Rezepte - was, wenn sie verloren gehen?
Heute hatte ich wieder einmal meinen Quartalstermin bei meinem Diabetologen und dort bekomme ich auch immer Dinge aufgeschrieben, die ich etwa in den nächsten drei Monaten, also bis zum nächsten Termin benötige. Einiges kann ich hier vor Ort holen, aber bei Dingen, die meine Insulinpumpe betreffen, bestelle ich sie aufgrund keiner Zuzahlungspflicht bei einem Versandhändler für Diabetesbedarf.
Die Bestellung gebe ich meistens telefonisch ab und sende das Rezept dann ein oder aber, wenn ich die Dinge nicht so schnell benötige, werfe ich das Rezept ohne telefonische Bestellung in den Briefkasten. Dafür erhalte ich auch von diesem Versandhändler bei jeder Bestellung ausreichend Umschläge.
Bislang sind alle Rezepte auch angekommen, den ersten hatte ich sogar noch per Einschreiben frankieren lassen, um sicher zu sein, dass sie auch wirklich ankommen. Alle anderen Rezepte habe ich dann ganz normal mit diesen Umschlägen, die sonst nicht frankiert werden, dem Händler zukommen lassen. Aber wie ist das, wenn ein Rezept mal nicht ankommt? Muss ein neues Rezept ausgestellt werden, muss nachgewiesen werden, dass das Rezept nicht angekommen ist oder hat man schlicht und einfach Pech gehabt? Wenn Ihr auch bei Versandapotheken etwas bestellt, hattet Ihr es vielleicht sogar schon erlebt, dass ein Rezept nicht zugestellt wurde?
Ich habe ehrlich gesagt, noch nie erlebt, dass ein Brief innerhalb Deutschlands nicht angekommen ist. Falls mal ein Rezept verloren gehen sollte, würde ich an deiner Stelle einfach beim Arzt nachfragen, ob du noch eins bekommst. Die Frage ist natürlich, um was für ein Medikament es sich handelt. Rezepte für Beruhigungsmittel, Psychopharmaka, Schlafmittel oder ähnliches könnten bei Dieben ja noch Interesse finden. Außerdem weiß ich nicht, ob der Arzt da einfach so ein neues ausstellen darf. Eine Freundin von mir hat mal ein Rezept für die Pille verloren (allerdings nicht per Post, sondern vermutlich aus Versehen weggeworfen). Ihr Arzt hat ihr ohne Probleme ein neues ausgestellt. Ob das bei "härteren" Medikamenten auch geht, weiß ich allerdings nicht.
Die Pille wird ja nur bei unter 18jährigen noch auf Kassenrezept ausgestellt, bei über 18jährigen handelt es sich um ein Privatrezept. Da ist es wohl noch etwas anderes, als wenn man nun ein Rezept erhält, welches über die Krankenkasse läuft. Da von mir durchaus Briefe, allerdings von privater Natur, bereits verschwunden sind, bin ich natürlich schon skeptisch, ob alles mit rechten Dingen zugeht, wenn ich meinen Quartalsbedarf in einen Rückumschlag stecke.
Diese Umschläge sind zusätzlich mit Codes und mit einem "R" gekennzeichnet. Vielleicht ist es auch das ein Indiz, dass solche Sendungen nicht verschwinden. Medikamente als solche würde ich wohl auch nicht bei einer Versandapotheke bestellen, die hole ich mir lieber vor Ort ab, allerdings hat das auch noch andere Gründe als das Verschwinden eines Rezeptes.
Da ich in einer Apotheke arbeite, habe ich natürlich noch nie etwas in einer Onlineapotheke bestellt. Aber ich habe schon oft genug von Rezepten gehört, die irgendwie auf dem Postweg vom Arzt zum Patienten "verschwunden" sind. Die Ärzte haben dann schon die Möglichkeit, ein weiteres Rezept auszustellen, allerdings machen viele den Fehler und schreiben "Duplikat" oder "Kopie" auf das Rezept. Diese Rezepte dürfen dann aber von Apotheken nicht mehr angenommen werden.
Man sollte also darauf achten, dass der Arzt diese Worte nicht auf ein Rezept schreibt, was neu ausgestellt ist. Wenn er etwas darauf vermerken möchte, kann er das Wort "Wiederholungsverordnung" darauf schreiben und auch den Grund. So kann er also z.B. schreiben "Original auf dem Postweg verloren gegangen". So sollte es kein Problem geben, ein neues Rezept zu bekommen, was man dann einreichen kann.
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