Freistellung für Jugendschutzuntersuchung?
Die Tochter einer Bekannten beginnt demnächst eine Ausbildung. Das Mädchen ist noch keine 18 Jahre alt und muss deshalb ja die gesetzlich vorgeschriebene Jugendschutzuntersuchung machen.
Die behandelnde Hausärztin bietet diese Untersuchung generell an. Allerdings nur an zwei Nachmittagen in der Woche. An beiden Nachmittagen ist das Mädchen aber im Ausbildungsbetrieb. Freie Tage kann sie auch nicht tauschen. Ich bin der Meinung, da die Untersuchung ja gesetzlich vorgeschrieben ist und das Mädchen ja unter 18 Jahre und in der Ausbildung ist, muss der Arbeitgeber sie für diese Untersuchung frei stellen. Das Mädchen meint aber, sie müsse für diese Untersuchung extra einen Tag Urlaub nehmen. Was ist nun richtig?
Also ich habe diese Untersuchung nun auch schon seit einigen Jahren hinter mir und meine mich erinnern zu können, dass man dafür nicht freigestellt wird. Solange man irgendeine Möglichkeit hat in seiner Freizeit solch einen Arzttermin wahrzunehmen, sollte man dies auch tun. Hat deine Bekannte an diesen zwei Tagen, an welchen der Arzt auf hat nicht frei oder muss nur Vormittags zur Berufsschule, muss sie sich ja gezwungenermaßen freistellen lassen. Soweit ich informiert bin, gibt es auch nur einen bestimmten, zeitlichen Toleranzrahmen in dem man diese Untersuchung durchführen lassen kann. Ist dieser überschritten kann es wohl zu ernsten Konsequenzen führen, bis hin dazu, dass sie ihre Ausbildung wohl nicht ohne weiteres weiterführen kann.
Ich würde einfach mal mit meinem Arbeitgeber sprechen, falls dieser sich nicht auf eine Freistellung einlässt, kann man immer noch zur Not, wirklich nur zur Not, vielleicht vereinbaren das man für diesen Tag Urlaub nimmt. Vorher würde ich aber eher mit dem Arzt reden, ob er diese Untersuchung nicht auch an einem anderen Tag durchführen kann, denn diese ist nicht so Umfangreich und meiner Erfahrung nach eine Sache von ein paar wenigen Minuten.
Das scheint ja kein sehr kulanter Arbeitgeber zu sein. Auch wenn er vielleicht nicht dazu verpflichtet ist, so wird normalerweise doch eine Freistellung gegeben, um dem Mitarbeiter keine Schwierigkeiten zu bereiten. Ansonsten gäbe es auch die Möglichkeit, nur einen halben Tag Urlaub zu nehmen – das ist ja nicht viel – und in der Zeit die ärztliche Untersuchung zu absolvieren.
Sie kann einen Sonderurlaub beantragen. Das sind Tage im Jahr, die man bei besonderen Anlässen frei bekommen kann. Das gilt sowohl für den Betrieb als auch für die Schule. Aber ich denke, es ist im Interesse ihres Betriebs, dass sie zu dieser Untersuchung erscheint. Denn das ganze ist Pflicht und muss gemacht werden. Ich glaube sogar, dass ihr Chef sich damit strafbar macht, wenn er ihr nicht freigibt.
Normalerweise müsste sie schon eine Freistellung bekommen. Schließlich wissen die Arbeitgeben ja, dass diese Untersuchung anfällt, vorallem wenn sie schon mehrere Auszubildende hatten. Ich würde mich einmal erkundigen ob es eine gesetzliche Vorschrift gibt an diesem Tag Urlaub zu bekommen, es kann natürlich höchstens sein sie muss zu einem anderen Arzt gehen.
Wenn es garnicht anders geht, muss sie sich wohl oder übel einen, oder zu mindestens einen halben Tag (so dass sie zum Beispiel eher gehen kann) Urlaub nehmen. Auch wenn ich das sehr unverschämt vom Arbeitgeber finde.
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