Augenarzt vermisst sich - muss er haften?
Heute im Gespräch mit meinem Onkel kamen wir auf einen interessanten Punkt, den wir beide leider nicht zu unserer eigenen Zufriedenheit lösen konnten. Es ging sich um die theoretische Frage, ob ein Augenarzt dafür haften muss bzw. kann, wenn er sich bei einem Patienten "vermisst" und ihm deswegen eine höhere oder niedrigere Sehkraft zuschreibt. Immerhin ist ja eine auf eine falsche Sehkraft eingerichtete Brille praktisch wertlos für jeden anderen, sodass der Patient letztendlich auf der falschen Brille sitzen bleibt, oder?
Ich finde den Gedanken durchaus interessant, auch wenn ich bisher nie das Pech hatte, dass meine Brille nicht ideal auf meine Sehkraft eingestellt war. Wisst ihr, wie so etwas vor dem Gericht aussehen würde? Wie gesagt, es handelt sich nur um eine Überlegung und um eine Diskussion über das Thema. Mich würde einfach interessieren, wie eure Meinung dazu ist.
Also theoretisch müsste dann der Arzt natürlich die Brille bezahlen, beziehungsweise dann seine Versicherung. Allerdings wird es sicherlich etwas problematisch werden, wenn man dem Arzt das Ganze nachweisen will, weil die Augen sich ja auch so innerhalb von wenigen Tagen sehr stark verändern können, so dass es sicherlich schwierig wird, weil man nie genau sagen kann, ob der Arzt sich wirklich geirrt hat oder ob die Verschlechterung nach dem Arztbesuch kam. Zumal der Augenarzt einen ja auch fragt, ob man mit Glas X oder Y besser sehen kann, bevor er das Rezept ausstellt.
Das ist eigentlich nicht nur ein theoretisches Problem. Jeder Augenarzt oder auch Optiker wird Fehler machen oder schlicht manches Mal nicht mit der notwendigen Präzision arbeiten, so dass es eben zu so was wie Kunstfehlern kommt. Und da haftet natürlich derjenige, welcher den Fehler zu verantworten hat. Mindestens mal für die direkt verursachten Kosten wie das anpassen oder erstellen der Brille oder der Kontaktlinsen.
Aber wie hier von Pepsi-Light schon richtig geschrieben geht es ja in der Realität nicht so idealisiert zu, wie man sich das Prozedere vorstellen möchte. Denn es vergeht ja ein wenig Zeit, bis der Kunde endgültig von der falschen Diagnose bzw. den fehlerhaften Sehhilfen überzeugt ist. Jetzt muss der Nachweis gelingen, dass in der verstrichenen Zeit die Sehstärke eben weder entsprechend geschwankt ist noch sonst abgenommen hat - denn nur dann sollte die Haftung klar am Augenarzt festzumachen sein. Wenn man aber z.B. nach den ersten Beschwerden den gleichen Augenarzt aufsucht, macht man es sich nicht leichter. Denn einen Fehler wird der von sich aus sicher nicht eingestehen.
pepsi-light hat geschrieben:Zumal der Augenarzt einen ja auch fragt, ob man mit Glas X oder Y besser sehen kann, bevor er das Rezept ausstellt.
Nicht nur das, dafür hat man doch den Optiker um das noch einmal zu überprüfen. Ich kenne das seit Jahrzehnten so, dass hinterher bei der Bestellung der Gläser der Optiker noch einmal schaut und die Werte vom Arzt unabhängig von diesem überprüft. Dabei kam bei mir auch schon raus, dass der Augenarzt sich mal vertan hat und die Werte vom Optiker besser gepasst haben.
Es ist schon wichtig, dass man solche Angaben überprüfen lässt meiner Ansicht nach und dass man sich da absichert. Man hat doch nicht automatisch Gläser, wenn man vom Augenarzt ein Rezept bekommt, man muss doch damit zum Optiker. Allein durch diese Dopplung ist doch die Fehlerquote eher minimal und es können meiner Ansicht nach kaum Schäden am Auge entstehen sofern der Patient den Mund aufmacht.
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