Nachhilfeschüler reagiert nicht

vom 21.06.2011, 13:38 Uhr

A wollte sich mit kleinen Nebenjobs ein bisschen zusätzliches Geld verdienen. Als A das Angebot bekam, B ein wenig Nachhilfe in Mathematik und Englisch zu geben, hat A natürlich nicht Nein gesagt und das Angebot angenommen. Allerdings war B, wie viele Nachhilfeschüler, kein einfacher Fall und ziemlich aufgedreht. Das Unterrichten hat nicht viel Spaß gemacht, und manchmal konnte A nicht verbergen, dass er keine besonders hohe Motivation mehr hatte.

Allerdings hat A es trotzdem 15 Stunden durchgezogen. Also steht A auch das Geld für diese Zeit zu. Das Ganze in etwa 5 Wochen, mit B hatte A als Kurs pro Stunde 10 Euro ausgemacht, recht wenig, aber die Reichsten schienen B nicht zu sein. Dann meldete sich keiner mehr und A dachte, B hätte das Problem vielleicht in den Griff bekommen. Dann fiel A nach einer Zeit ein, dass A ja noch Geld bekommt, 150 Euro, also kein kleiner Betrag.

B ist noch manchmal anzutreffen , aber A kann B ja nicht einfach das Geld aus der Hosentasche klauen. Jedoch meldet sich bei den Leuten keiner und auch wenn A nähere Informationen an der Haustür möchte, macht niemand auf. Jetzt hat A Angst, sein erarbeitetes Geld nicht mehr zu sehen. Jedoch haben A und B damals keinen Vertrag ausgemacht. Hat A überhaupt noch Anspruch auf das erarbeitete Geld? Sind Zeugen notwendig? Soll A an B eine zeitliche Frist geben? Oder sollte A gleich einen Anwalt einschalten, der sich um die Sache kümmert?

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» fcbtill » Beiträge: 4713 » Talkpoints: 21,47 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Direkt einen Anwalt einzuschalten würde ich für ein wenig übertrieben halten. Zunächst einmal bin ich aber der Meinung, dass es sich hierbei um einen mündlichen Vertrag handelt und A damit auch Anspruch auf das Geld hat. Das Problem könnte aber wirklich dann auftreten, wenn B der Meinung ist, dass es eine solche Absprache nicht gegeben hat und möglicherweise auch leugnet, dass A überhaupt Nachhilfe gegeben hat. Dann könnte es wirklich wichtig sein, dass man einen Zeugen hat, da sonst ja Aussage gegen Aussage stehen würde und man im Zweifel dann wohl eher für B entscheiden würde.

Wenn A aber immer noch die Möglichkeit hat mit B Kontakt aufzunehmen beziehungsweise A, B manchmal über den Weg läuft, dann würde ich B einfach einmal zur Rede stellen. Vielleicht ist es auch ganz sinnvoll wenn bei dem Gespräch dann auch noch eine dritte Person dabei wäre, sodass diese dann mitbekommt, dass B zugibt noch Schulden zu haben. Sollte aber von Seiten von B keine Reaktion kommen und auch telefonisch oder persönlich keine Eltern zu erreichen sein, dann würde ich zunächst einmal einen Brief schreiben und die Eltern sowie B schriftlich darauf hinweisen, dass noch Beträge für deine Leistungen offen sind und dass diese in einer angemessenen Zeit beglichen werden sollen. Sollte dann immer noch keine Reaktion kommen, dann wirst du wohl keine andere Möglichkeit mehr haben als einen Anwalt einzuschalten.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich gehe mal davon aus das du oder dein Sohn/deine Tochter A ist und dein Geld nun nicht bekommst. Da ihr keinen Vertrag ausgemacht habt hast du wahrscheinlich Pech gehabt und wirst das Geld niemals sehen wenn es jedoch Zeugen dafür gab dass ihr einen mündlichen Vertrag gemacht habt, welcher durchaus als Vertrag zählt, gibt solltest du B noch die Chance geben dir das Geld in den nächsten Tagen zu geben, wenn das nicht klappt ist leider die Letzte Lösung ein Anwalt. Da du aber gesagt hast das B nicht der reichste ist würde ich nicht so weit gehen einen Anwalt einzuschalten denn auch die Anwaltskosten musst du dann selber tragen.

Wenn es keine Zeugen gibt und auch sonst keinen Beweis dafür dass ihr einen Lohn ausgemacht hattet kann es sein dass du das Geld nicht bekommst und wenn du Pech hast und soweit gegangen bist die Gerichtskosten zahlen musst. Also stell B lieber eine Frist und versuch das dann mit einem Anwalt aber gehe nicht bis vor ein Gericht wenn du dir nicht sicher bist den Prozess zu gewinnen. :idea:

» killa4haze » Beiträge: 57 » Talkpoints: 0,00 »



Ich würde B eine Frist von etwa 14 Tagen stellen, das Geld zu bezahlen. Schrifltich via Einwurf-Einschreiben oder gar Übergabe-Einschreiben versenden. Genausogut wäre auch eine persönliche Übergabe mit Zeugen und wenn das Geld während dieser Zeit nicht bei A angekommen ist, sollte A androhen, rechtliche Schritte einzuleiten. Meistens reicht so eine Warnung bereits aus. Auch das Erinnern des Vertrages noch einmal ins Gedächtnis von B rufen sollte nicht schaden, gegenenfalls sogr eine Kopie des Vertrages mitschicken.

» Kito » Beiträge: 28 » Talkpoints: 16,58 »



fcbtill hat geschrieben:A wollte sich mit kleinen Nebenjobs ein bisschen zusätzliches Geld verdienen.

Das ist grundsätzlich keine schlechte Idee von A und man kann A hierzu nur viel Glück wünschen.

fcbtill hat geschrieben:Als A das Angebot bekam, B ein wenig Nachhilfe in Mathematik und Englisch zu geben, hat A natürlich nicht Nein gesagt und das Angebot angenommen.

Hier fügt sich eins zum anderen. Wenn die Verhältnisse zwischen A und B geklärt sind, ist das sicher eine gute Basis auch geschäftlich zusammen zu arbeiten. Allerdings ist in dem Fall das mögliche Problem gegeben, dass nicht B die Nachhilfe nachfragt, sondern die Eltern von B. Mir sind kaum Fälle bekannt, in denen der Nachhilfeschüler eigenverantwortlich nach bezahlter Nachhilfe sucht und eigenständig organisiert sowie Zusicherungen bzgl. der Zahlung macht. In der Regel ist es tatsächlich so, dass die Eltern sowohl Handlungsbedarf sehen (was Nachhilfe angeht) als auch auf die Suche nach einer Nachhilfe gehen und - was mit entscheidend ist - die Frage der Bezahlung klären. Es entsteht also ein Vertragsverhältnis zwischen A und der Eltern von B als Auftraggeber. Das B in den Genus der Nachhilfestunden kommt, hat keinen Einfluss darauf, wer der Kunde ist bzw. wer als Auftraggeber für die Bezahlung verantwortlich zeichnet.

fcbtill hat geschrieben:Allerdings war B, wie viele Nachhilfeschüler, kein einfacher Fall und ziemlich aufgedreht. Das Unterrichten hat nicht viel Spaß gemacht, und manchmal konnte A nicht verbergen, dass er keine besonders hohe Motivation mehr hatte.

Das ist sicher ärgerlich. Aber wenn A schnell den entsprechenden Eindruck gewinnt, bei B einfach nicht das gesetzte Ziel erreichen zu können (einfach, weil B nicht an der Nachhilfe interessiert ist!), hätte A schnellst möglich den Auftrag ablehnen bzw. die Arbeit beenden müssen. Natürlich nicht ohne die aufgelaufenen Stunden noch in Rechnung zu stellen.

Wenn A nun aber weiter macht, obgleich A hierzu selbst die Leidenschaft (oder mindestens die Motivation) fehlt, dann droht das Ganze in ein zeitliches Aussitzen auszuufern. Wenn weder A noch B ein Interesse an der Nachhilfe haben, kann man diese Stunden auch bleiben lassen. Dies dann dennoch durchzuziehen birgt eben das Risiko, dass der Auftraggeber schlicht mit der Arbeit unzufrieden ist bzw. sich darauf versteift, dass A seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Gerne noch einmal: die Vereinbarung lautete ja nicht auf die Stunden sondern auf die Nachhilfe. So was ist sicher immer schwer nachzuweisen. Aber es ist ein möglicher (Streit)Punkt, auf den sich Bs Eltern (oder sogar B wenn B als Auftraggeber auftritt) zurückziehen können.

fcbtill hat geschrieben:Allerdings hat A es trotzdem 15 Stunden durchgezogen.

Eben - durchgezogen ist das Unwort in der geschäftlichen Beziehung. Während der 15 Stunden gab es aber kaum Chancen auf korrigierende Änderungen der Nachhilfeform? Es gab keine Rückmeldung darüber, wie B die Nachhilfe fachlich sieht und ob die Bemühungen fruchten würden. Wie oder woran würde denn A festmachen, dass die durchgezogenen 15 Stunden letztlich für B auch hilfreich und sinnvoll waren? Irgendein Indiz sollte sich doch finden lassen. Sonst kommt eben der Eindruck auf, dass A hier tatsächlich im Laufe der Zeit gar keinen Wert mehr auf das Geben von Nachhilfestunden gelegt hat.

fcbtill hat geschrieben:Also steht A auch das Geld für diese Zeit zu. Das Ganze in etwa 5 Wochen, mit B hatte A als Kurs pro Stunde 10 Euro ausgemacht, recht wenig, aber die Reichsten schienen B nicht zu sein.

Über die vereinbarte Höhe pro Stunde muss man sich im Nachhinein weder beschweren noch ärgern. Denn dazu hätte man vorher Zeit gehabt. Und ob 10 Euro nun viel oder wenig sind, hängt ja von vielen Faktoren ab. Wenn B während der ganzen Zeit letztlich nichts gelernt hätte, könnte man aus Sicht von Bs Eltern davon sprechen, dass es massiv überteuerte Stunden waren.

Eigentlich würde ich A übrigens schon Recht geben. Aber A wurde ja nicht allein für die Zeit gebucht, sondern für die Nachhilfe. Wenn A sich einen Handwerker kommen lässt, der den ganzen Tag die Zeitung ließt statt z.B. das Bad zu renovieren, wird A auch das Argument nicht gelten lassen, dass der Handwerker ja da war.

fcbtill hat geschrieben:Dann meldete sich keiner mehr und A dachte, B hätte das Problem vielleicht in den Griff bekommen.

Offenbar war das Verhältnis doch nicht ideal. Denn hier muss es nicht so sein, dass B sich melden muss. Wenn ein fester regelmäßiger Termin vereinbart war, kann auch von A erwartet werden, hier nachzufassen. Sätestens bei der Gelegenheit hätte man, nachdem ein Monat auch vergangen war, nach der Bezahlung für bisher geleistete Stunden fragen können/sollen. Und was das "Problem im Griff zu haben" betrifft: hat A tatsächlich das Gefühl gewinnen können, dass nach den fünf Wochen (welche "durchgezogen" wurden) bei B tatsächlich ein spürbarer Fortschritt bemerkbar war?

fcbtill hat geschrieben:Dann fiel A nach einer Zeit ein, dass A ja noch Geld bekommt, 150 Euro, also kein kleiner Betrag.

Hier hätte A von Anfan an eigentlich mehr darauf schauen sollen. Aber letztlich ist es ja nie zu spät und es steht ja zunächst außer Frage, dass die Nachhilfestunden gegeben wurden. Unabhängig vom Betrag kann dieser von der Seite eingefordert werden, die den Auftrag erteilt hat. Und das sollte A umgehend machen.

fcbtill hat geschrieben:B ist noch manchmal anzutreffen , aber A kann B ja nicht einfach das Geld aus der Hosentasche klauen.

Das sollte A tatsächlich nicht machen! Es ist ja immer noch nicht klar, ob B wirklich der Auftraggeber war. Aber A kann bei der Gelegenheit über B mitteilen lassen, dass die offene Forderung noch zu begleichen ist! Das ist sicher in einer freundlichen Form denkbar, so dass B bzw. dessen Elternhaus "vorgewarnt" bzw. an die Schulden erinnert wird.

fcbtill hat geschrieben:Jedoch meldet sich bei den Leuten keiner und auch wenn A nähere Informationen an der Haustür möchte, macht niemand auf.

Das hat ja nichts zu bedeuten. Niemand ist verpflichtet, rund um die Uhr für Gläubiger im Zugriff zu stehen. Aber nachdem A weiß, wo B wohnt, kann dieser seine Forderungen ja schriftlich niederlegen und einen Brief hinterlassen. Es gibt neben der direkten persönlichen Kommunikation zahlreiche andere Wege. Wenn die nicht zu Hause sind, dann hinterlässt A einfach einen Brief in dem an die Forderung über 150 Euro erinnert wird.

fcbtill hat geschrieben:Jetzt hat A Angst, sein erarbeitetes Geld nicht mehr zu sehen.

A sollte Angst haben, dass B behauptet, dass es eben nicht erarbeitet wurde, weil die Leistung nicht anerkannt wird. Aber noch weiß niemand, woran A jetzt ist weil noch keine Aussage dazu von Auftraggeber vorliegt.

fcbtill hat geschrieben:Jedoch haben A und B damals keinen Vertrag ausgemacht. Hat A überhaupt noch Anspruch auf das erarbeitete Geld?

Die mündliche Vereinbarung ist der Vertrag. Und nachdem real Nachhilfestunden gegeben wurden, gilt genau der Vertrag. Es wird schwerlich glaubhaft gemacht werden können, dass A die Nachhilfe freiwillig und unentgeltlich gegeben hat. Und nachdem 10 Euro als Forderung im Raum stehen (was eben nicht übertreiben viel ist - und auch nicht beliebig nach unten zu korrigieren ist!), klingt das alles plausibel! Ein Anspruch besteht, solange der Auftraggeber nicht begründet, wieso das nicht so sein sollte.

fcbtill hat geschrieben:Sind Zeugen notwendig? Soll A an B eine zeitliche Frist geben? Oder sollte A gleich einen Anwalt einschalten, der sich um die Sache kümmert?

Das mit dem Anwalt wäre in der Situation ein wenig übertrieben. Außerdem stehen zig andere Möglichkeiten zur Verfügung, welche ohne Kosten und Anwalt realisierbar sind und oft wirken. Der erste Schritt aber sollte sein, die Gegenseite von A schriftlich zur Zahlung aufzufordern. Natürlich mir einer angemessenen Frist. Erst dann sollte A sich im Negativfall Gedanken um sein weiteres Vorgehen machen (z.B. ein Mahnverfahren, auf das dann reagiert werden muss).

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Zehn Euro pro Stunde kann man nicht als wenig bezeichnen, wenn A. selbst noch Schüler ist. Das kommt aus deinem Beitrag nicht direkt hervor ist das aber der Fall, dann ist das eigentlich ein fairer Preis und nicht zu wenig, mehr sollte man als Student, pensionierter Lehrer oder ausgebildeter Nachhilfelehrer nehmen aber diese haben es in der Regel eh nicht nötig, sich Nebenjobs dieser Art zustecken zu lassen, sondern machen das über direkte Organisationen oder haben einen festen Kreis an Nachhilfeschülern die sei vermittelt bekommen und vor allen Dingen haben sie Erfahrung, was bei A. nicht der Fall zu sein scheint.

Ich finde das A. selbst Schuld an der ganzen Sache ist. Bei uns an der Schule geht das auch so, dass von Seiten der Lehrer Nachhilfeschüler an die anderen Schüler weitervermittelt werden, Um Missbrauch von vornherein zu vermeiden mahnen die Lehrer immer, man solle das erst dann eine weitere Nachhilfestunde erteilen, wenn die vorige bezahlt worden ist. Kennt man den Schüler länger und hat Erfahrungen, kann man das natürlich abwarten und monatliche Fristen setzen oder so, aber bis jetzt habe ich das eigentlich immer so gemacht, dass ich mein Geld erst bekommen habe und danach die neue Nachhilfestunde erteilt habe.

Wenn man privat Nachhilfe gibt, dann bespricht man am Besten auch vorher schon, wie es denn mit der Bezahlung von statten gehen soll. Wenn dan 150 Euro ausstehen und man diese nicht bekommt, weil der Nachhilfeschüler selbst keine Lust auf das ganze hat und daher auch nicht viel mitnehmen konnte, ist das die eigene Schuld von A, sowas wird vorher abgeklärt und dann geht man nach der zweiten oder dritten Stunde spätestens hin und fragt und nicht erst jetzt.

Auch sollte man in solchen Fällen eigentlich die Eltern informieren, so mache ich das zumindest. Ich denke, dass sicherlich mehr als 80 Prozent aller Schüler unterhalb der Oberstufe nicht zum Nachhilfeunterricht wollen, sondern von ihren Eltern dazu getrimmt werden. Und wenn das der Fall ist, dann kann man erwarten, dass diese Schüler sich da auch nicht großartig reinhängen sondern sich dabei langweilen, unmotiviert sind, zu Hause nicht lernen um weiter zu kommen, weil sie einfach nicht den Drang dazu haben, besser in diesem Fach zu werden. Und wenn man dann einen solchen Nachhilfeschüler bei sich sitzen hat, kann man sich doch eigentlich denken, dass es nichts bringt.

Daher rede ich nach der zweiten oder dritten Stunde auch auf jeden Fall mit den Eltern und sage ihnen, hey, ihr Kind ist unkonzentriert und unmotiviert, ich glaube nicht, dass es viel aus dem Nachhilfeunterricht mitnimmt. So kann man die Eltern einfach darauf vorbereiten, dass sie ihre Nachhilfestunden lieber aufgeben sollen, weil es rausgeschmissenes Geld ist und eben weil man dafür bezahlt wird, ist es eigentlich schon fast Pflicht, dass man einfach den Mut dazu aufbringt zu sagen, dass man Geld für etwas bekommt, was nichts bringt.

A. hat das aber 15 Stunden lang für nichts und wieder nichts durchgezogen, ohne nach Geld zu fragen und ohne den Eltern Bescheid zu sagen, dass B. davon nicht viel mitnimmt. Irgendwie finde ich es dann schon fast nachvollziehbar, dass die Eltern mangels Rückmeldung auch nicht bereit sind da großartig was zu zahlen, weil das für mich in dem Fall auch irgendwie rüber kommt, als würde A. sich auch nicht großartig anstrengen. Als Nachhilfelehrer gehört es dazu, dass man Rückmeldungen gibt und sich an die Eltern wendet. Und mit einem Anwalt wird A. wohl kaum Erfolg haben, wenn noch nicht einmal mehr ein Vertrag besteht. Das muss man dann schon unter sich ausmachen und es kann wohl auch nicht sein, dass diese Leute gar nicht mehr ans Telefon und an die Tür gehen, nur weil der Nachhilfelehrer läppische 150 Euro bekommt.

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich finde die ganze Fallbeschreibung schon recht gruselig.

Irgendwie schien ja A überhaupt keinen Spass zu haben und es nur wegen des Geldes gemacht zu haben, womit er noch nichteinmal zufrieden war, da 10 Euro ja anscheinend nicht reichten. Meine persönliche Meinung ist, man muss voher wissen was man haben will für die Nachhilfe und diesen Preis fordern, ist B nicht bereit dazu dann lässt man es eben. Ausserdem sollte man gerade Nachhilfe nicht einfach nur "geben", sondern sollte auch interesse an der Person haben bzw. an deren Lernerfolg.

Bei Nachhilfe ist mir nur bekannt, dass ein regelmäßiger Termin ausgemacht wird (Beispiel Freitags 16 Uhr) und wenn dieser Termin zuende ist, wird das vereinbarte Stundenhonorar direkt bezahlt. Immerhin hat man eine Dienstleistung erbracht und sollte für diese auch entlohnt werden. Das erspart viel Ärger, denn man hat sein Geld direkt und weiß das der Kunde, in dem Fall B´s Eltern Zahlungsfähig und vor allem Zahlungswillig sind. Da in der Beschreibung ja nicht wirklich ersichtlich wird, ob diese das auch wollten. Vielleicht sind B´s Eltern ja auch davon ausgegangen, dass A es als freundschaftlichen Dienst macht.

Natürlich schockt es viele nach 15 Stunden zu hören "Ich bekomme jetzt 150 Euro von Ihnen". Da kann ich mir gerade bei Leuten die nicht mal eben Tausende von Euro in der Ecke liegen haben, vorstellen das sie sich einfach nicht mehr melden. Nach jeder Stunde aber 10 Euro, sehe ich als nicht so problematisch. Wie heißt es aber so schön "hinterher ist man immer schlauer".

Zeugen ob A wirklich mit B gelernt hat wird es sicher nicht geben oder waren noch andere Personen anwesend? Den Anwalt würde ich gleich abraten, weil dafür dann noch weiter Kosten und Zeit investieren kann auch nicht die Lösung sein. Ich wünsche A aufjedenfall viel Erfolg, dass er an sein Geld noch irgendwie kommt und das er in Zukunft sich lieber nach jeder Stunde bezahlen lässt.

» Burnquist » Beiträge: 30 » Talkpoints: 3,86 »



Ich kenne es aus meiner Schulzeit, sowohl in der Regelschulzeit, als auch in der Erwachsenenbildung nur folgendermaßen: Ich (C) biete jemanden (D) an unentgeltlich zusammen zu lernen. Egal, wer der Schwächere ist, so hatten meist Beide etwas davon, da man beim Nachhilfe geben, auch immer noch selbst etwas dazu lernt, bzw. sicherer im Stoff wird.

Bei bezahlter Nachhilfe waren es meist Schüler höherer Stufen oder Studenten, es wurde vorher ein Betrag vereinbart, man lernte eine Unterrichtsstunde zusammen und dann gab ich der Nachhilfe den vereinbarten Betrag. Auf alles andere hätte ich mich gar nicht eingelassen, aber das ist eine andere Sache.

Da vermutlich kein Arbeitsverhältnis vorlag und es keine schriftliche Vereinbarung gab, dürfte es schwer sein, im Nachhinein etwas einzuklagen. Ich persönlich würde dies als Lektion abhaken und daraus für die Zukunft lernen- ich schrieb ja bereits, dass man auch als Nachhilfelehrer immer noch dazulernt. Um das Ganze zukünftig in einem rechtlich korrekteren Rahmen zu halten, würde ich mich bei entsprechender Qualifikation bei entsprechenden Lerninstituten bewerben.

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich würde nochmals zu diesen Nachhilfeschüler gehen, vielleicht um eine Uhrzeit wo man davon ausgehen kann das er zu hause ist und nochmals mit ihm reden. Vorsichtshalber würde ich dir aber raten, einen Brief fertig zu machen und diesen dann im Briefkasten zu hinterlegen. Sollte er darauf hin auch nicht reagieren, würde ich ein Einschreiben fertig machen, mit einen Tilgungsdatum und einer Frist und ihn davon zu unterrichten, das du wenn du das Geld nicht bekommen würdest, rechtliche Schritte einleitest.

Ganz wichtig dabei sind natürlich die Fristen, setze ihm gezielt ein Datum. Danach müsstest du zum Anwalt gehen, aber ob du dort Chancen hast, weiss ich nicht, da ich aus deinem Text nicht erfahre, ob du direkt was schriftlich mit deinem Schüler ausgemacht hast, oder Zeugen hast. Hast du dies nicht, hast du eigentlich Null Chance an dein Geld zu kommen und könnte vielleicht auch das Verhalten deines Schülers erklären.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Wenn A Nachhilfe gibt, ohne einen Vertrag gemacht zu haben, wird es schwer nachzuweisen sein, dass A das Geld verdient hat. Selbst wenn A nach jeder gegebenen Stunde B unterschreiben lassen hat, dass A die Stunde gehalten hat, ist das noch keine Garantie für den Erhalt des Geldes. Zumal A ja auch nicht nachweisen kann, dass 10 Euro pro Stunde ausgemacht waren. In dem Fall kann man also nur an das Gewissen der Eltern von B appellieren, auf dass sie das Geld noch bezahlen.

Besser wäre es, wenn A sich nach jeder gehaltenen Stunde das Geld auszahlen lassen würde. Dann wäre die ausstehende Summe nicht so hoch und das Risiko somit minimiert. Dann könnte A auch jederzeit die Möglichkeit nutzen, den Nachhilfeunterricht einzustellen, wenn klar ist, dass es Schwierigkeiten mit der Bezahlung der Stunden gibt. Das würde die Motivation von B erhöhen, sich am Nachhilfeunterricht aktiv zu beteiligen, weil ja sicherlich irgendein Test oder Aufsatz oder ähnliches ansteht.

10 Euro pro Stunde ist übrigens gar nicht mal so wenig. Ich selbst gebe Nachhilfe bei einem Nachhilfeinstitut und erhalte bei weitem weniger. Ich denke mal, dass A aber aus seinen Fehlern lernen wird. Einen Anwalt würde ich nicht einschalten, da der Aufwand den Nutzen überschreiten würde. Es ist nicht gesagt, dass ein Anwalt das Geld von B erfolgreich einfordern kann.

» bigfoot11de » Beiträge: 575 » Talkpoints: 3,11 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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