Zwischenverkauf bleibt vorbehalten
Wir interessieren uns für ein Haus welches zur Miete ausgeschrieben ist nun steht in der Anzeige der Satz " Zwischenverkauf bleibt vorbehalten ", heißt das soviel wie das der Mieter jetzt schon weiss das er es in geraumen Zeitraum verkaufen will und müsste er uns das bereits bei der Anmietung mitteilen oder gilt dann einfach das Recht des freien Verkaufs.
Ich möchte den Makler deswegen noch nicht Kontaktieren, da wir uns noch unschlüssig sind. Aber in ein Haus ein zu ziehen welches in geraumer Zeit verkauft wird wäre ja auch nicht wünschenswert. Kann es vielleicht auch sein das er Mietkauf damit meint. Kennt sich jemand damit aus und kann mir im Vorfeld schon weiter helfen.
Steht denn das Haus auch gleichzeitig zum Verkauf? Es gibt Immobilien, die werden für beide Zwecke angeboten. Normalerweise bedeutet dieser Satz, dass der Verkäufer oder Vermieter sich vorbehält, bis es zu einer Einigung kommt, dass er die Immobilie auch verkaufen kann. Aber wenn sie nur zur Vermietung steht, dann wundert mich dieser Satz doch etwas.
"Zwischenverkauf vorbehalten" ist eigentlich nur eine Absicherung des Vermieters, dass es sich um ein unverbindliches Angebot handelt. Eigentlich spricht man nur von Zwischenverkauf, wenn man wirklich etwas verkaufen will, aber in diesem von dir beschriebenen Fall wird es eher so sein, dass es dem Vermieter darum geht, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Denn je nachdem, wo er dieses Mietangebot veröffentlicht hat, könnte es sich auch um ein verbindliches Angebot handelt, sodass du ein Anrecht auf die Mietsache hättest.
Zum Kauf steht es nicht, habe es auch nicht gefunden darunter, wie halt gesagt nur zur Vermietung. Deshalb kommt es mir recht komisch vor und ich möchte ja kein Haus anbieten und es dann schön einrichten und gleichzeitig wieder aus ziehen.
Wenn Ihr aber wirkliches Interesse an dem Haus habt, dann solltet Ihr schnellstmöglich mit dem Makler Kontakt aufnehmen. Es kann ja sein, dass es potentielle Mieter gibt, die das Haus kaufen möchten und bei einem guten Angebot wird der Besitzer des Hauses vielleicht nicht nein sagen.
Zudem muss der Hauseigentümer ja nicht bei dem Makler oder in der Zeitung auch das Haus zum Kauf angeboten haben. Er kann es ja noch anderweitig als Haus zum Verkauf anbieten. Aber das ist wie gesagt persönlich zu besprechen.
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