Blitzer auf Privatgelände überhaupt erlaubt?

vom 14.06.2011, 16:55 Uhr

Bei uns im Industriegebiet welches sich aus einer 30er Zone zusammenstellt, steht die Polizei neuerdings um Verkehrssünder zu blitzen. Am Anfang dieses Geländes steht ein Schild welches auf ein Privatgelände hinweist und auch darauf das hier nur eingeschränkter Winterdienst verfügbar ist.

Aber wieso steht dann die Polizei dort um Verkehrssünder zu blitzen? Eigentlich ist es ja Privatgrundstück und diese haben dort nichts zu suchen. Ich bezweifle ganz stark das einer dieser Firmen dies in Auftrag gegeben hat, um seine Kassen auf zu bessern.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Die Firma muss es ja nicht in Auftrag gegeben haben, es reicht bereits, wenn sich herumspricht, dass dort Raser unterwegs sind. Die Polizei fragt dann gezielt per Post oder Telefon bei dem jeweiligen Besitzer an. Ob man sich strafbar macht, wenn man die Hilfe verweigert, weiß ich nicht, kann es mir jedoch auch nicht vorstellen.

» benutzer7 » Beiträge: 2116 » Talkpoints: 49,80 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Bei uns gibt es sogar Stellen, wo man direkt auf Gelände blitzt, was definitiv nicht der Stadt, sondern einem Privathaushalt gehören muss. Zumindest sieht es sehr danach aus. Ich gehe stark davon aus, dass man eine Absprache mit der Familie hat und diese Bescheid wissen. Es kann ja auch durchaus von Vorteil sein, wenn man dort darauf achtet, dass nicht zu schnell gefahren wird, weil es dann ruhiger ist.

Insofern würde ich, wenn man mich fragen würde, ob man auf meinem Grundstück blitzen dürfte, auch ja sagen. Was ich für unwahrscheinlich halte ist, dass die Firma von der du sprichst, direkt nach einem Blitzer gefragt hat. Hier geht die Initiative mit Sicherheit eher vom Ordnungsamt oder der Polizei aus.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Ich weiß nicht ob es die Regel ist, aber auf der Einfahrt von Bekannten meiner Eltern, die definitiv komplett zu deren Grundstück gehörte und so gekennzeichnet war, machte sich auch mal ein Blitzer breit ohne vorher irgendwen zu fragen. Da die Bekannten aber auch mal hin und wieder ein Ticket bekommen hatten, waren sie nicht der Meinung dass dulden zu müssen. Und auf Nachfrage, was man dort sucht, verzog sich der Blitzer dann auch ganz schnell.

Und im Endeffekt ist es ja Privatgrundstück und da sollte das Hausrecht gelten. Wenn man da also der Meinung ist einen Blitzer nicht dulden zu wollen, dann sollte man auch das Recht haben den Blitzer zu vertreiben. Ich glaube nicht, dass Polizei oder Ordnungsamt das Recht haben sich da einfach so hinzustellen. Aber wie immer heißt es dann wohl, wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Und wer weiß ob es auf einem größeren Grundstück wie einem privaten Industriegebiet überhaupt wirklich dem Besitzer auffällt, wenn da mal für 1-2 Stunden ein Blitzer steht.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Da gibt es eine recht einfache Antwort: Man darf auf einem Privatgelände fahren, wie man will - solange der Besitzer es erlaubt. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist eine Regelung der Straßenverkehrsordnung und Privatgelände ist nicht Teil des öffentlichen Straßennetzes. Oft ließt man aber auf Schildern an Zufahrten zu Firmengeländen: "Hier gilt die StVO" und dort kann natürlich auch die Straßenverkehrsordnung durchgesetzt werden. Eine weitere Einschränkung gibt es bei privatem Gelände, dass öffentlich befahren wird - also beispielsweise die Parkplätze von Supermärkten oder Einkaufscentern. Da gilt auch automatisch die StVO.

» Thobar » Beiträge: 9 » Talkpoints: 4,05 »


Ich kann mir trotzdem vorstellen, dass die Firma das gemacht hat. Dadurch, dass die Polizei vielleicht einige Verkehrssünder erwischt, werden die Finanzen der Firma auf jeden Fall verbessert. Je nachdem wie schnell der Mitarbeiter oder Fahrradfahrer gefahren ist, kann das schonmal bis zu 50 Euro und mehr kosten.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Hufeisen hat geschrieben:Ich kann mir trotzdem vorstellen, dass die Firma das gemacht hat. Dadurch, dass die Polizei vielleicht einige Verkehrssünder erwischt, werden die Finanzen der Firma auf jeden Fall verbessert.


Wie denn das? Du kannst doch nicht die Polizei buchen um auf deinem Gelände oder zumindest von deinem Gelände aus zu blitzen und bekommst dann die Einnahmen. Wenn überhaupt dann blitzt die Polizei ja vom Privatgelände aus, stellt sich also höchstens zum Parken dahin und dann gehen die Einnahmen dennoch in die Staatskasse. Einen finanziellen Gewinn hat man da als Firma oder Privatperson nicht.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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