Hat man auf Flohmarktartikel auch Garantie?
Person A stöberte heute einmal auf einen Flohmarkt und wollte eigentlich eine Spielkonsole erwerben, allerdings hatte sie so ihre Bedenken nach dem Gespräch mit dem Händler. Garantie auf die gebrauchte Konsole wollte er ihr nicht geben, denn als privater Händler brauche er es nicht. Er wusste allerdings auch nicht genau, ob die Konsole einwandfrei funktioniere, weil er sie für einen guten Bekannten auf dem Flohmarkt verkauft.
So gesehen kauft man bei einer solchen Situation ja die Katze im Sack. Aber welche Rechte als Verbraucher hat Person A überhaupt auf einen Flohmarkt? Was kann man beispielsweise machen, wenn die Ware nicht funktioniert, denn man kann sie leider vor dem Kauf nicht testen? Muss die Person A einfach den Aussagen der dortigen Händler vertrauen?
Ich hätte mit dem Verkäufer eventuell abgemacht, das du die Konsole kaufst, unter der Voraussetzung das du diese zu hause ausprobierst und wenn sie nicht funktioniert dann zurück bringen darfst. Wenn er dieses verneint hätte, hätte ich sie nicht gekauft. Da wäre mir das Risiko zu groß gewesen, aber aus Erfahrung weiß ich das manche es machen.
Im großen und ganzen gilt wie bei Ebay das Privatverkäufer auf ihre gebrauchten Sachen keine Garantie geben brauchen, wobei dies bei gewerblichen anders ist. Soweit wie ich das weiß ist jetzt sogar ein Gesetz heraus gekommen, das gewerbliche Verkäufer auch auf gebrauchte Sachen ein Jahr Garantie geben müssen.
A kann gar nichts machen, wenn ein Flohmarktartikel nicht funktioniert. Denn die Verkäufer auf dem Flohmarkt sind nicht verpflichtet A eine Kontaktadresse zu geben, an die man sich wenden kann, wenn ein Artikel kaputt ist. Dabei ist es "gekauft ohne jegliche Gewährleistung". Man bekommt ja auch keine Quittung über einen Artikel, den man auf dem Flohmarkt gekauft hat.
Der Kauf auf dem Flohmarkt ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Denn es ist auch durchaus gegeben, dass man einen Artikel kauft, der gestohlen ist und dabei hat man dann auch Pech gehabt, wenn man diesen ohne Ersatz wieder hergeben muss, weil man Hehlerware gekauft hat.
Leider kann man als Käufer auf dem Flohmarkt nichts machen, wenn der Artikel nicht funktioniert. Man muss dort einfach auf das Wort des Verkäufers vertrauen und hoffen, dass man Glück hat und der Artikel nicht kaputt oder beschädigt ist. Das kann man vorher ja leider nicht wissen und die meisten Sachen kann man leider auch nicht vor Ort testen.
Als Privatverkäufer ist man nicht verpflichtet Garantie auf etwas zu geben was man verkauft. Das selbe Spielchen läuft ja auch bei Ebay. Dort muss der Verkäufer zwar das einhalten was er in der Artikelbeschreibung schreibt, doch Garantie hat man dort nicht, solange der Verkäufer dies ausschließt.
Ich habe auch schon von dem einen oder anderen Freund gehört, dass sie darauf reingefallen sind und defekte Konsolen gekauft haben, was sie leider erst daheim enttäuscht feststellen mussten.
Selbstverständlich hat man die Möglichkeit hier als Käufer tätig zu werden. Dass keine gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtgegenständen besteht ist ein, oftmals fataler, Aberglaube.
Wenn auf einem Flohmarkt ein Kaufvertrag geschlossen wird, der einen angeblich funktionierenden Artikel beinhaltet, stehen dem Käufer die völlig normalen Mittel des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Verfügung. Insbesondere Ansprüche, die Sachmängel etc. betreffen können geltend gemacht werden. Der Verkäufer hat dann die Möglichkeit zur sogenannten Nacherfüllung; das heißt er muss versuchen den Schaden zu beheben, oder die gleiche Sache mangelfrei liefern (was bei gebrauchten Artikeln wohl nicht möglich sein wird), wenn eine Behebung nicht möglich ist. Ist dies ebenfalls nicht möglich kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden; der Kaufpreis, Zug um Zug gegen Herausgabe der erworbenen Sache kann hierbei zurückverlangt werden.
@jigha: Gut und schön, was du da geschrieben hast. Aber wie soll das auf einem Flohmarkt gehen? Ich gehe hin, kaufe etwas, bekomme keinen Nachweis darüber, weil auf dem Flohmarkt sowas nicht gegeben wird und ich gehe mit meiner erworbenen Ware. Wenn ich dann eine Stunde später wieder komme und der Verkäufer nicht mehr da ist, wie soll ich diesen erreichen? Wie kann ich nachweisen, dass ich den Artikel da gekauft habe?
Ich habe noch nie gehört, dass man auf dem Flohmarkt sowas wie eine Garantie gibt. Das ist meines Erachtens auch sehr schlecht möglich eine Garantie zu geben, weil man eben niemals nachweisen kann, dass man den Artikel auch dort gekauft hat. Da reicht wohl auch kaum ein Zeuge. Denn der Verkäufer kann genauso zeugen bringen, dass er diesen Artikel nicht zum Verkauf hatte.
Die Beweislage ist eine völlig andere Sache. Dass es hier zu Problemen kommen kann ist mir bewusst. Darauf wollte ich mit meinem Beitrag allerdings nicht eingehen. Ich wollte deutlich machen, dass eine gesetzliche Gewährleistung besteht, was selbst viele Verkäufer nicht wissen. Wenn hier seitens des Käufers eine gewisse Aufklärungsarbeit geleistet wird, könnte ich mir vorstellen, dass der Verkäufer die mangelhafte Sache zurück nimmt.
Es gibt m.E. viele Verkäufer, die gewillt sind Quittungen über den Kauf auszustellen. Adressen und Ähnliches kann man auch über die "Betreiber" der Flohmärkte herausfinden; hier werden oftmals Namen und Adressen der Verkäufer dokumentiert. Sollte es dabei tatsächlich zu einem Zivlprozess kommen hoffe ich eigentlich, dass sich keiner der Bekannten des Verkäufers durch Falschaussagen angreifbar macht. Eigene Zeugen und gegebenenfalls Quittungen können dann die entsprechende Grundlage bilden, um den Abschluss des Kaufvertrages (welcher bei beweglichen Sachen völlig formfrei von Statten geht) nachzuweisen, sofern dies notwendig ist. Was ich mir hierbei auch gut vorstellen könnte, ist dass das Zustandekommen des Kaufvertrages seitens des Verkäufers zugestanden wird und er sich dann auf seine Auffassung stütz, er hätte keine "Garantie" gewährt. Ein Zustandekommen des Vertrages muss dann gegebenenfalls nicht nachgewiesen werden, da über zugestandene Tatsachen kein Beweis geführt werden muss.
Eine Garantie wird auf einem Flohmarkt sicher niemand vergeben. Ich sprach, wie oben erläutert, von der gesetzlichen Gewährleistung, die nur in sehr geringem Umfang durch die Verkäufer eingeschränkt werden kann.
Ich weiß nicht ob das üblich ist, aber bei meinem letzten Flohmarktkauf hat mir der Verkäufer seine Visitenkarte gegeben und gesagt, wenn etwas damit nicht in Ordnung ist dann kann ich mich melden und vom Kauf zurücktreten. Ob das nun nur eine netter Service war oder Pflicht des Verkäufers kann ich nicht genau beurteilen.
Ich vermute einmal dass es ähnlich läuft wie bei Ebay. Ein privater Verkäufer müsste bei so einem Kauf theoretisch bei Warenübergabe erklären dass er Privatverkäufer ist und keinerlei Garantie übernimmt, ein Händler mit Gewerbeschein und Steuernummer hat im Garantiefall diverse Ansprüche des Käufers zu erfüllen. Das klingt jedenfalls für mich logisch, nicht umsonst ist ja auch vorgeschrieben dass an einem Stand immer der Name und die volle Anschrift ausgeschrieben sein muss.
Auch auf Ebay findet das gesetzliche Gewährleisuntgsrecht ebenfalls Anwendung, da auch dort ein Kaufvertrag zwischen Anbieter und "Ersteigerndem" geschlossen wird. Wird dort ein Artikel veräußert, der in negativer Hinsicht nicht der Artikelbeschreibung oder der entsprechenden Erwartung des Käufers (beispielsweise bei sehr spärlicher Beschreibung des Artikels) entspricht, so stehen die normalen Möglichkeiten der Nacherfüllung, das heißt Behebung des Mangels oder ggf. Neulieferung, Kaufpreisminderung und im Fall der Fälle Rücktritt vom Kaufvertrag, zur Verfügung.
Hier ist insbesondere angenehm, dass der Gegenüber in der Regel namentlich und mit eigener Adresse oder Bankverbindung bekannt ist.
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