Arbeitsunfähigkeit vorher ankündigen?

vom 21.06.2011, 18:23 Uhr

A ist Arbeiter in einer Firma. Nun steht bei A ein kieferchirugischer Eingriff an, um den A nicht herumkommt. Der Termin für den Eingriff steht bereits und findet an einem freien Tag statt. Nach diesem Tag müsste A wieder zur Arbeit erscheinen, aber es besteht die Möglichkeit, dass A aufgrund des Eingriffs nicht arbeitsfähig ist. Ist es nun besser, den Eingriff abzuwarten oder diesen anzukündigen, mit einer eventuellen Arbeitsunfähigkeit?

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Lieber nicht! Soweit ich mal gehört habe, ist eine Ankündigung einer eventuellen Arbeitsunfähigkeit ein Kündigungsgrund! Gut, wenn die betreffende Person jetzt zum Arbeitgeber sagt, dass er noch nicht weiß, wie er sich fühlt und es sein könne, dass er eventuell nach diesem Eingriff nicht mehr zur Arbeit erscheinen kann, könnte es sein, dass das in Ordnung ist. Aber rein vom Gesetz her ist es wohl so, dass man fristlos gekündigt werden kann, wenn man eine Krankheit vorher ankündigt.

Benutzeravatar

» Jacqui_77 » Beiträge: 2718 » Talkpoints: 19,87 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich bin der Meinung, dass er zumindest sagen kann, dass er diesen Eingriff hat und noch nicht absehen kann, wie es ihm danach gehen wird. Er kann ja nicht wissen, wie es ihm anschließend geht und ob er tatsächlich arbeitsfähig ist oder nicht. Ihm ist doch bewusst, dass er den Eingriff hat, das kann er im Betrieb auch mitteilen und das ist kein Kündigungsgrund. Wenn er von dem Eingriff vorher weiß, informiert er seinen Betrieb und sagt noch dazu, dass er selbstverständlich versuchen wird am nächsten Tag zu erscheinen. Da es aber eine Operation ist, birgt diese ja auch gewisse Risiken, möglicherweise geht es seinem Kreislauf nicht so gut oder dergleichen. Wenn dem so ist, sollte der Arbeitgeber Bescheid wissen, dass er vielleicht ein paar Tage ausfällt.

Benutzeravatar

» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Da der Eingriff langfristig geplant ist, kann A das schon ankündigen. Denn er kündigt in dem Fall keine Krankschreibung an, weil er keinen Urlaub bekommt, sondern weil eine notwendige medizinische Behandlung ansteht. Da A scheinbar regelmäßig freie Tage hat, kann man auch mit dem Vorgesetzen absprechen, das da Tage tauscht.

Also den planmäßigen freien Tag, welche nach der Behandlung kommen würde, vorziehen und dann halt den Tag, wo man eigentlich frei hätte arbeiten. In manchen Betrieben sind solche Verschiebungen machbar, man muss es halt nur ansprechen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Natürlich kann A die Arbeitsunfähigkeit ankündigen. Das sollte er sogar. Der Eingriff ist geplant. Das ist wie ein geplanter Krankenhausaufenthalt, den man auch in der Firma angeben sollte. So kann die Firma wenigstens planen. Bei einem geplanten Eingriff ist es nur gut, wenn man den in der Firma ankündigt.

Wenn man heute ankündigt, dass man am Montag nicht zur Arbeit kommt, weil einem schlecht ist, kommt es garantiert zur Abmahnung oder Kündigung. Wenn aber ein operativer Eingriff geplant ist, sei es an den Zähnen oder sonst wo, dann kann man dem Chef schon Bescheid geben, dass der Eingriff stattfindet.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich höre das immer aus Scherz und Spaß heraus, dass mal jemand in der Uni sagt er käme morgen nicht, morgen geht es ihm schlecht. Wenn man dann wirklich am nächsten Tag nicht kommt und dann auf Nachfrage gesagt bekommt, man habe es doch gestern angekündigt, dann kann ich da nur den Kopf drüber schütteln.

Wenn man weiß, man brütet eine Erkältung oder irgendetwas anderes aus ist das eine Sache, eine andere Sache ist es aber meiner Meinung nach, wenn man dann wirklich mit Ansage nicht erscheint. Sei es zur Uni, zur Schule zur Arbeit oder sonstwo hin. So ein verhalten kann meiner Meinung nach nur ein schlechtes Licht auf eine Person werfen.

Wie das arbeitsrechtlich aussieht, ob das ein Kündigungsgrund ist oder nicht, das weiß ich nicht, ich bin mir aber sicher, dass so ein verhalten auf den Vorgesetzten auch keinen guten Eindruck macht. Ich würde sowas mit Vorsicht geniessen.

Benutzeravatar

» Tassadar » Beiträge: 1245 » Talkpoints: -1,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


@ Tassadar: Hier geht es um einen geplanten Eingriff. Wenn man da nicht vorher Bescheid sagt, kann es schlecht aussehen, weil die Firma ohne den Mitarbeiter vielleicht anders planen kann. Deswegen sollte man bei einem geplanten Eingriff schon Bescheid geben. Man muss ja nicht sagen, dass man auf jeden Fall nach dem Eingriff krank ist. Aber man kann sagen, dass der Eingriff an einem freien Arbeitstag stattfindet und je nachdem, wie man sich fühlt, kann es sein, dass der Arzt einen krank schreibt.

Es ist arbeitsrechtlich auf jeden Fall eine andere Situation, als wenn man sagt "Morgen geht es mir nicht gut und da komme ich nicht". Das ist eine angekündigte, aber dennoch nicht vorhersehbare Krankheit und die kann und darf man nicht ankündigen. Anders ist es wieder, wenn ich mich in der Firma übergebe und ich ankündige nach der Arbeit zum Arzt zu gehen und eventuell dann morgen nicht komme.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ja, es geht ausschliesslich um einen geplanten Eingriff und nicht um die Überlegung, sich einen gelben Zettel geben zu lassen, um quasi Urlaub machen zu können. A ist sowieso jemand, der erst dann zum Arzt geht, wenn es nicht anders möglich ist und von daher hat A auch kaum krankheitsbedingte Fehltage.

Ich werde A weitergeben, was Ihr geschrieben habt. Die Verantwortung muss A aber selbst übernehmen, sprich den Arbeitgeber zu informieren. Anfang des Jahres lief es bei mir auch ähnlich ab, da ich einen Krankenhausaufenthalt vor mir hatte und habe diesbezüglich meinen Arbeitgeber informiert und ihm auch gesagt, warum dieser Aufenthalt stattfindet. Damit habe ich nun keine negativen Erfahrungen gemacht, wobei dies bei meinem Arbeitgeber auch sehr human gehandhabt wird. Da gibt es andere Arbeitgeber, die nicht so human sind.

@Punktedieb, die freien Tage von A sind quasi die Wochenenden, da in diesem Betrieb die Maschinen rund um die Uhr laufen und es dort nur an den Weihnachtsfeiertagen die Maschinen still stehen. Dadurch hat A auch keine 5-Tage-Arbeitswoche, sondern eine 6-Tage-Arbeitswoche, bei der sich dann das Wochenende immer von Woche zu Woche um einen Tag verschiebt. Daher ist der Tausch auch nicht ganz so einfach, zumal der Termin an diesem freien Tag auch nach der Nachtschicht der einzig wirklich freie Tag ist. Der Tag, an dem A aus der Nachtschicht herauskommt, wird bereits als freier Tag gewertet. Für A hätte es aber an diesem Tag auch keinen Termin mehr gegeben.

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Aus Sicht eines Arbeitgebers sage ich hier ganz klar nein, auf keinem Fall sollte A die potenzielle Arbeitsunfähigkeit ankündigen. Zwar würde ich den gesetzten Termin für den Eingriff mitteilen, allerdings könnte eine angekündigte Arbeitsunfähigkeit für den Zeitraum nach dem eigentlichem Eingriff als möglicher Kündigungsgrund verwendet werden.

Gerade bestimmte kuriose Kündigungen aus der näheren Vergangenheit zeigen auf wie "leicht" man es sich eigentlich als Arbeitgeber machen kann um einen unbeliebten Mitarbeiter los zu werden.

Benutzeravatar

» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Bei einem geplanten Eingriff sollte A die eventuelle Arbeitsunfähigkeit sicher ankündigen. Denn man wird nicht wegen der Ankündigung einer Arbeitsunfähigkeit gekündigt, wenn es denn so weit kommt. Vielmehr entsteht dann schnell der Verdacht des Betruges und die Richtigkeit einer ärztlichen Bescheinigung wird schneller in Zweifel gezogen und ein Arbeitnehmer wird diese Arbeitsunfähigkeit dann unter Umständen beweisen müssen.

Wenn man aber wegen eines Eingriffes noch arbeitsunfähig ist, dann wird dies eher nicht angezweifelt. Zudem macht eine Ankündigung der Arbeitsunfähigkeit auch schon deswegen Sinn, weil der Arbeitgeber so besser planen kann. In diesem Fall also eindeutig: ankündigen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^