Versuchter Mord - Keine Folgen für Täter

vom 18.05.2011, 20:35 Uhr

In Berlin erregt gerade ein recht kurioser Kriminalfall großes Aufsehen. In dem Bericht dazu geht es um eine siebzehnjährige, die von ihrem zwei Jahre älteren Ex-Freund mit einem Messer attackiert worden ist. Das Opfer liegt seit insgesamt 12 Tagen im Krankenhaus und lag von diesen 12 Tagen auch enige Tage im Koma. Als sie aus dem Koma aufwachte glaubte sie ihren Ohren kaum, denn ihr angeblicher Mörder wurde von der Polizei nicht einmal vernommen.

Die Tat ereignete sich Nachts um 1 Uhr, als das Opfer zusammen mit ein Paar Freunden ihren Geburtstag feierte. Ihr Ex-Freund stand plötzlich mit einem Messer in der Hand vor der Tür und fragte sie, mit was für fremden Männern sie zusammensei. Daraufhin stach er ihr mit dem Messer einmal in den Bauch. Das Opfer kam sofort ins Krankenhaus und wurde dort fünf Stunden lang notoperiert. Obwohl die Ärzte sofort die Polizei verständigten, sah der zugehörige Staatsanwalt von einer Anklage und auch von einer Verhörung ab.

Der Grund, warum der Staatsanwalt davon absah ist noch skuriler als das "Wegsehen" des Staatsanwaltes selbst. Dieser geht fest davon aus, dass es sich bei der Tat nicht um einen Mordversuch gehandelt habe, da der Täter mit dem Messer eben nur einmal zugestochen und dann wieder gegangen sei. Auch hat der Täter vor Zeugen gesagt, dass er wiederkommen werde um sie zu töten. Auch hieraus schließt der Staatsanwalt, dass der Täter nicht die Absicht hatte, das Opfer zu töten.

Als ich den Artikel gelesen habe musste ich doch tatsächlich an unserem Rechtssystem zweifeln. Könnt ihr die Logik des Staatsanwaltes hier irgendwie nachvollziehen? Ein Staatsanwalt muss sich zwar immer strikt ans Gesetz halten, doch glaube ich, dass er hier aber irgendwo den "Knall" nicht gehört hat oder? Darf man über so eine Tat einfach hinwegsehen, zumal der Täter ja nichtmal verhört wurde, nur weil kein Tötungsvorsatz vorliegt?

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Also was soll man dazu jetzt sagen? Aus den Worten "er werde wiederkommen und töten" schließt der Staatsanwalt, dass der Täter nicht die Absicht hatte, das Opfer zu töten? Das ist doch der größte Müll, den ich seit langem gehört habe. Und selbst wenn es kein Mordversuch war, war es doch immer noch eine schwere Körperverletzung oder nicht?

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» delpiero224 » Beiträge: 1378 » Talkpoints: 4,49 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich kann das echt nicht verstehen, weil es ja so ist, dass der Mann trotzdem eine schwere Körperverletzung begangen hat und ja eigentlich einen Mord angedroht hat. Schließlich ist es ja so, dass der Mann den Mord ja bereits angekündigt hat und es nur noch eine Frage der Zeit ist. Den Anschlag vorher hat er vielleicht nur auf die verübt um ein Zeihen dafür zu setzen, dass er es ernst meint und er wollte ihr mit großer Sicherheit auch Angst machen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er das geschafft hat.

Ich finde eigentlich, dass der Mann eine Strafe wegen schwerere Körperverletzung und Morddrohung bekommen sollte. Genau das hat er nämlich gemacht: Wenn sie nicht operiert worden wäre, dann wäre sie gestorben und dann wäre es schon Mord gewesen. Des weiteren denke ich, dass die zusätzliche Morddrohung durchaus zusammen mit der schweren Körperverletzung für Gefängnis reicht.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Für mich war das versuchter Mord. Den Staatsanwalt kann ich leider nicht verstehen. Wartet er vielleicht darauf, dass der Mann beim nächsten Mal genauer zusticht, damit er ihn festnehmen kann? Die Frau muss ja sogar im Krankenhaus Angst haben, dass der Verbrecher dorthin kommt und sie umbringt. Kann sein, dass der Staatsanwalt viel erlebt hat und psychisch angeknackst ist und die Entscheidung zwischen Mordversuch und Körperverletzung nicht mehr unterscheiden kann.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Also für mich war diese Tat mit höchster Sicherheit ein versuchter Mord, denn er hat es ja auch angekündigt, das er wieder kommen wird, um seine Freundin zu töten. Warum die Staatsanwaltschaft den Täter noch nicht einmal vernommen hat, ist mir echt unerklärlich, denn zumindest hat er eine gefährliche Körperverletzung vollbracht und das ist ja auch eine Straftat.

Auf jedenfall hätte der Täter eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung und Mordversuch bekommen müssen und ich kann die Staatsanwaltschaft nicht verstehen. Es kann doch nicht sein, das man einfach willkürlich herum rennen kann, Leuten einfach mal mit dem Messer in den Bauch stechen und dann auch noch straffrei bleiben.

Für das Opfer muss es ja auch die Hölle sein, denn sie lag ja mehrere Tage im Krankenhaus und unter anderem auch im Koma und nun erfährt sie, das ihr Ex noch frei herum läuft. Grausam und ich kann mir gut vorstellen, das sie nun richtige Panik hat, denn er hat ihr ja angedroht, sie noch umzubringen. Ich kann es mir höchstens so erklären, das die Staatsanwaltschaft nicht unternimmt, das das Paar evtl. schon mehrfach bekannt für solche Streitigkeiten ist, aber dennoch hätten sie dieses mal eingreifen müssen, denn ein Opfer, welches im Koma liegt ist schon übel.

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» Chrissiger » Beiträge: 1296 » Talkpoints: -2,34 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Erstens: Mir fehlen da ein paar Details am Fall. Wie wäre es denn bei deinen seltsamen Geschichten mit einer Quellenangabe, damit man sich ein besseres Bild machen kann. Es hört sich hier so an, als wäre der Beschuldigte nicht einmal von der Polizei vernommen worden, woran ich doch sehr zweifle.

Zweitens: Versuchter Mord? Wieso das denn? Dann hätte er vermutlich öfter zugestochen. Ich verstehe das eher als Warnung. In dieses Bild passt dann auch seine Androhung wiederzukommen. Alles andere wäre mir jetzt aber wirklich zu viel Spekulation.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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