Unterhalt/Kindergeld - Was wird bei Hartz IV angerechnet?
A bezieht für ihre 10jährige Tochter Kindesunterhalt vom Vater und das staatliche Kindergeld. Beides wird bei ihrem Bezug von Hartz IV angerechnet. A weiß aber nicht, ob das beim Kindergeld rechtens ist. Das der Unterhalt als Einnahmen für das Kind angerechnet wird, ist A bekannt. Aber darf auch das staatliche Kindergeld in Höhe von 184 Euro angerechnet werden oder nicht? Und wenn nicht, welche Urteile gibt es dazu, um gegen die Anrechnung Widerspruch einlegen zu können?
Ja das Kindergeld darf angerechnet werden und zählt praktisch als Einnahme des Kindes und dadurch verringert es natürlich die eigentliche Satzung die euch zu stehen würde.
Praktisch wird der Satz des Kindes genommen und das Kindergeld abgezogen und der Endbetrag wird euch dann überwiesen. Das einzige was ich weiss ist das das Elterngeld glaube nicht angerechnet werden darf, aber dadurch das die sowieso die Gesetze ständig ändern, weiss ich nicht ob es immernoch so ist.
alkalie1 hat geschrieben:Das einzige was ich weiß ist das das Elterngeld glaube nicht angerechnet werden darf, aber dadurch das die sowieso die Gesetze ständig ändern, weiß ich nicht ob es immernoch so ist.
Zuletzt was das Elterngeld ist nur bis zur Untergrenze von 300€ Anrechnungsfrei, sprich jeder der mehr als den Mindestsatz bekommt hat, musste mit Abzügen rechnen. Inzwischen wird das Elterngeld in voller Höhe auf den Leistungssatz angerechnet, oder anders ausgedrückt - das Elterngeld wird bereits durch den Leistungssatz in voller Höhe abgegolten.
Kindergeld sowie Unterhalt zählen als Einkommen und werden in voller Höhe angerechnet. Was allerdings anrechnungsfrei wäre, wäre wenn der Kindsvater Sachleistungen erbringt. Da drunter könnte man beispielsweise Monatskarten für Bus und Bahn, Kleidung etc. verstehen. Wobei Fahrten zur Schule, Vereinsbeiträge, Schulessen inzwischen durch das Bildungspaket abgedeckt sein sollten.
Heißt also praktisch, das alle Gelder, die man für ein Kind bekommt, angerechnet werden. In dem Fall halt nachweislich Kindergeld und Kindesunterhalt, was ja auf dem Konto der Mutter einsehbar ist, wenn die Agentur für Arbeit eine Kontoprüfung machen würde.
@alkalie1: Es geht dabei nicht um mich, sondern um eine Bekannte von mir. Sie meinte nur, das da neulich was in der Zeitung gestanden hätte, das das Kindergeld nicht mehr angerechnet werden dürfte. Hat das aber auch nur wieder von Dritten erzählt bekommen.
Mit den Sachleistungen, sollte man generell auch vorsichtig sein. Man muss an sich auch jedes Geschenk, mit einem Wert über 50 Euro bei den Ämtern angeben.
Kindergeld und Unterhalt wurden bisher auf den Satz des Kindes angerechnet. Ich kenne es aber von einigen Müttern so, dass die für ihre Kinder gar keine Leistungen aus dem Hartz 4 Topf bekommen, sondern für ihr Kind Wohngeld beantragen müssen. Wie da die Regelungen aussehen, weiß ich nicht. Wenn sie aber Wohngeld bezieht, würde ihr die Änderung ja nichts bringen.
Ansonsten hat man bisher in den größeren Foren noch nichts von den Änderungen gelesen. Und so was wird ja an sich meistens gleich irgendwo diskutiert. Kann aber sein, dass diese Änderung in diesem Bildungspaket mit drin steckt und mit dem scheint sich keiner wirklich aus zu kennen. Am sinnvollsten wird es sein, wenn deine Bekannte sich einfach mal an eine Beratungsstelle wendet. Beziehungsweise wenn es eine Änderung gab, müsste das ja theoretisch im letzten Bescheid stehen. Ich schrieb bewusst theoretisch. Sollte also die Änderung nicht auftauchen und die Aussage ist wahr, können die entgangenen Leistungen zurück gefordert werden. Sprich das Geld wäre zumindest nicht verloren.
Na ich werd sie mal ins Bürgerbüro bei uns schicken, denn dort müsste man ja über aktuelle Änderungen was wissen bzw. wissen wo man das erfragen kann. Ob sie zusätzlich Wohngeld bezieht, weiss ich jetzt nicht, aber kann es ihr mal mit auf dem Weg geben, das sie zumindest einen Antrag dazu stellen kann. Inwieweit dieser dann positiv entschieden wird, wird man dann halt sehen.
Wenn sie für die Kinder Leistungen aus dem Hartz 4 Topf bezieht, kann sie kein Wohngeld beantragen. Und wenn sie Hartz 4 Leistungen bezieht, hat das Amt intern schon gerechnet, ob sie nicht eher Wohngeld bekommen müsste und man hätte sie informiert.
Ich wies auch bewusst auf eine Beratungsstelle hin. Ich habe nun mehrfach mitbekommen, dass die Ämter leider nicht wirklich wissen was Sache ist. Und das ist auch örtlich unterschiedlich. Bei uns könnten die beim Bürgerbüro keine Auskunft geben. Wenn überhaupt können das nur die zuständigen Ämter ( Arge, Sozialamt etc.). In manchen Städten sind Bürgerbüros aber für alles zuständig. Wenn der Kontakt zum Sachbearbeiter gut ist, würde ich vielleicht auch den direkt einfach mal fragen.
Bei Hartz IV werden alle Einnahmen angerechnet. Dazu gehören auch Kindergeld und Unterhaltszahlungen. Nur echter Schadenersatz oder eine Vermögensumwandlung sowie die Riesterrente werden nicht angerechnet. Ein angemessenes Auto sowie ein angemessener Wohnraum samt Inneneinrichtung werden auch nicht angerechnet. Der Rest muss verwertet werden, ehe Hartz IV in Anspruch genommen werden darf.
Bei Arbeitslosengeld 2 werden alle Einnahmen angerechnet. Natürlich auch Unterhalt und das volle Kindergeld. Es verringert ja den Bedarf des Kindes, also auch den Gesamtbedarf aller im Haushalt lebenden Personen. Wohngeld und Arbeitslosengeld 2 schließen sich aus. Entweder oder geht nur. Wohngeld könnte eine Möglichkeit sein wenn die Mutter arbeiten würde, denn manchmal steht man sich mit Wohngeld und Kindergeldzuschlag dann besser als mit Arbeitslosengeld 2 besser.
Es ist immer noch so, dass auch Kindergeld und Unterhalt angerechnet wird. Es wird staatlich vorgezogen, sodass es eben das Hartz IV mindert. Ich finde es aber auch eine Frechheit, denn egal was man bekommt, wird angerechnet und somit ist man immer Rechenschaft schuldig. Man läuft dem Amt so oft hinterher, bekommt aber selber sehr wenig von denen.
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