Scheidung - Recht auf "Auszahlung"?
Hallo, eine bekannte von mir, nennen wir sie einfach mal Frau S. hat sich vor kurzem nach 19 Jahren Ehe von ihrem Ehemann getrennt. Sie haben zwei gemeinsame Kinder und lebten in einem eigenen Haus. Das Haus hat damals ihr Mann von den Eltern vererbt bekommen, als diese starben. Das der Mann von Frau S. auch noch eine Schwester besaß, sollte diese auf Wunsch der Eltern die Hälfte des Hauses bekommen. Man einigte sich damals darauf, dass die Schwester ihres Mannes die "Hälfte des Hauses" ausgezahlt bekäme.
Die beiden zahlten für das Haus also über Jahre hinweg gemeinsam an die Schwester des Mannes. Die Frau war in der Zeit fast durchgängig arbeitstätig und hat auch einen Großteil dazu beigesteuert. Jetzt trennen sich die beiden und Frau S. wird mit den beiden Kindern zusammen ausziehen. Jedoch ist Frau S. nicht im Grundbuch des Hauses eingetragen. Frau S. und ihr Ex-Mann sind jetzt im Streit darüber, ob ihr Geld oder ähnliches zusteht, da sie jahrelang mitbezahlt hat.
Hat Frau S. ein anrecht auf eine "Entschädigung" ihres Ehemannes in Form von Geld oder ähnliches? Ich finde, dass es nicht sein kann, dass sie selbst über Jahre hinweg gezahlt hat und jetzt, nur da sie nicht im Grundbuch steht, leer ausgehen muss. Einen Ehevertrag oder ähnliches gibt es bei den beiden übrigens nicht.
Frau S hat während der Ehe einen Wohnvorteil genossen und diesen halt durch die Mitzahlung an die Schwägerin abgegolten. Sowas wird ähnlich den Mietzahlungen bei einer angemieteten Wohnung gewertet. Daher wird Frau S da kaum Ansprüche geltend machen können. Zumindest sind mir in dieser Richtung Fälle bekannt, wo eben Dinge, welche geerbt wurden auch nur dem Erben gehörten, selbst wenn da ein Ehepartner vorhanden war.
Aber insgesamt wird da nur ein Anwalt, welcher auf Familienrecht spezialisiert ist, eine genaue Aussage treffen können. Daher ist es wohl sinnvoller, wenn Frau S sich da möglichst schnell einen Termin vereinbart und beraten lässt.
Hier finde ich den Fall wie Punktedieb schon komplex genug, als das Laien sich hier eher zurückhalten sollten. Nachdem es daher für Frau S. und ihren Ex-Mann um viel Geld geht (ein halbes Haus), sollte - nachdem bedauerlicher Weise keine gütliche Einigung in Sicht zu sein scheint - eine Anwältin bzw. ein Anwalt herangezogen werden. Überdies hinaus sollte Frau S. es vermeiden, sich mit dem Ex-Mann direkt zu streiten (gleiches gilt ja auch für ihn). Denn konstruktive Ergebnisse oder gar eine Lösung des Problems sind im Streit nicht zu erwarten und im besten Fall wird man weder beleidigend noch handgreiflich. Nachdem auch Kinder durch die Scheidung betroffen sind, sollte schon Wert darauf gelegt werden, dass der Umgang zwischen den Parteien nicht völlig unmöglich wird.
Wenn aber Frau S. berufstätig war, dürfte es für Sie im schlimmsten Fall wirklich darauf hinauslaufen, dass das Geld abgeschrieben werden kann und ihr Ex-Mann (aber dann natürlich auch die Kinder als potentielle spätere Erben) hier den Vorteil für sich nutzen kann. Schließlich - so kann man argumentieren - hat die Frau für ihr Geld in dem Haus auch gewohnt. Wobei hier sicher vor Gericht auch ein Ausgleich geschaffen werden dürfte. Vor allem wenn die Zuzahlung nicht verhältnismäßig war und Frau S. z.B. mit ihrem gesamten Gehalt für die Auszahlung eingestanden ist.
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