Pfingstsonntag ein Feiertag oder normaler Sonntag?

vom 12.06.2011, 16:19 Uhr

Als ich heute in unseren Supermarkt am Bahnhof, der sonntags von 10 bis 20 Uhr offen hat, gehen wollte, musste ich mit Bedauern feststellen, dass er seine Pforten nicht geöffnet hatte. Es war 15 Uhr mittags, also mitten in den Öffnungszeiten. Auch die Apotheke daneben hatte geschlossen, obwohl an der Tür stand, dass sie sonntags offen hat.

Da habe ich gedacht, es liegt vielleicht daran, dass morgen Pfingstmontag ist. Ist der Pfingstsonntag auch ein Feiertag? Ich dachte immer, es wäre ein Sonntag wie jeder andere auch.

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» fcbtill » Beiträge: 4713 » Talkpoints: 21,47 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Sowohl der Pfingstsonntag, als auch der Pfingstmontag ist ein gesetzlicher Feiertag. Das dein Supermarkt an einem Sonntag überhaupt geöffnet hat, ist schon mehr oder weniger ein Wunder, bei uns haben diese sonntags grundsätzlich geschlossen. Zu tun hat das ganze glaube ich auch mit dem Arbeitnehmerschutzgesetz (Oder so ähnlich). Geschäfte dürfen an Sonn- und Feiertagen nur mit besonderes Erlaubnissen eröffnet werden.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Okay, kein Wunder also, dass ich vor verschlossenen Türen stand, wenn der Sonntag auch ein Feiertag ist. Dass unser Supermarkt sonntags offen haben darf, hängt damit zusammen, dass er an einem Hauptbahnhof liegt und er damit von diesem Schutzgesetz ausgenommen ist. Sie hätten aber wenigstens mal ein Schild aushängen können, dass auch der Sonntag ein Feiertag ist, denn es warteten 20 Leute mit mir darauf, dass er auf macht.

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» fcbtill » Beiträge: 4713 » Talkpoints: 21,47 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Der Pfingstsonntag zählt wie Weihnachten und Ostern zu den hohen Feiertagen und sie sind gesetzlich besonders geschützt. Normalerweise gibt es ein Arbeitsverbot für Sonn- und Feiertage, mit Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeiten natürlich, das aber auch noch unterschiedlich streng je nach Feiertag geregelt ist. Geregelt wird das im Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

So ist einem normalen Supermarkt der Sonn- und Feiertagsverkauf untersagt, befindet er sich aber in einem Bahnhof darf er Öffnen und den normalen Reisebedarf verkaufen. Da sich aber niemand hinstellt und für diesen Tag das Sortiment bereinigt und beispielsweise die Kartoffeln und die Grillkohle heraus sortiert kannst du diese Produkte alle ohne Einschränkungen kaufen. Bei den normalen Feiertagen ist das ähnlich, da stehen die Bedürfnisse der Reisenden über denen der Beschäftigten und der Supermarkt im Bahnhof hat geöffnet. An den sogenannten hohen Feiertagen wie jetzt der Pfingstsonntag war steht der Arbeitnehmerschutz höher als das Bedürfnis der Reisenden, der Markt hat also geschlossen.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Bei uns haben die Geschäfte ja grundsätzlich an Sonn- UND Feiertagen zu. Es hätte also nicht einmal einer versucht. Ausnahme sind die verkaufsoffenen Sonntage, wo sich aber auch nicht alle Läden dran beteiligen und bei den Apotheken natürlich diejenigen, die Bereitschaft- oder Notfalldienst haben.

Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass bei es bei euch durchaus einen Unterschied macht, ob es Sonntags oder Feiertag ist und ich habe auch schon das ein oder andere Mal gehört, dass man Feiertage anders regelt in Regionen, wo Sonntags offen ist. Und man muss ja auch mal denen einen Ruhetag zugestehen, die auch Sonntags geöffnet haben müssen.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


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