Sonderkündigungsrecht weil Daten nicht geändert werden?

vom 20.05.2011, 20:44 Uhr

A hat vor etwa einem Jahr geheiratet und ihrem Mobilfunkanbieter mittlerweile dreimal schriftlich die Namensänderung mitgeteilt. Im ersten Schreiben hatte sie nur um die Änderung gebeten, aber nichts passierte. Die beiden anderen Schreiben hat sie mit Kopie von Heiratsurkunde und Personalausweis verschickt. So wurde es vom Anbieter erbeten.

Allerdings wurde der Familienname noch nicht geändert. Nun hatte A die Bankverbindung gewechselt und diese auch dem Anbieter mitgeteilt, damit die verursachten Gebühren abgezogen werden konnten. Umgezogen ist A im letzten Jahr auch und hat auch die neue Adresse mitgeteilt.

Nun gab es folgendes Problem, das die neue Bank die Lastschrift nicht eingelöst hat, weil ja der Name nicht zum Konto passt. Also hatte A wiederum den Mobilfunkanbieter kontaktiert und eben zum dritten Mal den Nachweis erbracht, das sie seit dem letzten Jahr ja nun einen anderen Nachnamen führt. Und das man doch bitte nun endlich mal die Daten ändern und dann erneut die Gebühren vom Konto abziehen kann.

Leider hat der Mobilfunkanbieter wieder nicht reagiert, die zweite Rechnung wurde nun in Folge von der Bank nicht eingelöst und das Handy ist nun gesperrt, da ja die Gebühren nicht beglichen wurden.

Hat aber A nun ein Sonderkündigungsrecht, da ja der Anbieter hier eindeutig geschlampt hat, weil es seit einem Jahr unmöglich erscheint Daten eines Kunden zu ändern? Wenn es dieses Sonderkündigungsrecht gibt, kann A trotzdem die Nummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen, obwohl diese aktuell gesperrt ist?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich kenne eigentlich keine Bank mehr die noch auf die Korrektheit des Namens achtet, aber das ist jetzt nicht das Thema. Ob ein direktes Sonderkündigungsrecht besteht, vermag ich leider nicht zu sagen, aber würde mein Telekommunikationsanbieter so reagieren, würde ich wahrscheinlich drauf ankommen lassen.

Ich würde nachdem die Rufnummer gesperrt wurde, weitere Mahnungen abwarten, eventuell mal zwischendurch ein Schrieben an den Anbieter richten, allerdings gemütlich weiter auf ein potenzielles Inkassounternehmen warten. Dessen Mahnungen würde ich wahrscheinlich komplett ignorieren und mir dann einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen.

Denn spätestens das Gericht wird zumindest meinen Widerspruch lesen und höchstwahrscheinlich unter Angabe der oben gemacht Angaben diesen auch akzeptieren. Wurden die Angaben zum Namenswechsel bereits per Einschreiben an den Telekommunikationsanbieter übermittelt? Ein einfaches Einwurfeinschreiben sollte bereits Ausreichend für einen ordentlichen Widerspruch ausreichen.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Nun das sowas doch ab und an noch kontrolliert wird habe ich Ende letzten Jahres noch erlebt, wo bei mir Geld zurück kam, weil Name und Kontonummer nicht zusammenpassten. Stand direkt so in den Buchungstext.

Aber zum eigentlichen Problem. Wie will der Anbieter an A Mahnungen versenden, wenn an der genannten Adresse der Name nicht bekannt ist? Denn dort steht ja nicht der Mädchenname am Briefkasten, sondern der neue Familienname. Damit wirft die Post schonmal keinen Brief ein, wenn der Name nicht vorhanden ist und die Post geht halt zurück an den Absender.

Soweit mir bekannt, wurden alle Schreiben mit der normalen Post versendet. Aber da sie nun schon mehrmals versendet worden sind, wird wohl niemand glauben, das alle Briefe abhanden gekommen sein sollen. Das Problem ist allerdings trotzdem das gesperrte Handy, so das A nicht mehr telefonieren kann. Erreichbar ist sie allerdings noch. Nur kam auch die Sperrung ohne Vorwarnung. Wobei ich von Bekannten weiß, das sowas einige Tage vorher per SMS angekündigt wird.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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