Als 14jähriger gebrauchte und neue Spiele verkaufen
Hallo, ich habe hier bei mir zuhause noch eine eingeschweite "Total War Anthology" liegen. Diese habe ich vor gut 4 Monaten bei Saturn für 40€ gekauft, sie aber nie benutzt. Ok, eigentlich habe ich sie umgetauscht und das neue nie benutzt, aber das spielt ja eigentlich keine Rolle. Die Spielesammlung ist jedenfalls noch neu und eingeschweißt.
Erstmal eine rechtliche Frage: Darf ich als Jugendlicher überhaupt auf Ankaufs-Seiten wie rebuy.de Waren verkaufen? Ein Bankkonto für die Gutschrift habe ich ja. Darf ich mein(e) Spiel(e) auch auf amazon.de verkaufen oder muss ich da Steuern zahlen, was ja schlecht geht ohne Steuernummer.
Jetzt noch eine andere Frage: Auf der Seite momox.de habe ich eigentlich ein relativ gutes Angebot gefunden für immerhin 15€. Das ist nicht allzu viel Geld, da dem Shop der Zustand egal ist und der Artikel so als Gebrauchtware gilt. Gibt es auch Shops, die neue Computerspiele ankaufen?
Wenn es sich bei dem Artikel, den du verkaufen möchtest, um einen neuen, also noch eingeschweißten, Artikel handelt, rate ich dir das Spiel auf Ebay zu verkaufen. Dort kannst du einfach einen Festbetrag für einen Sofortkauf bestimmen, falls du einen Mindestbetrag verlangst und nicht unbedingt möchtest dass die Leute auf dein Spiel bieten.
Wenn du es vor vier Monaten für 40€ gekauft hat, denke ich, dass du bestimmt noch mindestens 30€ bekommen könntest. Das Angebot von der genannten Internetseite über 15€ finde ich da ziemlich wenig. Ich rate dir eher es als Neuware, was es ja auch ist, zu verkaufen.
Also ob Du nun bei Seiten wie Amazon Marketplace , Ebay oder rebuy.de als Minderjähriger angemeldet sein darfst, weiss ich nicht. Dazu solltest Du Dir einfach mal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter ansehen. Wenn das nicht möglich ist, kannst Du ja vielleicht Deine Mutter oder Deinen Vater überreden, dass sie / er sich dort anmeldet. Was das Spiel betrifft, so dürftest Du ja bei einem damaligen Neupreis von 40 Euro vermutlich noch maximal 20 Euro dafür bekommen.
Eine Transaktion dieser Größenordnung dürfte nach meiner Einschätzung noch in den Rahmen des sogenannten Taschengeldparagraphen (§ 110 BGB) fallen. Dieser Paragraph berechtigt Minderjährige, die bereits das siebte Lebensjahr vollendet haben, ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten allein rechtsgültige Geschäfte abzuschließen, wenn diese in einem betragsmäßig nur geringfügigen Rahmen liegen, also quasi in Höhe von üblichen Taschengeldbeträgen von 5, 10 oder 20 Euro.
Steuern musst Du natürlich keine zahlen, da Du als Privatverkäufer auftrittst. In die Steuerpflicht würdest Du nur dann kommen, wenn Du regelmäßig in größerer Stückzahl Artikel verkaufen würdest und eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar wäre. Das heißt, wenn Du Waren ankaufen würdest, um sie mit Gewinn wieder zu verkaufen. Eine Seite, die neue Spiele ankauft, kenne ich nicht. Aber lote doch zunächst mal bei Ebay aus, für wieviel das Spiel dort gehandelt wird, dann könnest Du es vielleicht als Sofortkauf anbieten oder über eine kostenlose Kleinanzeige bei Ebay Kleinanzeigen oder markt.de versuchen.
Wie hier im Thread schon geschrieben, bist Du hier ja als Privatverkäufer tätig. Damit ist es egal, ob das Spiel eingeschweißt ist oder nicht. Du kannst es nach belieben verkaufen und musst dann nicht eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Viel mehr beschäftigen sollte Dich die Frage, auf welcher Plattform Du als (privater) Verkäufer auftreten kannst, ohne Volljährig zu sein. Wobei das hier sicher ein anderes Thema ist.
Erst wenn Du ein Spiel mit der festen Absicht erwirbst, dieses mit einem möglichen Gewinn weiter verkaufen zu können, handelst Du gewerblich. Wobei auch hier sicher die Größenordnungen eine Rolle spielen. Aber wenn Du es letztlich gewerblich machen würdest, würde beim Handel nicht ausrechen, dass irgendwie steuern zu zahlen. Vielmehr müsste dann ein Gewerbe angemeldet werden. Inkl. aller daraus erwachsener Pflichten (neben den Aspekten hinsichtlich der Finanzbehörden z.B. auch Rücknahme und Gewährleistung).
Ich würde dir von Rebuy und Momox abraten, wenn das Spiel erst so neu ist und noch nicht mal ausgepackt wurde. Rebuy und Momox zahlen eben unverhältnismäßig wenig und da würde ich nur Sachen hingeben, die man sonst gar nicht los wird. Da auf beiden Websites keine Altersabfrage gemacht wird, ist dein Alter auch nicht so wichtig. Es gibt offline in vielen Städten Ankauf-Läden für Spiele, vielleicht fragst du dort mal nach, wenn es so etwas bei euch gibt?
Auf Ebay darfst du dich offiziell erst ab 18 registrieren. Da aber Ebay auch keine Altersüberprüfung macht und es wohl niemanden gibt, der wirklich gewartet hat, bis er / sie 18 war, könntest du dich dort natürlich einfach anmelden. Bei Amazon wird es genauso sein. Ich würde dir zu Ebay raten (vielleicht auch über den Account deiner Eltern, da ein Neuuser auf Ebay nicht sonderlich gut dasteht) und an einem Wochenende einstellen, wo du den Startpreis ohne Kosten frei wählen kannst (ich tippe auf dieses oder nächstes Wochenende), so dass du sicherlich mehr als die von Momox gebotenen 15 € bekommen würdest.
Rein rechtlich kannst du mit deinen 14 Jahren noch gar keinen rechtlich wirksamen Vertrag eingehen. Das könnte durchaus zum Problem werden, denn dadurch bist du als Minderjähriger auch nicht befugt, Dinge zu verkaufen. Die Eigentumsrechte gehen einfach nicht an den Käufer über. Allerdings gibt es immer noch die Möglichkeit, dass deine Eltern durch ihre Bestätigung diesen Verkauf legitimieren. Ansonsten wäre der Verkauf unwirksam.
Viele Plattformen schließen wegen dieser "Probleme" minderjährige Verkäufer aus. eBay macht es, und viele andere prominente Verkaufportale auch. Rein rechtlich musst du dich daran halten. Jedoch habe ich mich damals mit 12 Jahren bei eBay angemeldet und es hat absolut niemanden interessiert. Solange alles glatt läuft, kannst du im Internet verkaufen, was du willst.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-162068.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1039mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 2999mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1851mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1344mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?