Haftpflichtschaden
Ich habe heute ein Schreiben von meiner Versicherung bekommen welches darauf ausgelegt ist, dass ich eine Schadensmeldung für einen Kraftfahrt-Haftpflichtschaden ausfüllen soll.
Das Problem ist einfach ich hatte gar keinen Autounfall, das einzige was mir voriges Jahr passiert ist, ist dass sich ein Radfahrer erschreckt hat als ich aus einer Parklücke herausgefahren bin und dieser 10 Meter vor mir auf einer nassen Pflasterstrasse gestürzt ist. Ich habe den Mann noch nicht mal berührt.
Ich bin dann auch aus dem Auto gestiegen und habe den Mann gefragt ob alles in Ordnung ist und er sagte ja. Eine kleine Schramme hatte er am Unterarm, sonst nix und nun soll ich solch ein Fragebogen ausfüllen welcher voll auf einen Verkehrsunfall schließt. Ist das jetzt ein dummer Zufall oder wirklich ein Haftpflichtschaden?
Ruf zuerst einmal bei der Versicherung an. Wird wahrscheinlich ein Missverständnis sein so wie bei mir: Denn irgendein Polizeibeamter hat auf dem Schein für die Versicherung ein falsches Kennzeichen notiert und es ist niemandem aufgefallen. Natürlich meldet dann der Anwalt sich bei der falschen Versicherung.
Ich glaube nicht, dass du für das Erschrecken eines Radfahrers zur Rechenschaft gezogen werden kannst. Sowieso würde ich Rücksprache mit deinem Anwalt halten, zur Sicherheit, falls der Radfahrer wirklich einen Schaden geltend machen will.
Ich würde auch zuerst mal bei der Versicherung anrufen. War dir bekannt, dass die Versicherung über diesen Vorfall informiert wurde oder hat der Radfahrer sich einfach dein Kennzeichen notiert und ist dann diesen Weg gegangen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dich dafür haftbar machen kann. Allerdings weiß ich nicht, wie es deiner Versicherung geschildert wurde und ob der Radfahrer hier vielleicht versucht etwas raus zu holen und erzählt, du hättest ihn angefahren oder so etwas. Das solltest du mal klären, bevor du irgend etwas ausfüllst.
Der Radfahrer hatte sich gleich mein Kennzeichen aufgeschrieben und meinen Namen notiert. Da ich mehr oder weniger unter Schock stand hatte ich diesen auch gesagt.
Die Berufsgenossenschaft will Schadenersatz von meiner Versicherung. Steht zumindest so in der Einleitung des Schreibens. Aber es war doch gar nix passiert als er gestürzt war. Er wollte auch keine Polizei und kein Arzt und sagt es sei alles in Ordnung. Ich hatte doch eigentlich nix gemacht und das Pflastersteine bei Regen rutschig sind ist jedem bekannt.
Als er sich dein Kennzeichen und deinen Namen notierte, ohne Polizei oder dergleichen zu wollen, hättest du misstrauisch werden müssen. Es gibt nun keine Zeugen, die bezeugen können, dass du ihn nicht doch angefahren hast oder etwas mit seinem Sturz zutun hattest. Er hat das aber offenbar irgendwie so geschildert, sonst wäre er nicht so einen Weg gegangen. Nimm dir in jedem Fall einen Anwalt, ich habe das Gefühl, dass hier etwas nicht stimmt.
Also es ist schon etwas mysteriös, wenn ein Radfahrer, den du nicht mal berührt hast auf einmal deine Kontaktdaten und Autokennzeichen aufschreiben will. Da es aber wie gesagt leider keine Zeugen de Geschehnisses gibt, beziehungsweise man diese nicht so leicht findet, ist es aber schwierig, deine Wahrheit zu beweisen. ich vermute mal, dass das Opfer vielleicht auch einfach in Geldnot geraten ist und nun durch Sachen wie diese versucht, an etwas Geld zu kommen. Ich weiß, ich denke sehr misstrauisch, aber ohne Misstrauen kommt man nicht weit heute
Du vermutest jetzt, dass es der Unfall ist, weißt es aber nicht, weil Du vom Unfallgegner keine Daten hast. Daher würde ich mich erst einmal bei der Versicherung erkundigen, um welchen Schaden es in diesem Fragebogen geht, denn immerhin könnte es doch etwas anderes sein.
Dass die Berufsgenossenschaft das Geld von Deiner Versicherung wieder haben möchte ist verständlich. Du solltest aber auch bedenken, dass Deine Versicherung unberechtigte Forderungen gegen sich selbst und damit auch indirekt gegen Dich abwehren wird. Daher ist es natürlich, dass die Versicherung Deine Schilderung auch braucht, um eben entsprechende unberechtigte Forderungen abzuweisen. Daher solltest Du den Fragebogen dann wahrheitsgemäß ausfüllen. In diesem Zusammenhang: bist Du Dir sicher, dass sich der Radfahrer wirklich wegen Dir erschreckt hat oder war er vielleicht wegen des widrigen Wetters ohnehin unsicher?
Das ist absolut mysteriös, es wäre schön wenn du uns hier auch noch später auf dem laufenden halten könntest. Natürlich steht ein Anruf bei deiner Versicherung an erster Stelle um zu klären worum es überhaupt geht. So wie du den Vorgang schilderst brauchst du dir aber wirklich keine Gedanken machen. Eine Haftpflichtversicherung reguliert nicht nur solche Schäden sondern sie wehrt auch unberechtigte Forderungen ab. Schwere Fahrlässigkeit kann man dir auch nicht vorwerfen um nicht bezahlen zu müssen, höchstens dass du den Unfall nicht vorsorglich gemeldet hast. Aber bei dem Sturz ohne Komplikationen hätte ich das auch nicht getan.
Nun zu dem Mysteriösen. Zehn Monate sind eine lange Zeit, es ist absolut unwahrscheinlich dass nach so einem Zeitraum noch ein Krankheitsbild auftreten kann. Unmöglich ist es aber nicht, es kann sein dass der Mann einen Arbeitsunfall hatte und in diesem Zusammenhang von der Berufsgenossenschaft festgestellt wurde dass schon eine Vorschädigung des Armes vorhanden ist. Vielleicht ein kleines Beispiel, jemand ist beruflich Kraftfahrer und hat sich beim Beladen seines Transporters schwer am Kopf gestoßen ohne dass er in das Krankenhaus musste. Wenig später treibt er Sport und stößt mit dem Kopf an einen Torpfosten und verstirbt. Nun wird bei der Autopsie festgestellt dass schon ein Gehirnrinsel im Kopf vorhanden war und man versucht herauszubekommen welchen Einfluss das auf den Tod haben könnte, also was ursächlich zum Tod führte.
Ich würde mir auch erklären lassen warum die Berufsgenossenschaft mit im Spiel ist. Diese Unfallversicherung reguliert ausschließlich Unfälle die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das jemand während der Arbeitszeit mit dem Fahrrad unterwegs ist halte ich für ungewöhnlich, es könnte sich aber auch um einen Wegeunfall handeln.
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