Angst vor Haftentlassung
Gerade beschäftigt mich aus persönlichen Gründen ein ziemlich verzwickter Fall. Eine bekannte von mir, Person S. war drei Jahre lang in einer Beziehung mit einem Mann. Von diesem hat sie auch einen dreijährigen Sohn. Die Beziehung zwischen den beiden war gegen Ende des Beziehung allerdings alles andere als harmonisch. Der Partner von Person S. hat über drei Jahre hinweg, in deren sie eine gemeinsame Beziehung hatten, mit Drogen gedealt. Nachdem Person S. dies herausgefunden hatte, trennte sie sich sofort von ihrem Partner und nahm auch den Sohn mit.
Der ehemalige Partner von Person S. ist ein Mann mit einen wirklich aggressiven Gemüt, weshalb sie schon damals große Angst davor hatte, dass dieser versucht, an ihren gemeinsamen Sohn zu kommen. Nachdem der ehemalige Partner von Person S. diese über einen Monat terrorisiert hatte und auch körperliche Gewalt zugefügt hatte, wendete diese sich an die Polizei - Später auch an das Jugendamt, wo ihr das alleinige Sorge-recht für den Jungen zugesprochen wurde. Bei der Polizei meldete Person S. auch, dass ihr ehemaliger Partner mit Drogen dealt, wovon sie aber die ganze Zeit nichts gewusst habe. Im Verlaufe dessen wurde der Vater des gemeinsamen Sohnes zu vier Jahren Haft verurteilt.
Es klingt zwar wie in einem schlechten Film, aber der ehemalige Partner von Person S. hat damals geschworen, dass dieser, sobald er aus dem Gefängnis käme, sich seinen Sohn unter allen Umständen zurückholen werde, notfalls auch mit Gewalt. Die vier Jahre Haft sind jetzt fast vorüber und auch S. wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Haftentlassung kurz bevorstehe. Wie es aussieht, hat sich das Verhalten des Ex-Partners von S. im Gefängnis jedoch bei weitem nicht verbessert, sondern eher verschlechtert, da er auch dort durch Gewaltdelikte, etc. auffällig geworden ist.
S. hat jetzt große Angst davor, dass ihr Ex-Partner versucht, sich ihren Sohn unter den Nagel zu reißen. Auch hat sie quasi Angst um ihr eigenes Leben - Ich kannte den ehemaligen Partner von S. auch persönlich und weiß daher, dass er wirklich ein Typ ist, mit dem man nicht spaßen sollte. Was kann S. in einem solchen Fall tun? Steht ihr in irgendeiner Art und Weise Polizeischutz oder ähnliches zu? S. ist jetzt sogar in eine andere Stadt gezogen, in der Hoffnung, dass sie Ruhe vor ihrem Ex hat. Was würdet ihr in einer solchen Situation tun? Welche Schritte sollte S. jetzt in die Wege leiten?
Ich kann Person S. sehr gut verstehen, die Angst ist deiner Schilderung zu Folge auch berechtigt. Auf juristischem Weg wird der Partner sicherlich keine Chancen haben, deiner Bekannten ihren Sohn abspenstig zu machen.
Ich kann Deiner Bekannten nur den Rat geben, sich bereits vor der Haftentlassung mit entsprechenden Behörden (Jugendamt, Polizei, Familiengericht) auseinander zu setzen, denn möglicherweise wird der Expartner ein Besuchsrecht bei dem Kind erstreiten wollen. In dem Fall deiner Bekannten sollte das Jugendamt ein solches Recht jedoch nicht gewähren, bzw. das Familiengericht eine Verfügung ausstellen, dass der Partner das Kind nicht alleine sehen darf.
Was den Schutz Deiner Bekannten angeht, sollte sie sich nach Möglichkeit umgehend mit der Polizei zur Beratung in Verbindung setzen. Ich kann Dir nicht sagen, ob Polizeischutz gewährt wird in diesen Fall, es gibt jedoch auch hier die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung, die dem Expartner untersagt, sich der Frau und ihrem Kind zu nähern. Hält sich der Ex nicht an die einstweilige Verfügung, kann deine Bekannte direkt die Polizei alarmieren und diese werden ihr dann auch zur Hilfe kommen.
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