Braucht man den Fahrzeugschein?
Wenn ich ab und zu mal zu Freunden fahre, nutze ich das Auto meines Vaters um dorthin zu gelangen. Mir ist heute allerdings mal aufgefallen, dass ich jedes Mal ohne den Fahrzeugschein durch die Gegend fahre, da mein Vater den Fahrzeugschein immer bei sich im Geldbeutel trägt.
Jetzt würde ich gerne wissen, was passiert wenn ich von der Polizei angehalten werden. Ich weiß schon, dass diese dann immer nach dem Führerschein und dem Fahrzeugschein fragt. Doch was passiert wenn ich dann den Fahrzeugschein nicht vorzeigen kann? Die Polizei wird wohl kaum annehmen, dass das Auto gestohlen ist, da ich ja den selben Nachnamen und die selbe Adresse wie der Fahrzeughalter, in diesem Fall mein Vater, habe.
Woher soll die Polizei denn wissen, dass der Wagen Deinem Vater gehört? Natürlich soll man den Fahrzeugschein bei sich haben, wenn man mit dem Auto unterwegs ist, während der Fahrzeugbrief zu Hause untergebracht werden muss. Das habe ich schon in der Fahrschule gelernt.
Wenn nun Dein Vater Angst hat, das Auto würde gestohlen werden, so wäre es ja sicherer, wenn Du zumindest eine Kopie des Fahrzeugscheins bei Dir trägst. Existieren noch andere Fahrer des Autos? Auch für die wäre eine solche Kopie nicht das Schlechteste, wenn so etwas nicht im Auto bleiben soll.
Wirst Du im Übrigen ohne Fahrzeugschein angehalten, so kostet es Dich ein kleines Straf- oder Bußgeld. Natürlich musst Du den Schein dann schnellstmöglich auch bei der Polizei vorlegen, so viel ich weiss. Inzwischen mag sich das geändert haben, aber so ganz ohne Denkzettel wirst Du bei einer Fahrzeugkontrolle oder dergleichen ohne Fahrzeugschein nicht wegkommen.
Das Nichtmitführen des Fahrzeugscheins ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro geahndet wird. Wenn du tatsächlich mal von der Polizei angehalten wirst und den Fahrzeugschein nicht dabei hast, solltest du dich darauf einstellen, dass die Kontrolle möglicherweise etwas länger dauern wird. Denn schließlich muss ja überprüft werden, ob das Auto entwendet wurde bzw. wer der Halter ist.
Wenn du Pech hast, könnte es auch sein, dass du den Fahrzeugschein noch nachträglich vorzeigen, also noch mal zur Polizei musst. Das ist jedoch eher unwahrscheinlich, denn wenn dein Vater und du den gleichen Namen haben, werde die meisten wohl davon ausgehen, dass du den Fahrzeugschein wirklich nur vergessen hast. Ob du die 10 Euro Verwarngeld entrichten musst oder nur mündlich verwarnt wirst, liegt im Ermessen der Polizeibeamten, also immer schön freundlich sein.
Mit der Erklärung und den Umständen dürfte das wirklich auf eine Verwarnung hinauslaufen. Aber natürlich werden die kontrollierenden Beamten prüfen, ob der Wagen nicht als gestohlen gemeldet wurde. Wobei man da natürlich sagen muss, dass das nicht viel mehr Zeit in Anspruch nimmt, als die gewöhnliche Kontrolle. Schließlich werden da auch Deine Führerscheindaten mit der Zentrale abgeglichen. Bei der Gelegenheit wird dann einfach auch das Auto abgefragt.
Wenn Du allerdings noch weitere Anlässe für eine Intervention gibst (pampiges Benehmen oder Uneinsichtigkeit oder ähnliches), dann dürfte dies Anlass genug sein, die volle Kontrolle über sich ergehen zu lassen. Das bedeutet dann tatsächlich das Vorzeigen des Verbandskastens und des Warndreiecks, das prüfen des Reifenprofils und wenn die Beamten einen schlechten Tag haben auch die Frage nach der TÜV Bescheinigung. Und anschließend wird man auf die Idee kommen können, dass das fehlende Scheinchen bei der nächsten Polizeiwache nachgereicht werden muss. Das ist letztlich alles nicht weiter dramatisch, kostet aber Zeit.
Wenn klar ist, dass Du Dir von einer dritten Person ein Auto borgst, macht es tatsächlich Sinn, sich auch den Schein mitgeben zu lassen. Es ist jedenfalls fahrlässig sich regelmäßig darauf zu verlassen, dass es schon zu keiner Kontrolle kommen wird. Das passiert eigentlich immer dann, wenn es einem gar nicht passt. Und dann künstlich Angriffsfläche zu bieten, ist sicher nicht hilfreich!
Mir persönlich ist so ein Spiel schon mal passiert, wobei ich da das Glück hatte, nur für die Ordnungswidrigkeit bezahlen zu müssen. Aber die Identitätsprüfung dauerte eben locker 8-10 Minuten (ich hatte keine Papiere mit - und die Beamten haben lediglich meinen mündlichen Angaben (Name, Geburtstag, Wohnort) glauben geschenkt und diese "geprüft").
Es ist mir vor Jahren einmal passiert, dass ich von einer mobilen Polizeikontrolle überprüft wurde. Ich war sehr eilig und hatte den Fahrzeugschein zu Hause gelassen. Man verdonnerte mich dazu, umzukehren und den Fahrzeugschein zu holen. Außerdem musste ich ein Ordnungsgeld bezahlen. Meinen Termin konnte ich anschließend vergessen.Das wird mir nie wieder passieren.
Cid hat geschrieben:Man verdonnerte mich dazu, umzukehren und den Fahrzeugschein zu holen.
Ich vermute aber, dass das ein Vorschlag der Beamten war, um ein Ordnungsgeld zu verhindern. Denn wenn Du wirklich zeitnah den gleichen Beamten den Schein hast vorlegen können, wäre ja kein Grund mehr vorhanden, Dich entsprechend zu belangen. Um den Termin zu halten hättest Du vermutlich einfach das Beibringen ablehnen können bzw. später vorzeigen. Das aber hätte natürlich die vorgesehene Strafe nach sich gezogen.
@Der Punkt, die beiden Beamten waren sehr freundlich. Sie meinten, ob ich solle den Fahrzeugschein holen, da es nicht weit von meiner Wohnung entfernt war. Ich glaube, dass ich was bezahlen musste, aber ehrlich weiß ich das nicht mehr genau. Es ist circa acht Jahre her und ich war ziemlich gestresst wegen meines Termines.
Den Fahrzeugschein, bzw. Teil 1 der Zulassungsbescheinigung, muss man immer dabei haben, wenn man mit dem Auto unterwegs ist. Andernfalls wird es im günstigsten Fall lästig und im ungünstigsten Fall geht es ans Geld. Der Schein ist übrigens zwingend als Original mitzuführen. Eine Kopie wird von der Polizei nicht akzeptiert.
Während meiner Ausbildungszeit hatten wir nur Kopien von den Fahrzeugscheinen in den Lastwagen. Dadurch habe ich mir das bei der 80er und bei meinem ersten Auto auch angewöhnt. Bei der ersten Polizeikontrolle wurde ich dann eines besseren belehrt.
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