Darf Polizei die Tür mit Durchsuchungsbefehl aufbrechen?

vom 22.05.2011, 22:15 Uhr

Ich habe mir gerade mal wieder eine schlechte Episode der Serie "K11" angesehen. Dort wurde bei einem Verdächtigen eine Tatwaffe gesucht. Dafür haben sich die Polizeibeamten einen Durchsuchungsbefehl beim Staatsanwalt geholt. Angekommen bei der Wohnung des Verdächtigen klingelten diese und zeigten dem Verdächtigen den Durchsuchungsbefehl. Daraufhin lies dieser die Polizisten ins Haus und diese haben alles durchsucht.

Ich weiß natürlich, dass es im echten Leben anders zugeht. Aber was würden die Polizeibeamten machen, wenn ich ihnen einfach die Tür vor der Nase zuschlage? Haben die Polizeibeamten sofort beim ersten "Besuch" einen Schlosser dabei, der die Erlaubnis hat, mein Schloss aufzubrechen? Wenn nicht, dürften diese dann einfach meine Haustür "eintreten" oder ziehen diese wieder ab und holen erst jemanden, der in der Lage ist, die Haustür aufzubrechen.

Alles andere Stelle ich mir sonst irgendwie sinnfrei vor, da der Verdächtige ja in der Zeit, in der die Polizisten einen Schlosser holen, die Tatwaffe verschwinden lassen könnten. Was passiert also, wenn ich den Polizeibeamten trotz Durchsuchungsbefehls die Tür vor der Nase zuschlage und diese vehement nicht ins Haus lasse?

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Glaube mir, die Beamten werden sich schon Zutritt verschaffen. Sie würden dich verhaften wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt. Wenn sie einen Durchsuchungsbeschluss haben, dann dürfen sie sich notfalls mit Gewalt Eintritt verschaffen und wenn die die Tür eintreten. Denn da ist Gefahr in Verzug und sie müssen handeln, damit der Täter nicht Beweismaterial wegschafft.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Also vorweg gesagt muss die richterliche Anordnung eines Durchsuchungsbeschlusses noch nicht bedeuten, dass dieser auch rechtens ist. Damit meine ich weniger die Tatsache, dass der Richter illegal gehandelt hätte - vielmehr kann man als Betroffener gegen die durchgeführte Hausdurchsuchung verschiedene Rechtsmittel verwenden, welche in allen ihren Formen schließlich dazu führen können, dass die aus der Durchsuchung eventuell entdeckten Beweise vor Gericht nicht verwendet werden dürfen. Die Beweislast liegt in einem solchen Fall allerdings bei dir und es muss auch irgendein Fehlverhalten der Beamten gegeben haben!

Nun generell ist es nicht illegal, wenn man einem Polizisten die Tür vor der Nase zuknallt, denn das mag zwar unfreundlich sein, als Besitzer deiner Wohnung oder deines Hauses aber trotzdem dein gutes Recht. Natürlich sieht die Sache anders aus, wenn sich die Beamten mit Marke/Ausweis bei dir vorgestellt haben und dich über das Vohandensein eines Durchsuchungsbeschlusses aufgeklärt haben. Wenn du ihnen erst danach den Eintritt verweigerst, dann können die Beamten durchaus von von Gefahr im Verzug auszugehen, weil du möglicherweise versuchen wirst, Beweismittel zu vernichten. Unter diesen Umständen (Stichwort Gefahr im Verzug mit einem konkreten Verdacht) darf die Exekutive sogar eine Durchsuchung ohne richterlichen Befehl durchführen. In einer solchen Situation darf die Polizei auch dein Eigentum beschädigen und da ist es egal, ob es sich um eine eingetretene Tür, ein eingeschlagenes Fenster oder einen beschädigten Fluchtwagen handelt.

Man darf das allerdings nicht falsch verstehen, denn durch diese konkreten Verdachtsmomente erhält ein Polizist zwar eine kurzweilig erhöhte Exekutivgewalt, er muss sich für seine Entscheidung und die daraus folgenden Konsequenzen später aber auch rechtfertigen können. Daher musst du auch keine Dirty Harry Klone in Uniform fürchten :)

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» Reaper » Beiträge: 576 » Talkpoints: 1,11 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Um deine Frage zu beantworten: Ja, die Polizei darf sich auch mit Gewalt Zutritt zu deiner Wohnung verschaffen, aber es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Generell ist es also möglich, aber es kommt auf den konkreten Einzelfall an. Dabei kommt es auch nicht auf den richterlichen Durchsuchungsbeschluss an. Wenn die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind, kann die Polizei auch ohne Durchsuchungsbeschluss deine Wohnung gegen deinen Willen betreten.

In den meisten Fällen dürfte jedoch eher der Schlüsseldienst gerufen werden, zumindest wenn es nicht so eilig ist und das Eintreffen noch abgewartet werden kann.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Reaper hat geschrieben:Natürlich sieht die Sache anders aus, wenn sich die Beamten mit Marke/Ausweis bei dir vorgestellt haben und dich über das Vohandensein eines Durchsuchungsbeschlusses aufgeklärt haben. Wenn du ihnen erst danach den Eintritt verweigerst, dann können die Beamten durchaus von von Gefahr im Verzug auszugehen, weil du möglicherweise versuchen wirst, Beweismittel zu vernichten. Unter diesen Umständen (Stichwort Gefahr im Verzug mit einem konkreten Verdacht) darf die Exekutive sogar eine Durchsuchung ohne richterlichen Befehl durchführen.

Warum sollten sie es denn dann dürfen bzw. besser gefragt, was für eine Gefahr wäre denn im Verzug, wenn ich mir den Durchsuchungsbeschluss anschaue und feststelle, dass der nicht rechtens ist und die Tür wieder zu mache. Dann haben sich die Herren darum zu kümmern mir einen ordnungsgemäßen Durchsuchungsbefehl vorzulegen und können dann rein, aber einfach so geht das nicht.

Aufbrechen dürfen die Polizisten, wenn sie einen ordnungsgemäßen Durchsuchungsbefehl haben, deine Tür sehr wohl. Es ist aber keinesfalls notwendig die Tür aufzumachen. Genau genommen musst du ihnen überhaupt nicht helfen, du darfst sie nur nicht behindern. Also Tür wieder zu machen oder zuschließen darfst du nicht, du musst sie aber auch nicht aufmachen. Genauso muss der Durchsuchungsbefehl unterschrieben sein und dir muss sogar eine Kopie ausgehändigt werden. Fehlt davon was, dann dürfen die Herren noch einmal abtreten und sind dann halt selber Schuld, wenn du in der Zeit etwas verschwinden lässt.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Klehmchen hat geschrieben:wenn ich mir den Durchsuchungsbeschluss anschaue und feststelle, dass der nicht rechtens ist und die Tür wieder zu mache.

Das Problem dürfte sein, dass Du gar nicht entscheiden kannst, ob der Beschluss rechtens ist oder nicht. Denn das macht im Zweifelsfall der Richter! Für die Beamten vor Ort ist deren Beschluss ordnungsmäßig genug und natürlich verschaffen die sich dann auch gegen den Willen Zutritt zur Wohnung. Was soll man da als derjenige dessen Wohnung durchsucht wird auch machen? Die Polizei zu rufen wird nicht helfen - denn die ist ja schon da. Und sich (mit Gewalt) zu wehren ist sicherlich keine gute Idee. Schließlich ist anzunehmen, dass mehr Polizisten vor Ort sind und man so außerdem (zusätzlich und unabhängig vom Ergebnis oder der Rechtmäßigkeit der Wohnungsdurchsuchung) eine Anzeige bekommt, was u.U. auch teuer werden kann.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


damomo hat geschrieben:Was passiert also, wenn ich den Polizeibeamten trotz Durchsuchungsbefehls die Tür vor der Nase zuschlage und diese vehement nicht ins Haus lasse?

Ja, die Polizei darf sich mit Gewalt Zutritt zur Wohnung verschaffen, wenn dieses zum Schutz anderer ist oder wenn Gefahr in Verzug ist. Es müssen also bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, damit die Polizei sich Zutritt auch gegen den Willen des Wohnungsinhabers verschaffen kann. Ich finde das selber sehr gut, denn wenn man durch so etwas Schlimmeres verhindern kann, dann kann es ja nur positiv sein.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, das Polizeibeamte es so locker hinnehmen würden, wenn man ihnen die Türe vor der Nase zuhaut und ich denke, dass sie sich dann erst recht mit Gewalt Zutritt verschaffen werden, weil es ja dann auch noch verstärkt so aussieht, als wäre wirklich Gefahr in Verzug, oder das der Beschuldete etwas verschwinden lassen möchte.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ja, auf jeden Fall. Wenn keiner aufmacht haben sie, zumindest bei dringenden Fällen (auch als Gefahr im Verzug bezeichnet), das Recht, die Tür aufzubrechen und die Wohnung stürmen zu lassen. Aber wenn du nichts illegales machst, ist es ja für dich eigentlich egal.

» richard.reiber » Beiträge: 42 » Talkpoints: 9,70 »


derpunkt hat geschrieben:
Klehmchen hat geschrieben:wenn ich mir den Durchsuchungsbeschluss anschaue und feststelle, dass der nicht rechtens ist und die Tür wieder zu mache.

Das Problem dürfte sein, dass Du gar nicht entscheiden kannst, ob der Beschluss rechtens ist oder nicht. Denn das macht im Zweifelsfall der Richter! Für die Beamten vor Ort ist deren Beschluss ordnungsmäßig genug und natürlich verschaffen die sich dann auch gegen den Willen Zutritt zur Wohnung.


Warum soll ich das nicht machen können? Ich mag zwar den Grund nicht aus der Welt schaffen können, weswegen die Wohnung durchsucht werden soll, aber es gibt eben auch gewisse Formalitäten die eingehalten werden müssen. Was unter anderem beinhaltet, dass so ein Durchsuchungsbeschluss auch unterschrieben sein muss oder dass da drin steht, warum man überhaupt meine Wohnung durchsuchen will. Genauso muss man mir da auch eine Kopie aushändigen können. Ebenso darf die Durchsuchung ja auch nicht mitten in der Nacht stattfinden, wenn dies nicht extra angeordnet ist, auch dafür gibt es Vorschriften.

Ist das alles nicht gegeben, dann brauchst du die Herren auch nicht reinlassen. Ist natürlich nur die Frage, wie die Herren darauf reagieren und ob sie sich im Zweifel dann auf Gefahr im Verzug berufen. Aber in jedem Fall kann man versuchen sein Recht auf vernünftige Art und Weise schon vor Ort geltend zu machen. Im günstigen Fall gehen die Herren wieder und bessern beim Durchsuchungsbeschluss nach, im schlimmste Fall ziehen sie die Durchsuchung halt durch, so wie sie es auch ohne Protest gemacht hätten.

In jedem Fall muss man aber überhaupt nicht mithelfen, man darf halt nur nicht behindern. Das kann aber dann natürlich dazu führen, dass Türen auch eingetreten werden können und auf den Kosten bleibt man alleine sitzen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Naja das Problem dabei ist schlichtweg, dass du die Polizei bei einem Durchsuchungsbeschluss nicht behindern darfst, denn dann kannst du tatsächlich wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt angezeigt werden, selbst wenn nachträglich geklärt wird, dass die Durchsuchung rechtswidrig war.

Der einzige rechtliche Rekurs, der dir als Besitzer der Wohnung oder des Hauses bleibt, ist der Durchsuchung und möglicherweise auch der Beschlagnahmung von Beweismaterial zu widersprechen. Damit kannst du deinen Einspruch geltend machen und dieser muss auch im Durchsuchungsprotokoll eingetragen werden. Dort muss auch alles weitere festgehalten werden, das du an der Durchsuchung nicht in Ordnung findest.

Es gibt eigentlich eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie die Ermittler bei der Durchsuchung rechtswidrig vorgehen können und optimal wäre es, wenn du dich schon von Beginn an telefonisch mit deinem Anwalt berätst.

Auf der sichersten Seite bist du bei einer Hausdurchsuchung jedenfalls, wenn du dich zwar kooperativ zeigst, deine Rechte aber bis ins Detail ausnützt.

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» Reaper » Beiträge: 576 » Talkpoints: 1,11 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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