Haben Finanzämter auch Bearbeitungsfristen?

vom 14.06.2011, 11:14 Uhr

Das Finanzamt ist ja bekanntlich immer schnell wenn es darum geht eine Forderung eintreiben. Aber wie sieht es den andersherum aus, wenn ich was vom Finanzamt wiederbekomme, wie z.B Geld aus einer Steuererklärung? Zum Teil muss man bei uns monatelang darauf warten bis man diese Zahlung erhält.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich bin der Meinung das so etwas wie Fristen auch für Finanzämter gibt. genaueres weiß ich aber auch nicht, am besten du fragst mal deinen Steuerberater, der kann dir dann auch gleich helfen die nötigen Schritte einzuleiten, um dem Finanzamt mal zu zeigen, dass sie sich auch an bestimmte Regeln zu halten haben!

» rumkugeln » Beiträge: 146 » Talkpoints: 0,11 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Das wäre mal wirklich gut, wenn das Finanzamt sich auch an Fristen halten müßte. Erst brauchen die 3 Monate und länger, um eine Steuererklärung zu bearbeiten, aber wenn dabei herauskommt, daß man was nachzahlen muß, dann wollen sie das Geld innerhalb weniger Tage haben. Sollen sie aber was zurückzahlen, dann kann das unter Umständen schon mal dauern.

Bitte erzähle uns doch, was Du in Erfahrung gebracht hast. Es würde mich wirklich interessieren, ob ich da in Zukunft auch mal Zahlungsfristens setzen kann, eventuell auch mit der Androhung von schönen Strafgebühren oder Versäumniszinsen. Schließlich verlangen sie ja auch von säumigen Bürgern ein ordentliches Sümmchen.

» Thaddäus » Beiträge: 1011 » Talkpoints: 22,78 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Also von einer Frist die dem Finanzamt gestellt werden kann, habe ich noch nie gehört. Ich muss immer zu einem Stichtag meine Abrechnung abgeben. Verpasse ich den Tag, droht Strafe. Es wäre ja mal interessant, ob darüber jemand was weiß. ich warte nunmehr seit 9 Monaten auf eine Rückzahlung.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Nicht ganz mein Beritt, aber soweit mir bekannt, gbit es keine gesetzliche Frist für die Behörde. Wenn das Finanzamt allerdings nicht innerhalb einer angemessenen Frist deinen beantragten Verwaltungsakt bearbeitet oder keinen zureichenden Grund für eine Verzögerung mitteilt, kannst du einen Untätigkeitseinspruch einlegen 347 Abs. 1, S. 2 AO.

Fragt sich dann nur, was 'angemessen' ist. Nach herrschender Meinung ist das ein Zeitraum von 6 Monaten. Wenn die dann immer noch nicht reagieren, hilft Untätigkeitsklage beim Finanzgericht weiter. Besser ist aber, man spricht vorher mal mit den Leuten, oft sind Personalengpässe der Grund für die Verzögerungen.

Dass du anders herum natürlich im Zweifelsfall nach einer Woche die Pistole auf die Brust gesetzt bekommst, ist dann der Hammer. Da kann es auch passieren, dass man nach 3 Wochen aus dem Urlaub kommt und eine Umsatzsteuervorauszahlung von zig tausend Euro praktisch sofort zu zahlen ist, ohne dass noch die Möglichkeit besteht, hiergegen anzugehen. Und selbstverständlich darf man auch sofort Säumniszuschläge zahlen. Bekommst du aber erst nach 9 Monaten deine Steuer wieder, wirst du keine entgangenen Zinsen sehen. An vielen Stellen in diesem Land liegt leider der Eindruck einer Bananenrepublik sehr nahe.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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