsmitteln neben Schiebe- und Greifreifenrollstühlen, Rodelschlitten, Kinderwagen, Rollern, Kinderfahrrädern, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel. Hierbei handelt es sich nicht um Fahrzeuge im Sinne der StVO, somit gelten die gleichen Vorschriften, die auch für Füßgänger zutreffen.

Gemäß § 24 II StVO darf mit Rollstühlen auf Fußgängerwegen gefahren werden, jedoch nur in Schrittgeschwindigkeit. Wenn es sich um einen motorisierten Rollstuhl handelt, darf mit ihm selbstverständlich auch auf der Straße gefahren werden. "Krankenfahrstühle", wie Rollstühle im Verkehrsrecht genau heißen, brauchen sogar eine Versicherung und somit auch ein Versicherungskennzeichen, wenn sie schneller als 6 km/h fahren.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



So schwer zu beantworten war die Frage nun wirklich nicht. Schon allein, wenn man etwas darüber nachdenkt, wird einem klar, dass sich da keiner im rechtsfreien Raum bewegen kann. Rollstuhlfahrer fahren -und so ist es richtig - auf dem Fußgängerweg. Sie müssen aber, wie andere Verkehrsteilnehmer auch - Rücksicht nehmen. In dem Falle besonders auf gleichgestellte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Natürlich müssen sich Rollstuhlfahrer auch an die Straßenverkehrsordnung halten, Sofern sie auf dem Bürgersteig fahren, was ja meistens der Fall ist, haben sie auf Fußgänger aufzupassen und Rücksicht zu nehmen. Sollten sie mit einem Rollstuhl mit eingebautem Elektromotor unterwegs sein, können sie bis zu 15 km/h die Bürgersteige benutzen, bei schnelleren Fahrzeugen bis 45 km/h ist für sie die Straße zuständig. Hierzu wird ein Führerschein benötigt. Ich sehe die Rollstühle als Sonderfahrzeuge an, die ebenso ein Recht haben, am Straßenverkehr teilzunehmen. Wie andere Verkehrsteilnehmer müssen die Rollstuhlfahrer darauf achten, dass sie niemanden gefährden.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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