Handelsvertreter im Nebenjob

vom 19.06.2011, 18:26 Uhr

Frau A sucht für sich einen sogenannten Nebenjob und findet auch einen Job als Handelsvertreter. So kann sie sich ihr Einkommen stabil aufbauen und hat auch dabei die freie Zeiteinteilung, denn sie hat ja einen geregelten Hauptberuf.

Für diese Tätigkeit als Handelsvertreter benötigt sie keine Gewerbeanmeldung, denn sie arbeitet als sogenannter Handelsvertreter im Nebenjob. Laut dem HGB § 92b ist das so richtig. Aber würde Frau A mit einer Gewerbeanmeldung nicht finanziell besser gestellt sein, wenn man den Passus Nebenjob vernachlässigt? Sie könnte eigentlich doch auch als ganz normaler Handelsvertreter gehen oder? Spielt es denn überhaupt eine Rolle ob Nebenjob oder Hauptjob?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ein selbstständiger Handelsvertreter ist kein Freiberufler und unterliegt der Gewerbesteuer. Ferner muss Frau A die Krankenversicherung selbst tragen und es kommt die Rentenversicherung noch hinzu. Von der Rentenversicherung kann sich Frau A wahrscheinlich drei Jahre befreien lassen. Ob sich die Krankenversicherung mit den Abgaben des Hauptjobs von Frau A verrechnen lässt, kann ich nicht sagen. Du müsstest selbst mal errechnen, was vorteilhafter für Frau A ist, denn ich bin kein Steuerberater.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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